Beschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB über die Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Grundstücke Flur-Nrn. 56, 56/6 Gem. Diepersdorf, Am Buckberg, im beschleunigten Verfahren (§ 13a BauGB), sowie Beratung über den Vorentwurf


Daten angezeigt aus Sitzung:  33. Sitzung des Gemeinderates, 12.12.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 33. Sitzung des Gemeinderates 12.12.2016 ö beschließend 1

Beschluss

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachverhalt und beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes für die Grundstücke Flur-Nrn. 56, 56/6 der Gem. Diepersdorf, Am Buckberg, im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 33 „Am Buckberg“.
Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus der Anlage zur Beschlussvorlage und umfasst die Grundstücke Flur-Nr. 56, 56/6 der Gem. Diepersdorf.
Im Bebauungsplan sind insb. folgende Festsetzungen zu treffen:
- Allgemeines Wohngebiet gem. § 4 BauNVO
- Maß der baulichen Nutzung durch GRZ, GFZ, Anzahl der Vollgeschosse
- Baugrenzen 
- Offene Bauweise mit Einzel- und Doppelhäusern
- Anzahl der Wohnungen
- örtliche Verkehrsflächen
- örtliche Bauvorschriften (Dachform, Dachneigung)
- Nachweis der Stellplätze gemäß neuer Stellplatzsatzung 
 
Die Verwaltung wird mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses, sowie mit der Durchführung des weiteren Verfahrens beauftragt. 
Die Planausarbeitung erfolgt gemäß städtebaulichen Vertrag durch das Planungsbüro TEAM 4, Nürnberg. 
Die Straßenbreite beträgt insgesamt 6,50m (Fahrbahn mit Versorgungsstreifen). 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.01.2024 18:29 Uhr