Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Gemeinde Leinburg - Beratung & Beschlussfassung über die vorliegenden Stellungnahmen im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB)


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Gemeinderates , 26.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 11. Sitzung des Gemeinderates 26.04.2021 ö beschließend 5

Beschluss

Gesamtbeschluss zu den vorliegenden Stellungnahmen (Abwägungsbeschluss) unter Berücksichtigung der vorangegangenen Einzelbeschlüsse 1-7:

  1. Regierung von Mittelfranken, Ansbach

Die Hinweise werden berücksichtigt. Die im Entwurf ausgewiesenen Bauflächen wurden unter Berücksichtigung der vorgebrachten Stellungnahmen sowie der von den Grundeigentümern abgefragten Verkaufsbereitschaft erneut überprüft und reduziert. 
Es werden folgende Bauflächen aus dem Entwurf genommen oder verkleinert:
  • Leinburg W1; Diepersdorf W6, G2; Weißenbrunn W1; Gersdorf W1 (teilweise); Oberhaidelbach M1 (verkl.), M3, M6
Der laut Wohnbauflächenbedarfsanalyse neu abzudeckende Bedarf beträgt 16,40 ha.
Damit liegen die neu geplanten Wohnbauflächen und zur Wohnnutzung herangezogenen Gemischten Bauflächen grundsätzlich im Rahmen dieser Bedarfsanalyse und stehen im Einklang mit den Erfordernissen der Raumordnung. Zum geänderten Entwurf erfolgt eine nochmalige Beteiligung nach §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB 

  1. Planungsverband Region Nürnberg, Nürnberg

Die Hinweise werden berücksichtigt. Die im Entwurf ausgewiesenen Bauflächen wurden unter Berücksichtigung der vorgebrachten Stellungnahmen sowie der von den Grundeigentümern abgefragten Verkaufsbereitschaft erneut überprüft und reduziert. 
Es werden folgende Bauflächen aus dem Entwurf genommen oder verkleinert:
  • Leinburg W1; Diepersdorf W6, G2; Weißenbrunn W1; Gersdorf W1 (teilweise); Oberhaidelbach M1 (verkl.), M3, M6
Der laut Wohnbauflächenbedarfsanalyse neu abzudeckende Bedarf beträgt 16,40 ha.
Damit liegen die neu geplanten Wohnbauflächen und zur Wohnnutzung herangezogenen Gemischten Bauflächen im Rahmen dieser Bedarfsanalyse und stehen im Einklang mit den Erfordernissen der Raumordnung. Zum geänderten Entwurf erfolgt eine nochmalige Beteiligung nach §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB 

  1. Landratsamt Nürnberger Land, Lauf

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Gemeinde Leinburg hält an der Auswahl des Gebietes fest, die Gemeinde Leinburg hat eine schalltechnische Untersuchung hinsichtlich der Lärmimmissionen aus dem Gewerbegebiet anfertigen lassen. Diese weist nach, dass unter Berücksichtigung der bestehenden Lärmschutzanlage die schalltechnischen Orientierungswerte in einem Wohngebiet eingehalten werden. Nachdem auch die Abstände zu den galvanischen Anlagen im Hinblick auf die Störfall-Verordnung eingehalten werden bleibt die Fläche in der Planung. Gegebenenfalls erforderliche weitere Details werden wie vom Landratsamt vorgeschlagen im Rahmen der Bebauungsplanaufstellung ermittelt und bei der Planung berücksichtigt. Die übrigen Hinweise werden zur Kenntnis genommen.


  1. Amt für Ländliche Entwicklung, Ansbach

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und in der Begründung redaktionell ergänzt.


  1. Wasserwirtschaftsamt Nürnberg 

Oberflächengewässer:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Bezeichnung des Planzeichens wird wie vorgeschlagen als „Wassersensibler Bereich“ angepasst. 
Wasserversorgung
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und außerhalb des Verfahrens des Flächennutzungsplanes geprüft.
Geothermie
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und im Rahmen evtl. konkreter Zulassungsverfahren beachtet. 
Abwasserentsorgung:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Gemeinde Leinburg wird den Generalentwässerungsplan nach abschließender Feststellung des Flächennutzungsplanes überarbeiten und die zugehörigen Mischwasserentlastungsanlagen berechnen und gegebenenfalls 
anpassen. Die weiteren Hinweise zur Entwässerung von Neubaugebieten werden zur Kenntnis genommen. 


  1. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Roth, Hersbruck

I. Agrarstrukturelle Maßnahmen
Die Stellungnahme des Amtes für Ländliche Entwicklung Ansbach wurde eingearbeitet. 
II. Inanspruchnahme von landwirtschaftlicher Nutzfläche
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Bauflächen und damit die Beanspruchung landwirtschaftlicher Flächen werden gegenüber dem Entwurf erneut erheblich reduziert. 
III. Erreichbarkeit von Nutzflächen und Hofstellen
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
IV. Raumansprüche der Betriebe im bebauten und unbebauten Bereich
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. An landwirtschaftliche Betriebe heranrückende Wohnbebauung wurde teilweise aus der Planung genommen. Ein Heranrücken an landwirtschaftliche Betriebe wird nach Möglichkeit vermieden. 
Es werden folgende Bauflächen aus dem Entwurf genommen oder verkleinert:
  • Leinburg W1; Diepersdorf W6, G2; Weißenbrunn W1; Gersdorf W1 (teilweise); Oberhaidelbach M1 (verkl.), M3, M6
Wünsche nach Standorten für Gemeinschaftsmaschinenhallen sind der Gemeinde nicht bekannt. 

V. Zutreffende Widmung des Gebietes Baunutzungsverordnung (BauNVO)
Sofern möglich werden Dorfgebiete als solche dargestellt, eine Umplanung in Wohngebiete ist nicht vorgesehen. Bei neu geplanten Baugebieten muss die im Bebauungsplan dargestellte Art der Nutzung auch der tatsächlichen entsprechen, d.h. wenn ausschließlich Wohngebäude entstehen muss auch die Fläche als geplantes Wohngebiet dargestellt werden. Landwirtschaftliche Tierhaltungen werden berücksichtigt, mehrere Bauflächen wurden aus der Planung genommen..
VII. Sonstiges
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Gemeinde Leinburg wird den Aufbau eines Ökokontos prüfen und gegebenenfalls gemeindeeigene, landwirtschaftlich gut geeignete Grundstücke zum Tausch anbieten. 
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. An landwirtschaftliche Betriebe heranrückende Wohnbebauung wurde teilweise aus der Planung genommen. Ein Heranrücken an landwirtschaftliche Betriebe wird nach Möglichkeit vermieden. 
Es werden folgende Bauflächen aus dem Entwurf genommen oder verkleinert:
  • Leinburg W1; Diepersdorf W6, G2; Weißenbrunn W1; Gersdorf W1 (teilweise); Oberhaidelbach M1 (verkl.), M3, M6
Sofern möglich werden Dorfgebiete als solche dargestellt, eine Umplanung in Wohngebiete ist nicht vorgesehen. Bei neu geplanten Baugebieten muss die im Bebauungsplan dargestellte Art der Nutzung auch der tatsächlichen entsprechen, d.h. wenn ausschließlich Wohngebäude entstehen muss auch die Fläche als geplantes Wohngebiet dargestellt werden
Desweiteren wird bzgl. der Bauflächendarstellung auf die Abwägung zum Vorentwurf verwiesen. Es ist bei den als Wohngebiet dargestellten Bereichen ausschließlich Wohnnutzung zu erwarten bzw. geplant. Eine Darstellung als Mischgebiet wäre eine Scheinausweisung und erfolgt nicht. Eine entsprechende Nutzung ist ggf. auf der Ebene des Bebauungsplans im Detail zu prüfen. Ggf. ist mit Baugrenzen ein ausreichender Abstand sicherzustellen.

Stellungnahme Bereich Forsten, Dr. Taeger, FD
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und in die Begründung eingearbeitet bzw. im Rahmen der weiteren Maßnahmen der Gemeinde, insbesondere hinsichtlich der Ausgleichs- und Ersatzflächen berücksichtigt. Flächen für mögliche Erstaufforstungen wurden seitens der Öffentlichkeit nur vereinzelt vorgeschlagen und in die Planung übernommen. 



  1. Staatliches Bauamt Nürnberg

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Bauverbotszone entlang der Staatsstraße wird im Plan dargestellt. Die Hinweise auf die bestehenden Planungen werden in der Begründung ergänzt. 


  1. Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, München 

Die Stellungnahme wird berücksichtigt. Der Auszug der Denkmalliste wird zum Feststellungsbeschluss redaktionell aktualisiert und ausgetauscht.


  1. Handwerkskammer für Mittelfranken, Nürnberg

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen, sie wurden bei der Erstellung des Flächennutzungsplanes in die Abwägung eingestellt.


  1. Deutsche Telekom Technik GmbH, Nürnberg 

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Telekom wird im Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplänen beteiligt. 


  1. Landesbund für Vogelschutz Bayern e.V., Nürnberg

Die Gemeinde hat zahlreiche Anstrengungen zum Flächensparen unternommen. Sie hat die Eigentümer aller freien Baugrundstücke angeschrieben und die Verkaufsbereitschaft abgefragt, leider mit extrem negativem Ergebnis. Weiterhin hat die Gemeinde Leinburg wie alle Städte und Gemeinden die Einführung der Grundsteuer C massiv gefordert, dies wäre das einzig wirklich effektive Mittel zur Mobilisierung baureifen Landes. Diese Forderung wurde von der Bayerischen Staatsregierung abgewiesen. Die Beteuerungen des Flächensparens sind deshalb reine Lippenbekenntnisse. Unbeschadet davon hat die Gemeinde Leinburg mehrere Bebauungspläne der Innenentwicklung in den letzten Jahren aufgestellt und wo immer möglich den Außenbereich geschont. 
Unabhängig von diesen Rahmenbedingungen wird die Bauflächenausweisung gegenüber dem Entwurf nochmals reduziert. Zurückgenommen bzw. reduziert werden folgende Gebiete:
  • Leinburg W1; Diepersdorf W6, G2; Weißenbrunn W1; Gersdorf W1 (teilweise); Oberhaidelbach M1 (verkl.), M3, M6
Der laut Wohnbauflächenbedarfsanalyse neu abzudeckende Bedarf beträgt 16,40 ha.

Damit liegen die neu geplanten Wohnbauflächen und zur Wohnnutzung herangezogenen Gemischten Bauflächen im Rahmen dieser Bedarfsanalyse und stehen im Einklang mit den Erfordernissen der Raumordnung. Zum geänderten Entwurf erfolgt eine nochmalige Beteiligung nach §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB 
Die Stellungnahme wird berücksichtigt und die Begründung zum Landschaftsplan redaktionell ergänzt. Die Gemeinde wird die Aufstellung eines naturschutzbezogenen Pflegekonzepts für gemeindeeigene Flächen prüfen

Die Hinweise zu den einzelnen Bauflächen werden zur Kenntnis genommen und erneut in die Abwägung eingestellt. Die angesprochene Erhaltung wertvoller Baumbestände werden im Rahmen der konkreten Zulassungsplanung geprüft. Auf die oben bereits dargelegte Reduzierung bzw. Rücknahme von Bauflächen wird hingewiesen. 


  1. Bund Naturschutz in Bayern e.V., Winkelhaid

Die Gemeinde hat zahlreiche Anstrengungen zum Flächensparen unternommen. Sie hat die Eigentümer aller freien Baugrundstücke angeschrieben und die Verkaufsbereitschaft abgefragt, leider mit extrem negativem Ergebnis. Weiterhin hat die Gemeinde Leinburg wie alle Städte und Gemeinden die Einführung der Grundsteuer C massiv gefordert, dies wäre das einzig wirklich effektive Mittel zur Mobilisierung baureifen Landes. Diese Forderung wurde von der Bayerischen Staatsregierung abgewiesen. Die Beteuerungen des Flächensparens sind deshalb reine Lippenbekenntnisse. Unbeschadet davon hat die Gemeinde Leinburg mehrere Bebauungspläne der Innenentwicklung in den letzten Jahren aufgestellt und wo immer möglich den Außenbereich geschont. 
Unabhängig von diesen Rahmenbedingungen wird die Bauflächenausweisung gegenüber dem Entwurf nochmals reduziert. Zurückgenommen bzw. reduziert werden folgende Gebiete:
  • Leinburg W1; Diepersdorf W6, G2; Weißenbrunn W1; Gersdorf W1 (teilweise); Oberhaidelbach M1 (verkl.), M3, M6
Der laut Wohnbauflächenbedarfsanalyse neu abzudeckende Bedarf beträgt 16,40 ha.

Damit liegen die neu geplanten Wohnbauflächen und zur Wohnnutzung herangezogenen Gemischten Bauflächen im Rahmen dieser Bedarfsanalyse und stehen im Einklang mit den Erfordernissen der Raumordnung. Zum geänderten Entwurf erfolgt eine nochmalige Beteiligung nach §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB 
Die Schaffung von kleineren Wohnhäusern und auch Mehrfamilienhäusern ist sinnvoll, allerdings schwerpunktmäßig nicht im Bereich der neu geplanten Bauflächen an den Ortsrändern meist ländlich geprägter Siedlungen sondern vielmehr in den bestehenden Ortskernen der Hauptorte. Die Gemeinde Leinburg sieht sich einem massiven Bedarf und einer massiven Nachfrage nach Einfamilienhäusern gegenüber, wo immer die Gemeinde ein Baugrundstück zur Bebauung anbieten kann bewerben sich zahlreiche Interessenten. Dieser Nachfrage kann sich die Gemeinde Leinburg nicht verschließen, unabhängig davon wird auch der Bau kleinerer Wohneinheiten unterstützt. 
Die Gemeinde Leinburg stellt die vorgebrachten Einwände erneut in die Abwägung ein und hält aufgrund des akuten Wohnraumbedarfes (vgl. auch Änderung des Baugesetzbuches zur Mobilisierung von Wohnbauland) an den meisten Flächen fest. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.01.2024 19:32 Uhr