Privatisierungsprüfung gem. Art. 61 Abs. 2 Satz 2 der Gemeindeordnung; Mitteilungspflicht an die Rechtsaufsichtsbehörde


Daten angezeigt aus Sitzung:  2020/58 - 6/2024. Sitzung des Gemeinderats, 07.05.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/58 - 6/2024. Sitzung des Gemeinderats 07.05.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Gemäß Art. 61. Abs. 2 Satz 2 der Gemeindeordnung sollen Gemeinden Aufgaben in geeigneten Fällen daraufhin untersuchen, ob und in welchem Umfang sie durch nichtkommunale Stellen, insbesondere durch private Dritte oder unter Heranziehung Dritter, mindestens ebenso gut erledigt werden können (sog. Privatisierungsklausel). 

Es wird darauf hingewiesen, dass den Gemeinden bei dieser Prüfung ein weitgehender Beurteilungs- und Ermessensspielraum zusteht. Die Vorschrift begründet auch keine Privatisierungsverpflichtung.

Mit Änderung der Vollzugsbekanntmachung zum kommunalen Unternehmensrecht aus dem Jahre 2009 wurde u.a. festgelegt, dass die Gemeinden diese Prüfung mindestens alle fünf Jahre durchführen und das Ergebnis der Rechtsaufsichtsbehörde schriftlich mitteilen sollen. Die Bekanntmachung ist zum 01.07.2009 in Kraft getreten. Erstmalig wurden die Ergebnisse der Prüfung von den Gemeinden der Rechtsaufsichtsbehörde bis zum 01.07.2014 mitgeteilt.

Die Gemeinde Leinach zieht insbesondere bei der Erledigung folgender Aufgaben nichtkommunale Stellen bzw. private Dritte heran:

  • Versorgung der Bevölkerung mit Strom und Gas (priv. Energieversorgungsunternehmen)
  • Betriebsträgerschaft der Kinderbetreuung in Kindergarten und Kinderkrippe (Barbara Gram´sche Kindergartenstiftung und Elisabethenverein)
  • Städtebauliche Entwicklung und Ortssanierung (Sanierungsbeauftragter und Ortsplaner, Architekten Schlicht Lamprecht Kern)
  • Bauleitplanung, insbes. Aufstellung und Änderung von Bauleitplänen (private Büros)
  • Planung und Bauüberwachung größerer Baumaßnahmen (private Ing.-Büros)
  • Neubau und Sanierung Trinkwasser - und Abwassernetz (private Ing.-Büros)
  • Technische Betriebsführung der Wasserversorgung (Mainfranken Netze GmbH)
  • Gebührenkalkulation und Vermögensbuchführung bei Trinkwasser- und Abwassergebühren (Kommunalberatung Röder)
  • Pflege von Flurbereinigungswegen, Gräben und Bachläufen (landwirtschaftliche Betriebe)
  • Standprüfung von Grabsteinen und Bestattungswesen (gewerbl. Betriebe)
  • Versorgung der Bevölkerung mit Fleisch- und Wurstwaren (Leinacher Einkaufsmarkt GmbH).

Beschluss

Der Gemeinderat stellt fest, das derzeit weitere Bereiche zur Übertragung von gemeindlichen Aufgaben an private Dritte nicht erkennbar sind. Der Gemeinderat wird jedoch, wie bisher auch, die Privatisierungsprüfung beachten und prüfen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.11.2024 12:10 Uhr