Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 2 BauGB)


Daten angezeigt aus Sitzung:  43. Sitzung des Gemeinderates , 29.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 43. Sitzung des Gemeinderates 29.04.2024 ö beschließend 2.1

Beschluss

Beschluss zu Stellungnahme 1:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und berücksichtigt. 
Aufgrund der geschilderten erheblichen Konflikte mit dem Immissionsschutz, wird die geplante Bauflächendarstellung W 2 und M 1 in Unterhaidelbach gestrichen.

Beschluss zu Stellungnahme 2:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Aufnahme der Planung erfolgt aufgrund der Vorgaben zum Flächensparen nicht. 
Falls eine konkrete bauliche Entwicklung in diesem Bereich erforderlich wird, ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes oder gegebenenfalls die Aufstellung einer Satzung (ohne Änderung des Flächennutzungsplanes) zu prüfen.


Beschluss zu Stellungnahme 3:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Wiederaufnahme der genannten Flächen mit Flächennutzungsplan erfolgt aufgrund der strengen Vorgaben zum Flächensparen nicht. Die genannten Grundstücke sind hinsichtlich der Erschließbarkeit und aufgrund des Immissionsschutzes aus Sicht der Gemeinde weniger gut geeignet. Falls sich eine konkrete Erforderlichkeit für eine Bauleitplanung ergibt, ist über eine Teilflächennutzungsplanänderung zu beraten. 

Beschluss zu Stellungnahme 4:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Das Grundstück Flur-Nr. 947 liegt im Außenbereich und somit grundsätzlich nicht bebaubar. Das Grundstück war bzw. ist im Flächennutzungsplan nicht als Baufläche dargestellt.
Die Darstellung im BayernAtlas bzw. die Bezeichnung im Grundbuchamt ist irrelevant und für die Darstellung im Flächennutzungsplan ohne Bedeutung.
Aus vorgenannten Gründen wird die Darstellung im Flächennutzungsplan daher unverändert bleiben.

Beschluss zu Stellungnahme 5:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Im Rahmen der Stellen des Flächennutzungsplanes wurde eine Abfrage der Verkaufsbereitschaft unbebauter und freier Bauflächen in allen Ortsteilen vorgenommen. In den allermeisten Fällen war keine Verkaufsbereitschaft vorhanden, sodass davon auszugehen ist, dass der Großteil dieser Flächen in den nächsten Jahren einer Bebauung nicht zur Verfügung stehen wird. Deshalb ist die Ausweisung neuer Bauflächen erforderlich.
Der Gemeinderat hat sich nach Abwägung aller Punkte für weitere Bauflächen dazu entschieden, da das Gebiet an vorhandene Bebauung angrenzt und eine mögliche Erschließung leichter durchzuführen ist.


Beschluss zu Stellungnahme 6:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Im Rahmen der Stellen des Flächennutzungsplanes wurde eine Abfrage der Verkaufsbereitschaft unbebauter und freier Bauflächen in allen Ortsteilen vorgenommen. In den allermeisten Fällen war keine Verkaufsbereitschaft vorhanden, sodass davon auszugehen ist, dass der Großteil dieser Flächen in den nächsten Jahren einer Bebauung nicht zur Verfügung stehen wird. Deshalb ist die Ausweisung neuer Bauflächen erforderlich.
Der Gemeinderat hat sich nach Abwägung aller Punkte für weitere Bauflächen dazu entschieden, da das Gebiet an vorhandene Bebauung angrenzt und eine mögliche Erschließung leichter durchzuführen ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.04.2025 10:36 Uhr