9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Im Wöhrlet" - Behandlung der Stellungnahmen aus der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden (§§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB)


Daten angezeigt aus Sitzung:  22. Sitzung des Gemeinderates, 14.12.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 22. Sitzung des Gemeinderates 14.12.2015 ö beschließend 2

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Leinburg hat Kenntnis vom Sachverhalt und von den eingegangenen Stellungnahmen aus dem förmlichen Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB für die 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Im Wöhrlet – Diepersdorf“ im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB.
Zur Anregung des Landratsamtes Nürnberger Land vom 13.11.2015 wird folgendes beschlossen:
Gemäß § 2 Abs. 2 PlanZV können die in der Anlage der PlanZV enthaltenen Planzeichen zur eindeutigen Darstellung des Planinhaltes ergänzt werden; diese sind sinngemäß aus den angegebenen Planzeichen zu entwickeln. Gemäß § 2 Abs. 4 PlanZV sind die verwendeten Planzeichen in der Legende zu erklären.
Im vorliegenden Plan wurde ein aus der Anlage der PlanZV enthaltenes Planzeichen sinnvoll zur Darstellung des Planinhaltes erweitert - hier die zulässige Zahl der Vollgeschosse und deren Ausführung. In der Satzungsfassung wird die Erläuterung des Planzeichens in der Legende aufgenommen.
Im Übrigen sei auf § 2 Abs. 5 PlanZV verwiesen; eine zwingende Bindung an die PlanZV ist hier nicht erkennbar. 
An der Darstellungsform wird daher festgehalten, auch um eine Konsistenz mit den nicht geänderten Teilen des Ursprungsplans „Im Wöhrlet“ (insbesondere südlich der Bergstraße) zu erzielen.

Eine inhaltliche Änderung des Bauleitplanes ist damit nicht verbunden. Es wird festgestellt, dass im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB keine Stellungnahmen eingegangen sind. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.01.2024 18:06 Uhr