Aufstellung der Ergänzungssatzung (§ 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB) im Ortsteil Weihersberg - Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen aus der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden (§§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB)


Daten angezeigt aus Sitzung:  19. Sitzung des Gemeinderates, 12.10.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 19. Sitzung des Gemeinderates 12.10.2015 ö beschließend 4

Beschluss 1

1. Landratsamt Nürnberger Land

Der Gemeinderat der Gemeinde Leinburg hat Kenntnis von der Stellungnahme des Landratsamtes Nürnberger Lang (30.09.2015) und beschließt, die Argumente hinsichtlich der nicht vorhandenen Prägung zurückzuweisen. Aus Sicht der Gemeinde ist der Erlass der vorliegenden Ergänzungssatzung im Ortsteil Weihersberg aus städtebaulicher Sicht verträglich und die erforderliche Prägung ist aus Sicht der Gemeinde durch die vorhandene Siedlungsstruktur gegeben.
Die festgestellten inhaltlichen Mängel in Bezug auf Flur-Nrn. und Gemarkung in der Begründung werden ausgebessert.
Die Feststellungen der Naturschutzbehörde werden zur Kenntnis genommen. Die dauerhafte Sicherung und Konkretisierung der Ausgleichsfläche wird in die Begründung zur Ergänzungssatzung aufgenommen. 
Die Sicherung der Ausgleichsfläche erfolgt vor Rechtskraft der Satzung und die Meldung erfolgt an das Bayerische Ökoflächenkataster. 
Die Begründung zur Ergänzungssatzung wird entsprechend den o. g. Ausführungen ergänzt. Eine inhaltliche Änderung der Ergänzungssatzung ist damit nicht verbunden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

Beschluss 2

2. Deutsche Telekom

Das Schreiben vom 17.09.2015 wird zur Kenntnis genommen und beachtet.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig abgelehnt

Beschluss 3

3. Regierung von Mittelfranken

Der Gemeinderat hat Kenntnis von der Stellungnahme (05.10.2015) und beschließt, dass auf das Kapitel 3.2 (Z=Ziel) des Landesentwicklungsprogramms in der Begründung zur Ergänzungssatzung näher einzugehen ist. Potenziale der Innenentwicklung stehen nicht zur Verfügung, da auf die freien Grundstücke kein Zugriff besteht (Privatgrundstücke). 
Die Begründung zur Satzung ist zu ergänzen. Eine inhaltliche Änderung der Satzung ist damit nicht verbunden.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig abgelehnt

Datenstand vom 24.01.2024 18:03 Uhr