Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 BauGB) für den Bebauungsplan Nr. 50 "Kindertagesstätte und Gemeindehaus" im Verfahren nach § 13a BauGB, Gemarkung Diepersdorf, an der Haimendorfer Str.


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Gemeinderates , 09.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 7. Sitzung des Gemeinderates 09.11.2020 ö beschließend 3

Beschluss

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachverhalt und beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 50 „Kindertagesstätte und Gemeindehaus“ im Verfahren nach § 13a BauGB. Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Flur-Nrn. 449 und 449/1 Gem. Diepersdorf, an der Haimendorfer Straße. 
Hinsichtlich Art der baulichen Nutzung ist eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Soziale Zwecke – Kindertagesstätte und Gemeindehaus“ festzusetzen. Grundlage ist die Planung des Architekturbüros Scherzer gemäß VgV-Verfahren.
Die Verwaltung wird mit der ortsüblichen Bekanntmachung der Bekanntmachung gem. §§ 2 Abs. 1 i. V. mit § 13a Abs. 3 BauGB beauftragt.
Mit der Planausarbeitung wird das Planungsbüro TEAM 4, Nürnberg, beauftragt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.01.2024 19:28 Uhr