Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 34 "südlich Im Wöhrlet" für die Grundstücke Flur-Nrn. 795 und 801 der Gemarkung Diepersdorf im Verfahren nach § 13b BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  38. Sitzung des Gemeinderates, 05.07.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 38. Sitzung des Gemeinderates 05.07.2017 ö beschließend 1

Beschluss

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachverhalt und beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 34 „südlich Im Wöhrlet“ für die Grundstücke Flur-Nrn. 795 und 801 der Gemarkung Diepersdorf. 

Das Verfahren erfolgt gemäß § 13b i. V. mit § 13a BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren).
Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekanntzumachen. 
Mit der Planausarbeitung wird das Planungsbüro TEAM 4, Nürnberg, beauftragt.

Im Bebauungsplan sollen vorbehaltlich der weiteren Abwägung folgende Festsetzungen aufgenommen werden:

  • GRZ 0,4
  • GFZ 0,8
  • Bebauung nur mit Einfamilienhäusern
  • Keller kein Vollgeschoss
  • Im nördlichen Bereich der Fl. Nr. 801 wird eine Grünfläche eingeplant für eine spätere Straße
  • Die Straße an der Fl. Nr. 795 wird als Ringstraße an die vorhandene Straße angeschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.01.2024 18:36 Uhr