Aufstellung einer Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für die Bebauung der Grundstücke Flur-Nrn. 195 Tfl. und 196 Tfl. Gemarkung Leinburg, an der Hauptstraße - Aufstellungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
53. Sitzung des Gemeinderates , 10.03.2025
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachverhalt und fasst den Aufstellungsbeschluss für den Erlass einer Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für die Bebauung der Grundstücke Flur-Nr. 195 Tfl. und 196 Tfl. Gemarkung Leinburg, an der Hauptstraße.
Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Flur-Nrn. 195 Tfl. und 196 Tfl. Gem. Leinburg und ergibt sich aus nachfolgendem Planausschnitt :
Sämltiche Planungs- und Verfahrenskosten haben die Eigentümer zu tragen. Hierzu ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen.
Ferner sind die notwendigen Ausgleichsflächen durch die Eigentümer bereitzustellen und zu sichern.
Im Geltungsbereich der Satzung sind Baugrenzen mit aufzunehmen und durch geeignete Festsetzungen ist sicherzustellen, dass eine verträgliche Bebauung mit maximal 3 Gebäuden (Einzel- oder Doppelhäuser) ermöglicht wird.
Ferner ist die Privatzufahrt entsprechend zu verbreitern und die Erschließung ist in der Satzung und der dazugehörigen Begründung darzustellen.
Der konkrete Planentwurf der Satzung ist dem Gremium zur Billigung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.04.2025 10:59 Uhr