Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 39 "An der Nürnberger Straße" im Verfahren nach § 13b BauGB; - Beratung und Beschlussfassung über die vorliegenden Stellungnahmen im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 2 BauGB)


Daten angezeigt aus Sitzung:  63. Sitzung des Gemeinderates, 12.08.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Leinburg) 63. Sitzung des Gemeinderates 12.08.2019 ö beschließend 4.4

Beschluss 1

Beschluss Kohl

Das Grundstück befindet sich westlich des Geltungsbereichs. Der Geltungsbereich wurde so abgegrenzt, dass er nach Westen mit der Flucht der im rechtswirksamen Bebauungsplan ausgewiesenen Bauflächen nördlich der Nürnberger Straße abschließt. Damit ergibt sich eine städtebaulich sinnvolle Abrundung der Bauflächen. Eine weitere Ausweisung nach Westen ist städtebaulich nicht sinnvoll und würde eine bandartige Entwicklung einleiten, zumal eine weitere bauliche Entwicklung nördlich der Straße Richtung Westen städtebaulich und landschaftlich weder sinnvoll noch angestrebt ist (hier befinden sich Nasswiesen und Ausgleichsflächen).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

Beschluss Ulherr

Das Grundstück befindet sich westlich des Geltungsbereichs. Der Geltungsbereich wurde so abgegrenzt, dass er nach Westen mit der Flucht der im rechtswirksamen Bebauungsplan ausgewiesenen Bauflächen nördlich der Nürnberger Straße abschließt. Damit ergibt sich eine städtebaulich sinnvolle Abrundung der Bauflächen. Eine weitere Ausweisung nach Westen ist städtebaulich nicht sinnvoll und würde eine bandartige Entwicklung einleiten, zumal eine weitere bauliche Entwicklung nördlich der Straße Richtung Westen städtebaulich und landschaftlich weder sinnvoll noch angestrebt ist (hier befinden sich Nasswiesen und Ausgleichsflächen).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.01.2024 19:12 Uhr