Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 41 "An der Fenngasse" - Billigung des Entwurfes und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Gemeinderates , 26.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 11. Sitzung des Gemeinderates 26.04.2021 ö beschließend 2

Beschluss

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachverhalt und billigt den vom Planungsbüro TEAM 4, Nürnberg, ausgearbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 41 „An der Fenngasse“ (Planstand 26.04.2021) gemäß Anlage zur Beschlussvorlage und folgenden beschlussmäßig behandelten Änderungen:
  • Das Pflanzgebot (Festsetzung 4.1) entfällt
  • Nadelgehölzhecken (Festsetzung 4.2) werden zugelassen
  • Kiesgärten (Festsetzung 4.2) werden nicht zugelassen
  • Dachform: Zulassung Satteldach – Varianten A+B 
  • Festsetzungen in Bezug auf die Höhen werden angepasst.
  • Die angrenzende „Fenngasse“ ist in den Bebauungsplan als örtliche Verkehrsfläche (Bestand) mit aufzunehmen. 
  • Hinsichtlich der Abstandsflächen ist auf die Abstandsflächensatzung der Gemeinde Leinburg zu verweisen.

Die Verwaltung wird beauftragt, das förmliche Beteiligungsverfahren gemäß §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

Datenstand vom 24.01.2024 19:32 Uhr