Bauantrag; Neubau einer Liegehalle, eines Güllebehälters und eines Melkhauses auf den Grundstücken Flur-Nr. 449, 450 Gem. Oberhaidelbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  40. Sitzung des Gemeinderates, 11.09.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 40. Sitzung des Gemeinderates 11.09.2017 ö beschließend 3.1

Beschluss

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachverhalt und erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau einer Liegehalle, eines Güllebehälters und eines Melkhauses auf den Grundstücken Flur-Nrn. 449, 450 der Gem. Oberhaidelbach mit der Maßgabe, dass eine planungsrechtliche Privilegierung gem. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB vorliegt.
Die Auflagen der Fachbehörden, insb. bezüglich des Landschaftsschutzgebietes, sind zu beachten und einzuhalten. 
Der Antragssteller hat die Kosten für etwaige Erschließungsmaßnahmen zu tragen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.01.2024 18:41 Uhr