Bauantrag; Neubau eines Wohn- und Bürohauses auf dem Grundstück Flur-Nr. 179/6 Gem. Leinburg, Hauptstr. 45


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Gemeinderates , 25.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 2. Sitzung des Gemeinderates 25.05.2020 ö beschließend 4.1

Beschluss

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachverhalt und erteilt gem. § 36 BauGB, Art. 64 Abs. 1 BayBO das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau eines Wohn- und Bürohauses auf dem Grundstück Flur-Nr. 179/6 Gem. Leinburg, Hauptstr. 45. Die erforderlichen Stellplätze (inklusive Büro) sind nachzuweisen und herzustellen, die Gehwegbreite muss bereit gestellt oder abgetreten werden und die Auflagen der Fachbehörden sind zu beachten und einzuhalten. Die Ausfahrt auf die Hauptstraße wird nicht gestattet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.01.2024 19:23 Uhr