Bauleitplanung - Markt Zellingen, Bebauungsplan "Sondergebiet Freizeitgelände" - Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  2020/55 - 3/2024. Sitzung des Gemeinderats, 05.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Planungsausschuss 2020/19 - 02/2024. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses 29.02.2024 ö beratend 5
Gemeinderat 2020/55 - 3/2024. Sitzung des Gemeinderats 05.03.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat Zellingen hat am 24.07.2018 die Aufstellung des Bebauungsplans „Sondergebiet Freizeitgelände“ beschlossen. 2021 wurde die Gemeinde Leinach erstmalig am Entwurf des Bebauungsplanes beteiligt.

Nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen sowie der inzwischen geänderten Vorstellungen des Marktes Zellingen wurde der Entwurf des Bebauungsplans fortgeschrieben, so dass eine erneute Beteiligung gem. § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB erforderlich wird.

Folgende relevante Änderungen im Vergleich zum Entwurf vom 13.10.2021 haben sich ergeben: 
  • Umwandlung der Darstellung der Gemeinbedarfsfläche von kultureller Nutzung in sportliche Nutzung; 
  • Zurücknahme der Baugrenze im Bereich der Sondergebietsfläche SO 3 Sportgelände auf den Gebäudebestand; 
  • das zwingende Verbot von Auffüllungen außerhalb der Baugrenzen, 
  • die Reduzierung der Baugrenzen im Bereich der geplanten Erweiterung des Campingplatzes; 
  • die Aufnahme eines Baufensters im Bereich der Sanitäreinrichtungen des bestehenden Campingplatzes; 
  • die Aufnahme einer zusätzlichen privaten Verkehrsverbindung im Bereich der Erweiterung des Campingplatzes; 
  • die Festsetzung von Baumbepflanzungen innerhalb der Erweiterung des Campingplatzes; 
  • die Ausdehnung der Baugrenzen im Bereich der Sondergebietsfläche SO1 Schwimmbad im Bereich der Fahrradstellplätze; 
  • die Festsetzung von Sondergebietsflächen für die Errichtung von Elementen zur Erzeugung von erneuerbaren Energien durch Photovoltaik im Bereich der Parkplatzflächen südwestlich des Schwimmbades als Überbauung der Parkstände; 
  • Herausnahme der Kleingartenfläche im westlichen Teilbereich des Planungsgebietes; 
  • Neuberechnung des Eingriffs in den Überschwemmungsbereich; 
  • Überarbeitung der Retentionsraumausgleichsflächen und Neufestsetzung im Bebauungsplan; 
  • Neuberechnung der Eingriffskompensation und Ausweisung zusätzlicher Ausgleichsflächen; sowie die Einbeziehung der bestehenden Friedrich Günther Halle in die Berechnung des Schalltechnischen Gutachtens der Auktor Ingenieur GmbH.

Seitens des Bau- und Planungsausschusses gibt es keine Bedenken gegen das Vorhaben, es ist aber zu beachten, dass im Geltungsbereich des Bebauungsplanes eine Kanalleitung des Zweckverbandes „Abwasserbeseitigung Zellinger Becken“ liegt, die zur Ableitung der Abwässer der Gemeinde Leinach an die Verbandskläranlage dient. Diese Leitung muss in ihrem Bestand sowie in ihrem Betrieb dinglich gesichert werden. Auf die gesonderte Stellungnahme des Abwasserzweckverbandes „Zellinger Becken“ wird in diesem Zusammenhang verwiesen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der vorgelegten Bauleitplanung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.03.2024 09:05 Uhr