Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 45 "Ernhofen" im Verfahren nach § 13a BauGB - Behandlung der Stellungnahmen aus der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
43. Sitzung des Gemeinderates , 29.04.2024
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Stellungnahme 1a)
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Der Gemeinde sind die beengten Straßenverhältnisse im Ort Ernhofen bekannt. Dennoch wurde wie in der Stellungnahme richtig festgestellt, auch dem Einwender eine Möglichkeit zur Bebauung am Ende der Erchließungsstraße gewährt. Bei den nun im Geltungsbereich enthaltenen unbebauten Flächen handelt es sich um Flächen, die der Innenentwicklung und der Nachverdichtung dienen und die bereits innerhalb des erschlossenen Ortsbereiches liegen. Aufgrund des geringen Umfangs der ergänzten innerörtlichen Bauflächen ist aus Sicht der Gemeinde die bestehende Erschließung ausreichend, dies gilt auch für den Feuerlöschteich. Die Erschließungsplanung ist bereits eingeleitet und wird ggf. erforderliche Verbesserungen aufzeigen.
Der vorgeschlagene Ringverkehr würde deutlich mehr Fläche beanspruchen und die Nachverdichtung und Innenentwicklung beschränken. Deshalb hält die Gemeinde an der gegenständlichen Erschließungsplanung fest.
Stellungnahme 1 b)
Die Wasserversorgung ist ausreichend. Die Abwasserentsorgung wurde durch einen Erschließungsplaner geprüft (siehe Stellungnahme Ib Richter). Auch hier ist eine ordnungsgemäße Entwässerung sichergestellt.
Stellungnahme 1c)
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Die Kostenbeteiligung bei Erschließungsmaßnahmen ist im Einzelfall zu prüfen und nicht Gegenstand der Bauleitplanung.
Stellungnahme 2
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Die Gemeinde Leinburg hält an der gegenständlichen Planung, die der Nachverdichtung und Innenentwicklung und damit der Schonung der freien Landschaft dient, fest.
Dauerhafte Habitate der genannten Tierarten sind im Geltungsbereich nach Kenntnis der Gemeinde nicht vorhanden.
Aufgrund des geringen Umfanges der Flächen für die Nachverdichtung sind keine erhöhten Sicherheitsrisiken für die Anwohner zu erwarten. Niederschlagswasser ist ordnungsgemäß abzuführen, die Entwässerung des Baugebietes wurde durch einen Fachplaner geprüft (siehe Stellungnahme Ib Richter).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.04.2025 10:36 Uhr