Daten angezeigt aus Sitzung:
34. Sitzung des Gemeinderates, 30.01.2017
Beratungsreihenfolge
Beschluss 1
Dreston, Bernhard, Birkenweg 3, 91227 Leinburg – 27.10.2016 / 08.12.2016
Die Entsorgung der anfallenden Regenwässer wird ordnungsgemäß erfolgen, ohne dass es zu Belastungen oder Überschwemmungen der benachbarten Grundstücke kommt. Dies wird in der Detailplanung zur Entwässerung des Baugebietes nachgewiesen.
Eine Verlängerung der Erschließungsstraße zur Roßeiche macht aus erschließungstechnischer Sicht keinen Sinn, würde einen höheren Flächenverbrauch und deutlich höhere Erschließungskosten bedeuten. Die Belastung der Anwohner durch den Baustellenbetrieb ist regelmäßig konfliktfrei möglich. Bauarbeiten finden ausschließlich während der Tagzeit statt, so dass Überschreitungen der schalltechnischen Orientierungswerte durch den Baubetrieb nicht zu erwarten sind.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Beschluss 2
Wendland, Gerlinde, An der Roßeiche 14, Unterhaidelbach – 27.10.2016
Die Bebauung der vorliegenden Fläche wurde intensiv geprüft, insbesondere wurden auch die naturschutzfachlichen Wertigkeiten und Vorkommen seltener Arten ermittelt. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass die Wertigkeit dieser Fläche im Rahmen eines freiwilligen Stilllegungsprogrammes entstanden ist, die Fläche könnte deshalb jederzeit in eine intensive landwirtschaftliche Nutzung zurückgeführt werden. Der Gemeinderat hat die Folgen der Bebauung intensiv abgewogen und entsprechende Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt. Hinsichtlich der Entwässerung wird aufgrund der Untergrundverhältnisse auf eine Versickerung des Oberflächenwassers der Verkehrsflächen verzichtet und das Niederschlagswasser abgeleitet. Das Oberflächenwasser der Baugrundstücke sollte versickert werden (modifiziertes Mischsystem). Dadurch wird sichergestellt, dass keine Schäden durch Überschwemmungen an den Nachbargebäuden entstehen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Beschluss 3
Landratsamt Nürnberger Land - 22.12.2016 – zum FNP 11. Änderung
Kreisbaumeisterin
Die Zustimmung wird zur Kenntnis genommen. Der Bauflächenbedarf wurde durch die aktuelle Bevölkerungsprognose des Bayer. Landesamts für Statistik erhärtet. Die aktuelle Bevölkerungsprognose sieht noch ein deutlich stärkeres Bevölkerungswachstum vor als die zum Vorentwurf zugrunde gelegte erste Berechnung. Insofern ist keine Änderung veranlasst.
Naturschutz
Die Kennzeichnung der Änderung des Flächennutzungsplanes für die Ausgleichsfläche auf Fl.Nr. 557 Gemarkung Leinburg wird ergänzt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Beschluss 4
Landratsamt Nürnberger Land – 22.12.2016 – zum B-Plan Nr. 38
Kreisbaumeisterin
Die Stellungnahme wurde bereits bei der Änderung des Flächennutzungsplanes behandelt. Sie beinhaltet eine grundsätzliche Zustimmung der Kreisbaumeisterin zur Planung. Eine Planänderung ist nicht erforderlich.
Naturschutz
Die Hinweise der Unteren Naturschutzbehörde zu Details der Ausgleichsfläche und Durchführung der artenschutzrechtlichen bzw. naturschutzfachlichen Maßnahmen werden zur Kenntnis genommen und beachtet:
- Die interne Ausgleichsfläche grenzt bereits jetzt an ein Baugebiet an, Gartenabfälle oder Hundekot waren bisher kein Problem. Sofern hier Probleme auftauchen werden Abhilfemaßnahmen durchgeführt.
Die CEF-Maßnahmen werden mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt.
Der Hinweis auf eine insektenfreundliche Beleuchtung im Baugebiet wird ergänzt. Die Pflanzung der beiden Obstbäume ist an der vorgesehenen Stelle unproblematisch (Randlage, Schattenwurf auf den landwirtschaftlichen Weg).
Eine ökologische Baubegleitung und ein Monitoring werden erfolgen.
Spritzmittel und Mulchgeräte werden ausgeschlossen.
Eine Artenliste für die Gehölzpflanzungen ist bereits in der Begründung des Bebauungsplanes enthalten.
Die weiteren Hinweise zur Umsetzung der Ausgleichsfläche werden beachtet, die Ausgestaltung der Ausgleichsflächen wird in einem Maßnahmenplan konkretisiert.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Beschluss 5
Wasserwirtschaftsamt Nürnberg – 02.12.2016 – zum FNP 11. Änderung und B-Plan Nr. 38
Die angestrebte Entwässerung im Trennsystem wurde u.a. durch Erstellung eines Bodengutachtens und abwassertechnische Detailplanung untersucht. Dabei war festzustellen, dass eine Entwässerung im Trennsystem technisch u. a. aus folgenden Gründen nicht durchführbar ist:
1) Höhendifferenz am Übergang Bestand an der Einmündung Birkenweg (397,67 mNN) zu Ende geplantem Wendehammer 401,50) beträgt rd. 3,80m. Unter Berücksichtigung einer Mindestüberdeckung von minimal 1,4 bis 1,20 m addiert sich eine Sohltiefe eines Regenwasserkanales zuzüglich 3/1000 Gefälle auf mindestens über 5,20 m.
Eine (zentrale) Versickerung schneidet somit in der Grünfläche am Ende des Wendehammers bei einer ungünstigen Tiefenlage ein. Es wurde kein Grundwasser bis zur Erkundungstiefe von 4,0m registriert. Bei einer Tiefenlage von ca 5,2m kann aber "im Sinne Grundwasserschutz" nicht von einer "sicheren" Tiefe ausgegangen werden.
2) Laut Bodengutachten ist bei Tiefenlagen ab ca 1,6m zunehmend mit "stark schluffigen" Sand auszugehen. Eine Versickerung damit nicht/kaum möglich.
3.) Selbst bei einer gewählten Versickerung mit obigen Randbedingungen, ist auf eine aufwändige Verlegetiefe zu verweisen.
Das somit "modifizierte Mischsystem" benötigt einen Mischwasseranschluss an den Birkenweg.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
GR Kohler befand sich bei Abstimmung außerhalb des Sitzungssaales
Beschluss 6
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege – 02.12.2016
Die Zustimmung wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
GR Kohler befand sich bei Abstimmung außerhalb des Sitzungssaales
Beschluss 7
Main-Donau Netzgesellschaft – 21.11.2016
Die Stellungnahme wurde bereits behandelt und berücksichtigt. Weitere Planänderung ist nicht erforderlich.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
GR Kohler befand sich bei Abstimmung außerhalb des Sitzungssaales
Beschluss 8
Kreisbrandrat des Landkreises Nürnberger Land, Norbert Thiel – 28.11.2016
Die Stellungnahme wird im Rahmen der Erschließungsplanung berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
GR Kohler befand sich bei Abstimmung außerhalb des Sitzungssaales
Beschluss 9
Bund Naturschutz in Bayern e.V. – 06.12.2016 - FNP 11. Änderung
Die Ablehnung des Bundes Naturschutz wird zur Kenntnis genommen. Ein Bedarf nach Bauflächen ist in erheblichem Umfang vorhanden. In der Gemeinde gehen regelmäßig Anfragen nach verfügbarem Bauland ein, denen kein Angebot entgegensteht. Die Gemeinde hat eine Befragung sämtlicher Grundeigentümer von Baulücken durchgeführt, wobei nur eine sehr geringe Anzahl grundsätzlich verkaufsbereit wäre und dies auch nur unter Vorbehalt des Eigenbedarfs. Weiterhin hat sich die Bevölkerungsprognose des Bayer. Landesamts für Statistik auch für die Gemeinde Leinburg erheblich zum Positiven gewandelt, was den vorhandenen Bedarf unterstreicht. Letztendlich dient die ausgewiesene Baufläche auch dem dringenden Bauwunsch ortsansässiger Nachgeborener.
Durch die Ausgleichsfläche führen bereits jetzt die genannten Fußwege, ohne dass diese zum Hundekotplatz verkommen ist. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass die festgesetzte Ausgleichsfläche wie in der Begründung ausführlich dargelegt im Rahmen eines freiwilligen Stilllegungsprogrammes entstanden ist und so jederzeit in eine intensive landwirtschaftliche Nutzung zurückgeführt werden könnte. Insofern handelt es sich bei der Festsetzung als Ausgleichsfläche um eine sinnvolle Ausgleichsmaßnahme, insbesondere aufgrund des hohen Standardpotenzials.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Beschluss 10
Bund Naturschutz in Bayern e.V. – 06.12.2016 - B-Plan Nr. 38
Bezüglich der CEF-Maßnahme ist festzustellen, dass sich die Ausgleichsfläche aus einem freiwilligen Stilllegungsprogramm entwickelt hat und jederzeit in eine intensive landwirtschaftliche Nutzung zurückgeführt werden könnte. Es wurden lediglich einzelne Zauneidechsen nachgewiesen, insbesondere im Bereich eines in starker Verbuschung (mit Traubenkirsche) befindlichen Waldrandes. Hier kann durch die festgesetzten CEF-Maßnahmen das Habitat erheblich verbessert und so die Zauneidechsenpopulation langfristig stabilisiert werden.
Es ist aufgrund der bestehenden gesetzlichen Regelung zur Energieeinsparverordnung nicht damit zu rechnen, dass schlecht isolierte Gebäude ohne erneuerbare Energieversorgung entstehen. Die gesetzlichen Vorgaben sichern eine den Belangen des Klimaschutzes gerecht werdende Bebauung.
Hinsichtlich des Niederschlagswassers wurde die vorgesehene Festsetzung der Entwässerung im Trennsystem aufgrund der Untergrundverhältnisse aus technischer Sicht für nicht durchführbar erachtet. Der Einbau von Regenwasserzisternen kann nicht festgesetzt werden. Die Praxis zeigt aber, dass ein Großteil der Grundeigentümer regelmäßig und freiwillig Regenwasserzisternen einbaut.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 24.01.2024 18:32 Uhr