Antrag auf Vorbescheid; Errichtung von zwei Doppelhäusern auf den Grundstücken Flur-Nrn. 900/2, /4 Gemarkung Weißenbrunn, Weißenbrunner Hauptstr.


Daten angezeigt aus Sitzung:  25. Sitzung des Gemeinderates, 11.04.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 25. Sitzung des Gemeinderates 11.04.2016 ö beschließend 2.3

Beschluss

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachverhalt und versagt das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung von zwei Doppelhäusern auf den Grundstücken Flur-Nrn. 900/2, /4 Gemarkung Weißenbrunn. 
Dem Antrag liegt kein Gutachten vor, inwieweit sich die geplante Wohnbebauung auf die angrenzenden Gewerbebetriebe auswirkt. 
Im Zuge der bauplanungsrechtlichen Prüfung des Vorhabens ist ein entsprechender Nachweis dem Landratsamt vorzulegen. Sollte die Baugenehmigungsbehörde das Vorhaben anschließend für genehmigungsfähig betrachten, ist der Antrag nochmals dem Gemeinderat vorzulegen. 
Die Auflagen der Fachbehörden sind zu beachten und einzuhalten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.01.2024 18:11 Uhr