Daten angezeigt aus Sitzung:
2. Sitzung des Hauptausschusses, 04.05.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Jeder standesamtliche Trauungsort muss in Bayern durch einen förmlichen Widmungsakt gewidmet werden. Dabei sind die entsprechenden Vorgaben des Bayerischen Staatsministeriums des Innern für die Auswahl und Gestaltung der Trauungsorte zu beachten. Der Ort muss für eine Trauung geeignet sein, d.h. einen würdevollen Rahmen für eine Eheschließung bieten und dem Standesbeamten eine ordnungsgemäße Vornahme der Amtshandlung ermöglichen.
Weil diese Widmung keine Angelegenheit der laufenden Verwaltung ist, bedarf es eines Gremienbeschlusses.
Das zuständige Standesamt muss dem Widmungsakt zustimmen und bewirkt damit die Wirksamkeit für die Zukunft.
Bislang finden Trauungen in den Büroräumen des Standesamtes (Bregenzer Str. 12), dem Sitzungssaal und Besprechungsraum im Hauptgebäude der Stadtverwaltung (Bregenzer Str. 6) und den Sitzungssälen des Alten Rathauses auf der Insel (Bismarckplatz 4) statt.
Zusätzlich sollen nun Trauungen im Pulverturm auf der Hinteren Insel erfolgen.
Fachliche Bewertung
Der Pulverturm bietet ein ausgesprochen schönes attraktives Ambiente für Hochzeiten. Die Räumlichkeiten erfüllen die personenstandsrechtlichen Anforderungen.
Die untere Aufsichtsbehörde (Landratsamt Lindau (B) steht der neuen Trauungsmöglichkeit positiv gegenüber und hat bereits ihre Zustimmung signalisiert.
Zur Rechtsklarheit werden in diesen Widmungsakt auch alle bisherigen Trauungsorte aufgenommen.
Finanzielle Auswirkungen
Die Räumlichkeiten im Pulverturm werden bei der LTK angemietet. Die Mietkosten werden vom Hochzeitspaar getragen.
Diskussionsverlauf
Stadträtin Mayer möchte wissen, ob die Räumlichkeiten des Hoyerbergschlössle ebenfalls als Trauungsort gewidmet werden können.
Stadtrat M. Kaiser folgt diesem Vorschlag und stellt den Antrag, das Hoyerbergschlössle ebenfalls als Trauungsort mit zu widmen.
Die Oberbürgermeisterin antwortet, dass dem aktuell noch bauliche Hinderungsgründe entgegenstehen. Aus ihrer Sicht spricht jedoch nichts dagegen, dass sobald diese beseitigt sind, das Hoyerbergschlössle ebenfalls als Trauungsort gewidmet wird.
Der Hauptamtsleiter Herr Nuber schlägt vor, heute über den vorliegenden Beschlussvorschlag abzustimmen und durch das Standesamt weitere Räumlichkeiten für Trauungen prüfen zu lassen.
Die Oberbürgermeisterin schließt sich dem an und plädiert dazu, Vorsicht walten zu lassen und nicht über unvorbereitete, ungeprüfte Dinge Beschlüsse zu fassen.
Der Hauptausschuss beauftragt die Verwaltung, sowohl das Hoyerbergschlössle als auch weitere Räumlichkeiten als Trauungsort zu erörtern und zu prüfen.
Beschluss
Im Standesamtsbezirk (Bodensee) sind folgende Trauungsorte für Trauungen gewidmet:
- Büroräume des Standesamtes Lindau (Bodensee), Bregenzer Str. 12
- Sitzungssaal im Hauptgebäude der Stadtverwaltung Lindau (Bodensee), Bregenzer Str. 6, EG
- Besprechungsraum im Hauptgebäude der Stadtverwaltung Lindau (Bodensee), Bregenzer Str. 6, EG
- Sitzungssäle des Alten Rathauses auf der Insel, Bismarckplatz 4
- Pulverturm, Hintere Insel, Uferweg 15
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.05.2021 11:01 Uhr