10. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes und Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 21 "Eichenlohe" - Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen aus der förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (§§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB)


Daten angezeigt aus Sitzung:  31. Sitzung des Gemeinderates, 17.10.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 31. Sitzung des Gemeinderates 17.10.2016 ö beschließend 3.1

Beschluss 1

Stellungnahme Regierung von Mittelfranken – 09.06.2016

Der Hinweis wird berücksichtigt. Die Gemeinde Leinburg hat inzwischen die Verkaufsbereitschaft aller Grundeigentümer von Baulücken im Gemeindegebiet abgefragt. Auch in den Geltungsbereichen der genannten Bebauungspläne wurden die Eigentümer befragt. Als Ergebnis ist festzustellen, dass so gut wie keine Verkaufsbereitschaft besteht. In Weißenbrunn war festzustellen, dass lediglich 3 Eigentümer von Baulücken grundsätzlich verkaufsbereit wären, aber dennoch die Flächen zunächst für evtl. Eigenbedarf zurückhalten. Die Begründung wird entsprechend ergänzt. An der Planung wird festgehalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

Stellungnahme Planungsverband Region Nürnberg – 21.06.2016

Der Hinweis wird berücksichtigt. Die Gemeinde Leinburg hat inzwischen die Verkaufsbereitschaft aller Grundeigentümer von Baulücken im Gemeindegebiet abgefragt. Auch in den Geltungsbereichen der genannten Bebauungspläne wurden die Eigentümer befragt. Als Ergebnis ist festzustellen, dass so gut wie keine Verkaufsbereitschaft besteht. In Weißenbrunn war festzustellen, dass lediglich 3 Eigentümer von Baulücken grundsätzlich verkaufsbereit wären, aber dennoch die Flächen zunächst für evtl. Eigenbedarf zurückhalten.  Die Begründung wird entsprechend ergänzt. An der Planung wird festgehalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 3

Stellungnahme Landratsamt Nürnberger Land – 30.06.2016               
10. Änderung Flächennutzungsplan

Fachstelle für technische Aufgaben / Kreisbaumeisterin 
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Berechnung des Auflockerungsbedarfes ist aus Sicht der Gemeinde realistisch. Der Auflockerungsbedarf wird in vielen Studien und Untersuchungen als wesentlicher Grund für den weiteren Bedarf an Wohnbaufläche angesehen. Zudem wird auf die positive Entwicklung der Bevölkerung in der Gemeinde Leinburg in den letzten 3 Jahren hingewiesen. Der Ansatz der Haushaltsgröße von 2,0 Personen ergibt sich durch die regelmäßige Verringerung der Personen pro Haushalt in den letzten Jahren, die sich auch künftig fortsetzen wird. Die Gemeinde Leinburg hält an der vorliegenden Planung fest. 

Wasserrecht
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Das Wasserwirtschaftsamt wurde beteiligt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 4

Stellungnahme Landratsamt Nürnberger Land – 30.06.2016         
Aufstellung Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 21      


Fachstelle für technische Aufgaben / Kreisbaumeisterin
Der Hinweis wird berücksichtigt. Die Stellung der baulichen Anlagen wird festgesetzt. Die Festsetzung der maximalen Traufhöhe wird durch Ergänzung der Angaben konkretisiert. Ferner wird anstatt einem Pultdach ein versetztes Pultdach mit einer Traufhöhe von 5,50 m im Mittel festgesetzt. 
Die Formulierung „ausgebautes Dachgeschoß“ wird gestrichen. 

Immissionsschutz
Das Original des Schallschutzgutachtens wird der Immissionsschutzbehörde vorgelegt, es haben sich keine Änderungen gegenüber dem Entwurf ergeben. Die Festsetzung zum Schallimmissionsschutz wird wie vorgeschlagen ergänzt. 

Naturschutz
Der Hinweis zu den Ausgleichsflächen wird zur Kenntnis genommen und berücksichtigt. 

Wasserrecht
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Das Wasserwirtschaftsamt wurde beteiligt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

Beschluss 5

Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt Nürnberg - 28.06.2016

Der Hinweis auf das Wasserschutzgebiet wird in die Planung übernommen. Die Begründungen werden entsprechend ergänzt und korrigiert. 
Hinsichtlich der Auswirkungen der Planung auf den Berglesgraben wird ein hydraulisches Gutachten zur Ermittlung des 100-jährigen Hochwassers ergänzt. 
Bezüglich der Stellungnahme zum Gewässerschutz wird auf die bereits erfolgte vorherige Abwägung verwiesen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 6

Stellungnahme N-ERGIE – 24.06.2016 

Der Hinweis auf die Schutzzone IIIB des Wasserschutzgebietes wird ergänzt, die Begründung und der Umweltbericht werden korrigiert. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 7

Stellungnahme Dickas, Werner und Margit, Föhrenstraße 1, 91227 Leinburg – 20.06.2016

Die geforderte Festsetzung einer ausschließlich eingeschossigen Bauweise der beiden dem gewerblichen Betrieb nächstliegenden Parzellen ist bereits im Bebauungsplan entsprechend festgesetzt. Ebenso ist ein mindestens 5 m hoher Lärmschutzwall festgesetzt. Eine Planänderung ist deshalb nicht erforderlich, die Anregungen der Einwender wurden bereits berücksichtigt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GRin Dickas hat aufgrund persönlicher Beteiligung gem. Art. 49 GO an Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen

Beschluss 8

Stellungnahme Mehl, Claudia und Riebel, Andreas, Eichenlohe 4, 91227 Leinburg 
u.a. – 12.06.2016

Die Einwendung wird berücksichtigt. Es werden ausschließlich Gebäude mit symmetrischem Satteldach und versetztem Pultdach mit 5,5 m Traufhöhe im Mittel zugelassen. 
Bei den Gebäuden mit zwei zulässigen Vollgeschossen ist zudem festgesetzt, dass das zweite Vollgeschoss ausschließlich im Dachgeschoss zulässig ist. 
Zudem ist die maximale Traufhöhe mit 3,7 m bzw. 5,5 m festgesetzt, was ebenfalls der ortsüblichen Bebauung entspricht. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 9

Stellungnahme    Stumpf, Georg, Pühlhof 17, 91227 Leinburg – 09.05.2016

Die innerhalb bzw. am Rand des Baugebiets befindlichen Starkstromleitungen wurden in der Planung und in der Abwägung berücksichtigt. Die Baugrenze wurde so gezogen, dass keine Gebäude innerhalb der Schutzzone in unmittelbarer Nähe der 110 kV-Leitung errichtet werden dürfen. Die Leitungen sind im Planblatt dargestellt, so dass künftige Bauwerber Kenntnis von den bestehenden Leitungen haben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.01.2024 18:22 Uhr