Bauvoranfrage; Neubau einer Wohnanlage (barrierefreie Wohnungen) mit insg. 18 Wohneinheiten auf dem Grundstück Flur-Nr. 10 der Gem. Weißenbrunn, Wiesenstr.


Daten angezeigt aus Sitzung:  52. Sitzung des Gemeinderates, 27.08.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 52. Sitzung des Gemeinderates 27.08.2018 ö beschließend 8.2

Beschluss

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachverhalt und stellt die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gem. § 36 Abs. 1 BauGB, Art. 64 Abs. 1 BayBO für den Neubau einer Wohnanlage (barrierefreie Wohnungen) mit insgesamt 18 Wohnungen in Aussicht.

Die erforderlichen Stellplätze sind auf dem Grundstück nachzuweisen und herzustellen. Favorisiert wird hier von Seiten der Gemeinde die Errichtung einer Tiefgarage mit tlw. Errichtung von oberirdischen Stellplätzen.
Im Bauantragsverfahren sind hierzu konkrete Angaben, auch zur Erschließung, beizufügen.

Mit der Inanspruchnahme der gemeindlichen Flächen (Überbauung) besteht grundsätzlich Einverständnis, sofern eine Dienstbarkeitsentschädigung entrichtet wird und eine dingliche Sicherung im Grundbuch erfolgt. Die konkrete Höhe der Entschädigung wird noch festgelegt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.01.2024 18:57 Uhr