Beschluss gem. §§ 2 Abs. 1, 1 Abs. 8 BauGB über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 "Lange Au" im beschleunigten Verfahren (§ 13a BauGB)


Daten angezeigt aus Sitzung:  33. Sitzung des Gemeinderates, 12.12.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 33. Sitzung des Gemeinderates 12.12.2016 ö beschließend 2

Beschluss

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachverhalt und beschließt gem. §§ 2 Abs. 1, 1 Abs. 8 BauGB die Einleitung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Lange Au“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB.
Der Geltungsbereich der 1. Änderung umfasst das Grundstück Flur-Nr. 252/37 Gemarkung Leinburg. Im Rahmen der 1. Änderung soll für den Geltungsbereich ein Allgemeines Wohngebiet mit einer zulässigen zweigeschossigen Bauweise (GRZ 0,4, GFZ 0,8) festgesetzt werden. Über evtl. weitere Festsetzungen ist im laufenden Verfahren zu beraten.
Die Verwaltung wird mit der Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses, sowie mit der Durchführung des weiteren Verfahrens beauftragt.
Der Flächennutzungs- und Landschaftsplan ist im Rahmen der Neuaufstellung/Generalüberarbeitung zu ändern.  
Mit der Planausarbeitung wird das Planungsbüro TEAM 4, Nürnberg, beauftragt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 4

Datenstand vom 24.01.2024 18:29 Uhr