Die Oberbürgermeisterin fasst zusammen, dass nun darüber eine Entscheidung getroffen werden muss, ob die Erarbeitung einer Grünanlagensatzung gewünscht ist, welche Flächen geregelt und vor allem was geregelt werden soll.
Stadtrat Dr. Adams hätte sich gewünscht, dass den Mitgliedern des Hauptausschusses vorab ein Satzungsentwurf als Grundlage für die Entscheidungsfindung zur Verfügung gestellt wird.
Stadträtin Sommerweiß stimmt dem zu. Ihr fehle hierzu eine Entscheidungsgrundlage.
Die Oberbürgermeisterin erklärt, dass hier gezielt kein Satzungsentwurf vorbereitete wurde, um im Vorfeld darüber zu beraten, welcher Regelungsbedarf besteht. Für einen Entwurf gäbe es hierzu zu viele Alternativen, welche eine Entscheidungsfindung verkomplizieren würden. Daher sollen heute im ersten Schritt alle Eckpunkte festgelegt werden, damit im nächsten Schritt ein Entwurf seitens der Verwaltung erarbeitet werden kann.
Laut der Leiterin des Bürger- und Rechtsamtes, Frau Bohnert besteht auf den Sommer hin gesehen an vielen Orten im Stadtgebiet dringender Regelungsbedarf. Ein Glasverbot in Ufernähe dient der Gefahrenvermeidung. Der Hauptausschuss sollte sich die Frage stellen, ob ein Glasverbot gewünscht ist.
Stadträtin Dr. Lorenz-Meyer hat kein Problem mit dem geplanten Vorgehen. Gerne möchte Sie zum Ausdruck bringen, dass solch eine Satzung nicht dazu dient, die Bürgerinnen und Bürger in ihrer Freiheit zu berauben und in irgendeiner Weise einzuschränken. Ganz im Gegenteil stellt diese schöne, gepflegte und vor allem saubere Grünanlagen sicher. Hierbei handle es sich nicht um Verbote, sondern um gewissen Regeln, die für das soziale Zusammenleben nötig sind. Aus ihrer Sicht sollten auch Plätze ausgewiesen werden, an denen Hundebesitzer ihre Hunde frei laufen und baden lassen können.
Stadtrat Reich wünscht sich eine Auflistung aller öffentlichen Badestellen sowie Landschaftsschutzgebieten und sonstigen städtischen Grünflächen.
Stadtrat Reich ist während der Wintermonate auf der Insel vermehrt aufgefallen, dass Hundekotbeutel überall herumliegen und nicht ordnungsgemäß entsorgt werden. Er möchte wissen, wie dagegen vorgegangen werden kann.
Die Leiterin des Bürger- und Rechtsamtes, Frau Bohnert antwortet, dass es sich genau genommen dabei sogar um einen Straftatbestand handelt, da Hundekot hochbakteriell ist. Ein Verbot der unsachgemäßen Entsorgung von Hundekote kann in der Satzung mit aufgenommen werden. Jedoch stellt sich die Frage, ob sich daran etwas ändern wird.
Laut Stadtrat Reich gibt es in Spanien Hinweisschilder, welche auf ein Bußgeld von 650 € verweisen und möchte wissen, ob dies bei uns ebenfalls umsetzbar wäre.
Die Leiterin der Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Frau Maucher antwortet, dass eine derartige Regelung in der Grünanlagensatzung mit aufgenommen und mit einem Bußgeld belegt werden kann. Jedoch fällt der Vollzug das Abfallwirtschafts- sowie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in den Zuständigkeitsbereich des Landratsamtes.
Frau Bohnert wird den Bußgeldkatalog beim Landratsamt anfordern.
Stadtrat Gebhard spricht sich für eine Grünanlagensatzung für alle Grünanlagen im gesamten Stadtgebiet aus. Die Satzung muss möglichst konkret sein. Durch Beschilderungen soll auf die geltenden Regeln hingewiesen werden. Er hält Regelung zu offenen Feuerstellen, zum Zelten und Nächtigen sowie für Seezugänge in Badebereichen für sinnvoll. Er schlägt vor für die Regelungen auf Spielplätzen eine eigene Satzung zu erlassen. Der Lärm durch Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte etc. sollten ebenfalls durch entsprechende Beschilderung in Griff bekommen werden.
Stadträtin Norff hält es ebenfalls für sinnvoll, die Regelungen auf alle Grünflächen im Stadtgebiet auszuweiten und für Spielplätze eine gesonderte Satzung zu erlassen. Sie spricht sich für weniger Verbote, dafür aber für bessere Kontrollen aus.
Ihr ist die Hundekotbeutelproblematik auf der Insel über die Wintermonate ebenfalls aufgefallen. Sie schlägt hierzu vor, die Öffentlichkeit diesbezüglich aufzuklären und zu sensibilisieren und durch entsprechende Beschilderung auf mögliche Bußgelder hinzuweisen.
Stadtrat M. Kaiser ist der Meinung, dass man die Regelungen für Spielplätze durchaus in der Grünanlagensatzung mit aufnehmen kann. Um Verdrängungseffekte zu vermeiden, hält er eine Ausweitung auf alle Grünflächen im Stadtgebiet für sinnvoll. Damit die Polizei gegen Verstöße vorgehen kann, müssen die Hinweisschilder sanktioniert sein.
Stadtrat Fehrer ermüdet die Diskussion. Aus seiner Sicht ist die Beschlussvorlage seitens der Verwaltung sehr gut aufbereitet worden. Er plädiert an dieser Stelle zur Abstimmung.
Stadtrat Eschbaumer spricht sich für den Erlass einer Grünanlagensatzung mit Ausweitung auf das gesamte Stadtgebiet aus. Gleichzeitig sollte man sich Gedanken über die Ahnung machen und gegebenenfalls Personal einplanen. Grünflächen an denen Hundebesitzer ihre Hunde frei herum laufen lassen dürfen sowie Badestellen für Hunde und Plätze an denen gefeiert werden darf, sollten durch eine Positivliste definiert werden.
Aus Sicht des Stadtrats M. Kaiser muss zur Kontrolle kein extra Ordnungsdienst beauftragt werden, da dies die Polizei übernimmt. Er begrüßt den Vorschlag Eschbaumers, eine Positivliste zu erstellen. Die Präsentation der Werkausschusssitzung GTL vom 25. März 2021 und die Satzung über die Anleinpflicht von Hunden im Holdereggenpark sollten zur Erarbeitung eines Satzungsentwurfes herangezogen werden.
Die Leiterin des Bürger- und Rechtsamtes schlägt vor, über die Hundekotproblematik in der Bürgerzeitung zu berichten und in diesem Zuge für die ordnungsgemäße Entsorgung zu sensibilisieren.
Eine Kontrolle durch einen privaten Sicherheitsdienst ist sehr kostenintensiv. Des Weiteren kann dieser nicht selbst ahnden. Daher muss die Kontrolle durch die Polizei erfolgen.
Stadtrat Reich schlägt vor, sich auf ein Glasverbot an Badestellen zu einigen.
Nach umfangreicher Diskussion fasst der Hauptausschuss folgende Beschlüsse: