Bauvoranfrage; Bebauung des Grundstücks Flur-Nr. 140 Tfl. Gem. Oberhaidelbach (Außenbereich)


Daten angezeigt aus Sitzung:  29. Sitzung des Gemeinderates , 30.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 29. Sitzung des Gemeinderates 30.01.2023 ö beschließend 4.1

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Leinburg hat Kenntnis vom Sachverhalt und beschließt die Aufstellung einer Ergänzungssatzung (§ 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB) für eine Bebauung des Grundstücks Flur-Nr. 140 Gemarkung Oberhaidelbach (südlicher Teil) mit einem Einfamilienhaus.
Sämtliche Planungskosten, Erschließungskosten hat der Antragssteller zu tragen. Ferner sind die erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzflächen nachzuweisen und herzustellen. 
Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekanntzumachen. 
Die rechtskräftige Ergänzungssatzung „Heuweg“, Gemarkung Oberhaidelbach, bleibt weiterhin rechtskräftig. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 7

Datenstand vom 24.01.2024 19:47 Uhr