Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 22 "An der Winner Straße", im Ortsteil Weißenbrunn - Behandlung der Stellungnahmen im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (§§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB)


Daten angezeigt aus Sitzung:  48. Sitzung des Gemeinderates , 28.10.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 48. Sitzung des Gemeinderates 28.10.2024 ö beschließend 2

Beschluss 1

1. Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachverhalt und stellt fest, dass im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 22 „An der Winner Straße“ keine Stellungnahmen eingegangen sind. 




2. Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von den eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Behörden und Trägern öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 22 „An der Winner Straße“ (Anlage zur Beschlussvorlage).
Die Einzelbeschlüsse gemäß Anlage zur Beschlussvorlage werden vollinhaltlich angenommen. Die Änderungen in Bezug auf die Entwässerung und Vergrößerung der Ausgleichsfläche sind einzuarbeiten. Eine inhaltliche Änderung der Planung ist damit nicht verbunden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

1. Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachverhalt und stellt fest, dass im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 22 „An der Winner Straße“ keine Stellungnahmen eingegangen sind. 

13:0


2. Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von den eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Behörden und Trägern öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 22 „An der Winner Straße“ (Anlage zur Beschlussvorlage).
Die Einzelbeschlüsse gemäß Anlage zur Beschlussvorlage werden vollinhaltlich angenommen. Die Änderungen in Bezug auf die Entwässerung und Vergrößerung der Ausgleichsfläche sind einzuarbeiten. Eine inhaltliche Änderung der Planung ist damit nicht verbunden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.04.2025 10:48 Uhr