Der Gemeinderat hat Kenntnis von den vorliegenden Stellungnahmen im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB. Unter Berücksichtigung der Beschlüsse 1-7 bei TOP 5 erfolgt zu den vorliegenden/nachfolgenden Stellungnahmen aus der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 2 BauGB) folgende Beschlussfassung:
- Autohaus Wörnlein, Kleeäckerstr. 1, 91227 Leinburg-Diepersdorf – 31.08.2020
Die Stellungnahme wird berücksichtigt. Die Baufläche G2 wird aus der Planung genommen.
2 Dott. Baumgartner, Katrin, Dr. Karbe, Fritz, Industriestraße 24, 91227 Leinburg – 25.08.2020
Die Stellungnahme wird berücksichtigt. Die Baufläche G2 wird aus der Planung genommen.
3 Blendinger, Richard, Hauptstraße 74, 91227 Leinburg
Die Stellungnahme wird berücksichtigt. Die genannten Grundstücke werden im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche dargestellt.
4 Bub, Claudia, Deininger Weg 7, 92318 Neumarkt – 08.09.2020
Die Stellungnahme wird berücksichtigt. Die genannten Grundstücke werden im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche dargestellt.
5 Campingplatz Heiligenmühle, 91227 Leinburg – 25.09.2020
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Der Campingplatz Heiligenmühle befindet sich wie richtig dargestellt im Außenbereich.
Er ist entsprechend der bestehenden Genehmigung als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Campingplatz dargestellt. Aufgrund der zwischenzeitlich eingetretenen Entwicklung bestehen Zweifel, ob aufgrund teils fester Anbauten die tatsächliche Art der Nutzung mit der genehmigten übereinstimmt.
Eine Erweiterung des Gebietes erfordert eine Überprüfung und Anpassung der bauplanungsrechtlichen Situation auf Basis einer konkreten Vorhabensplanung. Hierfür bietet sich das Instrument eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes an. Über die genannten Erweiterungsabsichten kann die Gemeinde deshalb erst nach detaillierter Klärung der bauplanungsrechtlichen Situation und entsprechender Vorhabensplanung durch den Vorhabensträger entscheiden. Eine Planänderung erfolgt nicht.
6 Geistmann, Beate, Scherauer Weg 7, 91227 Leinburg – 09.09.2020
Die Hinweise zur Funktion und Planung der Kanalisation werden zur Kenntnis genommen. Im Falle einer Ausweisung des Baugebietes W8 wird eine ordnungsgemäße Entwässerung durch Ausbau der Kanalisation sichergestellt. Die Hinweise zur bestehenden Kanalisation und zum beantragten Rückbau des Kanals werden zur Kenntnis genommen, sie sind nicht Gegenstand des Flächennutzungsplanes.
7 Geistmann, Käthe, Haimendorferstr. 1, 91227 Leinburg
Die Flurnummern sind nicht klar zuordenbar. Es handelt sich vermutlich um das Gewerbegebiet G2 in Diepersdorf. Dieses wird aus der Planung genommen. Das Flurstück 243 befindet sich im Mischgebiet M1 im Norden von Diepersdorf. Diese Fläche stellt eine Baulücke dar und soll in der Planung verbleiben.
8 Kellermann, Andreas, Entenberg – 03.08.2020
Eine Bauflächendarstellung wird -unter Berücksichtigung des Beschlusses bei TOP 5- nicht zugestimmt. Die Darstellung im Flächennutzungsplan bleibt unverändert.
9 Lamm, Christian, Konrad-Oberst-Str. 21, 91227 Leinburg – 04.08.2020
Die Gemeinde hat im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes sämtliche Innenentwicklungspotenziale geprüft. Als Ergebnis ist festzustellen, dass diese Potenziale aufgrund mangelnder Abgabebereitschaft überwiegend nicht zur Verfügung stehen und deshalb neue Bauflächen erforderlich sind. Die Bauflächen sollen sich auf die Hauptorte konzentrieren, von daher ist die Konzentration auf den Ort Diepersdorf eine logische Konsequenz. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass zum überarbeiteten Entwurf die Bauflächen nochmals deutlich reduziert wurden.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Wie in der Begründung erläutert wird die Gemeinde Leinburg bei der künftigen Entwicklung der verbindlichen Bauleitplanung darauf achten, dass ein Teil der Baufläche auf die Gemeinde übergeht. Details hierzu sind künftigen Verhandlungen vorbehalten.
Bei der Aufstellung eines Flächennutzungsplanes wird kein Baurecht geschaffen. Insofern ist keine Befangenheit von Gemeinderatsmitgliedern gegeben.
Die genannten Aspekte hat die Gemeinde in die Abwägung eingestellt. Die genannten Bauplätze sind nicht verfügbar. Jagdgebiete von Vögeln sind sämtliche Ackerflächen, Waldflächen, Wiesenflächen und auch Siedlungsflächen im Gemeindegebiet. Maulwürfe sind auf allen landwirtschaftlichen Flächen weitverbreitet, ebenso wie Bienen. Habitate von streng geschützten Arten sind auf der genannten Fläche nicht zu erwarten.
10 Leidel, Andreas – 23.08.2020
Die Stellungnahme wird berücksichtigt. Die Baufläche G2 wird aus dem Plan gestrichen.
11 Leidel, Manfred – 22.08.2020
Die Stellungnahme wird berücksichtigt. Die Baufläche G2 wird aus dem Plan gestrichen.
12 Müller, Johann, Straßäckerweg 7A, 91227 Leinburg – 06.08.2020
Bei dem genannten Flurstück handelt es sich um ein HInterliegergrundstück, das die bisherige Bauflucht des bestehenden Baugebietes überspringt und keine sinnvolle langfristige Erschließung ermöglicht. Zudem rückt die Baufläche näher an das bestehende Gewerbegebiet heran, was aus Gründen des Immissionsschutzes äußerst problematisch ist. Eine Aufnahme in den Flächennutzungsplan erfolgt nicht.
13 Pickel, Kerstin, Gersdorfer Hauptstraße 13, 91227 Leinburg – 01.09.2020
Die Stellungnahme wird nicht berücksichtigt. Das genannte Grundstück liegt am Hochpunkt des Geländes und fällt nach Norden ab. Ein Überspringen des Höhenrückens ist nicht beabsichtigt, zumal die Möglichkeiten der Bauflächenausweisung in Gersdorf ausreichend sind und gem. Forderung der Regierung beschränkt werden müssen.
Auf den Beschluss bei TOP 5 (Abstimmung 16:4) wird verwiesen
Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachverhalt und stimmt einer Aufnahme des Grundstücks Flur-Nr. 92 Gem. Gersdorf gemäß nachfolgender blauer Schraffierung (eine Bauplatztiefe), als Abrundung zur bestehenden Bebauung an der Siedlerstraße, als Baufläche zu.
14 Schreimel, Gerhard, Am Weiher 11, 91227 Leinburg – 30.08.2020
Die Stellungnahme wird berücksichtigt. Die genannten Flurstücke werden teilweise in der Baufläche W2 ergänzt.
15 Schuh, Tristan, Pfarrer, Evang.-Luth. Pfarramt, Marktplatz 7, 91227 Leinburg – 11.09.2020
Das genannte Grundstück befindet sich südlich des Friedhofs von Leinburg. Eine Friedhofserweiterung ist grundsätzlich nach Westen möglich. Eine Änderung der Flächendarstellung erfolgt nicht. Erweiterungsmöglichkeiten werden im Einzelfall und nicht im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes geprüft.
16 Stenz, Günther, Brunner Hauptstr. 71, 90475 Nürnberg – 05.09.2020
Die Stellungnahme wird berücksichtigt. Die Baufläche G2 wird aus der Planung genommen.
17 Verbitskiy, Georgy, Krivenko, Tatyana, Entenberger Hauptstr. 31, 91227 Entenberg – 23.08.2020
Die Stellungnahme wird nicht berücksichtigt. Das genannte Grundstück befindet sich in zweiter Reihe in exponierter Lage. Die Darstellung Fläche für die Landwirtschaft wird beibehalten.
Auf die Beschlussfassung bei TOP 5 wird verwiesen.
18 Vogl, Johann und Helga, Am Buchberg 5, 91227 Leinburg/Diepersdorf – 06.11.2020
Die Stellungnahme wird berücksichtigt. Die hiervon betroffene Baufläche W6 in Diepersdorf wird aus der Planung genommen.
19 Wagner, Margarita und Matthias, Bachgasse 2, 91227 Leinburg – 27.08.2020
Die Plandarstellung wird redaktionell angepasst. Die Hecke befindet sich in der Tat auf beiden Grundstücken.
20 Zeitelhack, Waltraud, Tannenstraße 29, 91227 Leinburg – 11.09.2020
Die Stellungnahme wird berücksichtigt. Die Darstellung der Baufläche wird auf die Abgrenzung des rechtskräftigen Bebauungsplanes angepasst.