Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer Außenbereichssatzung gem. § 35 Abs. 6 BauGB für den Weiler Scherau; hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
63. Sitzung des Gemeinderates, 12.08.2019
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachverhalt und beschließt für den Weiler Scherau das Verfahren für den Erlass einer Außenbereichssatzung nach § 35 Abs. 6 BauGB einzuleiten.
Die planungsrechtliche Einordnung des Bereichs soll nach wie vor nach § 35 BauGB erfolgen.
Der Geltungsbereich umfasst insbesondere den bebauten Bereich einschließlich der dazugehörigen Stellplätze im westlichen Bereich.
Im Satzungsgebiet soll sich die planungsrechtliche Zulässigkeit von zulässigen Vorhaben nach § 35 Abs. 6 BauGB i. V. mit § 35 Abs. 2 BauGB richten.
Der Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Vorhaben kann demnach nicht entgegengehalten werden, dass sie einer Darstellung des Flächennutzungsplanes widersprechen oder die Entstehung oder Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lassen.
In der Satzung sind gemäß § 35 Abs. 6 Satz 3 BauGB nähere Bestimmungen über die Zulässigkeit von Vorhaben zu treffen. Ferner sind immissionsbeschränkende Regelungen zu prüfen und das Lärmschutzschutzgutachten ist von einer anerkannten Fachstelle zu überprüfen.
Die nähere Ausgestaltung über die Festsetzung der immissionsbeschränkenden Regelungen erfolgt nach erfolgter rechtlicher Prüfung durch den Gemeinderat.
Mit der Satzungsausarbeitung wird das Planungsbüro TEAM 4, Nürnberg, beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 3
Datenstand vom 24.01.2024 19:12 Uhr