Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung der Ergänzungssatzung "Wiesenstraße", Gem. Weißenbrunn, gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB - Behandlung der Stellungnahmen aus der förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (§§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB)


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Gemeinderates , 14.12.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 8. Sitzung des Gemeinderates 14.12.2020 ö beschließend 6

Beschluss 1

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachverhalt und stellt fest, dass im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 2 BauGB) zur Aufstellung der Ergänzungssatzung „Wiesenstraße“, Gem. Weißenbrunn, gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB keine Stellungnahmen eingegangen sind. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 2

Regierung von Mittelfranken – 12.11.2020

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und bei der Bedarfsermittlung zum Flächennutzungsplan beachtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 3

Planungsverband Region Nürnberg – 30.10.2020

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und bei der Bedarfsermittlung zum Flächennutzungsplan beachtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 4

Landratsamt Nürnberger Land – 03.12.2020

Planungsrecht:
Die einbezogene Fläche ist Teil einer größeren geplanten Baufläche gem. Entwurf Flächennutzungsplan und soll somit Teil einer geordneten städtebaulichen Entwicklung werden. Die Gemeinde hat auf die Möglichkeit einer späteren Erschließbarkeit des gesamten Areals geachtet. Insofern ist auch nicht von einer dauerhaften dornförmigen Siedlungsentwicklung auszugehen. 



Der Einbeziehungsbereich ist aus Sicht der Gemeinde durch die angrenzende Bebauung geprägt. Im Gegensatz zur Baulücke mit zweiseitig angrenzender Bebauung genügt für eine Prägung der Anschluß an eine einseitige Bebauung. Die prägende Bebauung schließt südlich an, spart nur den als Garten genutzten Freibereich der südlich angrenzenden Bebauung aus. Zur Klarstellung kann der Einbeziehungsbereich bis an die bestehende Bebauung ausgeweitet werden, um einen direkten Anschluß darzustellen. Die Ausgleichsfläche ist entsprechend zu vergrößern.

Naturschutz:
Die einbezogene Fläche ist Teil einer größeren geplanten Baufläche gem. Entwurf Flächennutzungsplan und soll somit Teil einer geordneten städtebaulichen Entwicklung werden. 
Der Einbeziehungsbereich liegt nicht inselartig in der Landschaft sondern ist durch die angrenzende Bebauung geprägt. Die prägende Bebauung schließt südlich an, spart nur den als Garten genutzten Freibereich der südlich angrenzenden Bebauung aus. Zur Klarstellung kann der Einbeziehungsbereich bis an die bestehende Bebauung ausgeweitet werden, um einen direkten Anschluß darzustellen. Die Ausgleichsfläche ist entsprechend zu vergrößern.
Die Hinweise zur Ausgleichsfläche werden zur Kenntnis genommen.

Straßenverkehrsbehörde:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 5

Wasserwirtschaftsamt Nürnberg – 27.11.2020

Ein Hinweis auf die Lage im Wasserschutzgebiet wird auf dem Planblatt ergänzt. Die Gemeinde wird nach Abschluß des Flächennutzungsplans den Generalentwässerungsplan fortschreiben. Aufgrund des geringen Umfangs der Einbeziehungsfläche ist aus Sicht der Gemeinde die ordnungsgemäße Entwässerung sichergestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 6

N-ERGIE Netz GmbH – 26.10.2020

Ein Hinweis auf die Lage im Wasserschutzgebiet wird auf dem Planblatt ergänzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 7

Deutsche Telekom Technik GmbH –17.11.2020

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen, eine Planänderung ist nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.01.2024 19:29 Uhr