Aufstellungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 BauGB) für den Bebauungsplan Nr. 40 "Pötzling-Nord" im Verfahren nach § 13b BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  52. Sitzung des Gemeinderates, 27.08.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 52. Sitzung des Gemeinderates 27.08.2018 ö beschließend 4

Beschluss

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachverhalt und beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 40 „Pötzling-Nord“ im Verfahren nach § 13b BauGB.
Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Flur-Nr. 931/2, 931/3 und 931/4 der Gemarkung Gersdorf, Gemeindeteil Pötzling, die nachfolgend gekennzeichnet sind:

Die Kosten für die Bebauungsplanaufstellung trägt der Antragssteller und sämtliche Erschließungsmaßnahmen sind privat durchzuführen. 
Die Planausarbeitung erfolgt durch das Planungsbüro TEAM 4, Nürnberg. 

Die Verwaltung wird mit der Durchführung der weiteren Verfahrensschritte beauftragt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.01.2024 18:57 Uhr