Kalkulation der Gebühren für die Abwasserbeseitigung; Anpassung der Gebühren und Erlass einer 1. Änderugssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung (BGS/EWS)


Daten angezeigt aus Sitzung:  55. Sitzung des Gemeinderates, 26.11.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 55. Sitzung des Gemeinderates 26.11.2018 ö beschließend 2

Beschluss 1

Der Gemeinderat der Gemeinde Leinburg beschließt für die Abwasserbeseitigung einen vierjährigen Kalkulationszeitraum von 2018 – 2021.
Für den neuen Kalkulationszeitraum 2018 – 2012 werden zwei Sonderrücklagen gem. Art. 8 Abs. 3 Satz 4 KAG gebildet und in den genannten Jahren in Höhe von 251.501,00 EUR Abschreibung aus zuwendungsfinanzierter AV und 341.958,49 EUR Abschreibung auf WBZW aufgebaut.   

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

Für diese Kalkulationsperiode von 2018 – 2012 gültige Gebührensatz für die Abwasserbeseitigung beträgt ab dem 01.01.2018 wie bisher 2,30 €/cbm, entgegen den berechneten 1,91€/cbm.
Dies auch im Hinblick auf eine evtl. Erhöhung der Abwassergebühr im Rahmen der Finanzierung der Abwasserbeseitigung.
Eine Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung ist nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.01.2024 19:01 Uhr