Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 36 "Nördlich der Schmiedgasse", Gersdorf, im Verfahren nach § 13b BauGB - Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
27. Sitzung des Gemeinderates , 28.11.2022
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachverhalt und beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 36 „Nördlich der Schmiedgasse“ im Ortsteil Gersdorf, im Verfahren nach § 13b BauGB.
Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem Lageplan gemäß Anlage zur Beschlussvorlage und umfasst folgende Grundstücke der Gemarkung Gersdorf:
Flur-Nrn.: 57, 58, 59, 60, 61, 62, 63, 64, 65, 66, 67, 68, 69, 70
und Teilflächen der Grundstücke Flur-Nrn. 94, 91, 92/1
Für das Gebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:
Die Verwaltung wird beauftragt das weitere Verfahren nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches durchzuführen und ein geeignetes Planungsbüro mit der Planausarbeitung zu beauftragen. Aus städtebaulichen Gründen und zur Vermeidung einer Baulückenproblematik erfolgen Grundabtretungen an die Gemeinde und es werden städtebauliche Verträge geschlossen. Dies ist Voraussetzung für die Rechtskraft und das weitere Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 36 „Nördlich der Schmiedgasse“.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2
Datenstand vom 24.01.2024 19:45 Uhr