Baugebiet "Föhrenhölzle" in Unterhaidelbach; Beschluss über die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes und Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungs- und Grünordnungsplanes gem. § 2 Abs. 1 BauGB (Parallelverfahren)


Daten angezeigt aus Sitzung:  25. Sitzung des Gemeinderates, 11.04.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 25. Sitzung des Gemeinderates 11.04.2016 ö beschließend 5

Beschluss 1

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachverhalt und beschließt die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leinburg gem. §§ 2 Abs. 1 und 1 Abs. 8 BauGB. 
Die Änderung von landwirtschaftlicher Nutzung in Wohnbaufläche (W) gem. §§ 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB, § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO bezieht sich auf den Bereich des Grundstücks Flur-Nr. 177/22 der Gemarkung Unterhaidelbach.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachverhalt und beschließt die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungs- und Grünordnungsplanes mit der Bezeichnung „Föhrenhölze“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB. 
Der Geltungsbereich umfasst das Grundstück Flur-Nr. 177/22 der Gemarkung Unterhaidelbach. Die erforderlichen Ausgleichsflächen sollen, soweit möglich, im Geltungsbereich des Bebauungsplanes nachgewiesen werden. Es erfolgt die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes nach § 4 BauNVO. Es wird festgesetzt, dass die nach § 4 Abs. 3 Nrn. 1,4,5 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen im Plangebiet nicht zulässig sind. 
Ferner wird folgendes festgesetzt:
- Die zulässige Kniestockhöhe wird auf 1 m begrenzt.
- Die zulässige Wandhöhe beträgt 4,50 m.
- Die zulässige Dachneigung beträgt 38-48°  (Satteldach).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 3

Datenstand vom 24.01.2024 18:11 Uhr