Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 44 "Am Scherauer Weg" im Verfahren nach § 13b BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  67. Sitzung des Gemeinderates, 10.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 67. Sitzung des Gemeinderates 10.12.2019 ö beschließend 6

Beschluss

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachverhalt und beschließt die Aufstellung (§ 2 Abs. 1 BauGB) des Bebauungsplanes Nr. 44 „Am Scherauer Weg“ im Verfahren nach § 13b BauGB. Der Geltungsbereich umfasst folgende Grundstücke:
Flur-Nrn. 144 Tfl. Gem. Leinburg (Verkehrsfläche), Flur-Nrn. 928 Tfl., 925/6, 925/7, 925 Tfl., 925/2 Tfl. Gem. Diepersdorf.
Die zulässige Bebauung soll sich an der vorhandenen Umgebungsbebauung orientieren. Hinsichtlich Art der baulichen Nutzung ist ein WR (reines Wohngebiet) oder WA (allgemeines Wohngebiet) festzusetzen.
Die Anlage zur Beschlussvorlage bildet Bestandteil des Beschlusses (Geltungsbereich). Mit der Planausarbeitung wird das Planungsbüro TEAM 4, Nürnberg, beauftragt und die Kosten für die Ausarbeitung des Bebauungsplanes haben die Grundstückseigentümer zu tragen. Hierzu ist ein städtebaulicher Vertrag zu schließen. 
Die Verwaltung wird mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB) und Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§§ 13a Abs. 3 i. V. mit § 13b BauGB) beauftragt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

Datenstand vom 24.01.2024 19:17 Uhr