Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 34 "südlich Im Wöhrlet" für die Grundstücke Flur-Nrn. 795 und 801 der Gem. Diepersdorf im Verfahren nach § 13b BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  39. Sitzung des Gemeinderates, 02.08.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 39. Sitzung des Gemeinderates 02.08.2017 ö beschließend 3

Beschluss 1

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachverhalt und beschließt bezüglich der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 34 für die Grundstücke Flur-Nrn. 795 und 801 der Gemarkung Diepersdorf in Bezug auf die Erschließung folgendes:
       Die Erschließungsstraßen sollen als Privatstraßen mit einer Breite von 5,50m ausgeführt werden.
       Die Gemeinde gibt vor, in welcher Form und Art die Straßen auszubauen sind (vertragliche Regelung)
       Im nordöstlichen Bereich bei Flur-Nr. 795 soll der Anschluss an die Straße „Im Wöhrlet“ verlängert werden (öffentlich)
       Im Bereich des Grundstücks Flur-Nr. 801 soll eine Privatstraße mit 5,50m Breite vorgesehen werden.
-        Im Anschluss daran soll eine private Grünfläche festgesetzt werden. Die Baugrenze wird zurückgenommen.
-        Durch Vertrag ist zu regeln, dass etwaige Grundstücksflächen, die die Gemeinde für spätere Erschließungsmaßnahmen benötigt, an die Gemeinde abgetreten werden. Ferner ist zu prüfen, ob Vorkaufsrechtsregelungen möglich sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 3

Beschluss 2

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachverhalt und beschließt bezüglich der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 34 für die Grundstücke Flur-Nrn. 795 und 801 der Gemarkung Diepersdorf folgendes:

- Die GRZ beträgt 0,35 und die GFZ 0,7
- maximal 2 Vollgeschosse zulässig

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachverhalt und beschließt bezüglich der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 34 für die Grundstücke Flur-Nrn. 795 und 801 der Gemarkung Diepersdorf folgendes:

Hinsichtlich der Dachformen werden die vorgezeigten Regelbeispiele A + B beschlossen.

A:        Erdgeschoss + Dachgeschoss, Satteldach 42 – 48° Dachneigung, WH 4m, FH 9m
B:        Erdgeschoss + 1. OG, Satteldach 20 – 30° Dachneigung, Zeltdach 5 – 22° Dachneigung, WH 6m, FH 9m 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

Datenstand vom 24.01.2024 18:38 Uhr