Satzung über die Benutzung städtischer Grünanlagen und Spielplätze


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Hauptausschusses, 04.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss (Stadt Lindau) 2. Sitzung des Hauptausschusses 04.05.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Leiterin der Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Frau Maucher geht auf folgenden Sachverhalt ein:

Der Werkausschuss der Garten- und Tiefbaubetriebe hat in seiner Sitzung am 23. Sept. 2020 die Verwaltung beauftragt, eine Grünanlagensatzung zu erarbeiten. Da es in den öffentlichen Park- und Grünflächen sowie auf Spielplätzen immer wieder zu Beschwerdesituationen kommt, sollen mithilfe einer Benutzungssatzung unterschiedliche, teils widerstreitende Nutzerinteressen einem gemeinwohlverträglichen Gesamtausgleich zugeführt werden. Des Weiteren soll gezielt gegen Störungen, Beschädigungen oder sonstige Gefährdungen vorgegangen werden können.

Bisher sind per Satzung nur im Holdereggenpark Verhaltensregeln getroffen worden (siehe Satzung über die Anleinpflicht von Hunden im Holdereggenpark vom 17. Dez. 2015). Eine Nichtbeachtung dieser Regelungen kann mit Geldbuße geahndet werden. Ebenso können im Einzelfall Anordnungen zum Vollzug dieser Satzung erlassen werden (z.B. Beseitigungsanordnungen, Platzverweise). Die übrigen, auf verschiedenen Hinweistafeln gekennzeichneten, Verhaltens-/ Benutzungsregeln in den städtischen Grün- und Erholungsanlagen sowie auf Spielplätzen stellen jedoch kein vollziehbares Ortsrecht dar. Sie dienen als Hinweis bzw. Appell, sich so zu verhalten, dass kein anderer gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird. Bei der Beratung und Beschlussfassung über die Satzung im Holdereggenpark 2015 wurde eine Grünanlagensatzung für alle städtischen Grünflächen im Stadtratsgremium zwar andiskutiert, jedoch ausdrücklich nicht weiter verfolgt.

Die Regelungsmöglichkeiten einer Grünanlagensatzung wurden in der GTL-Werkausschusssitzung am 25. März 2021 nochmals aufgezeigt. Bei der sich anschließenden Diskussion kam allgemein zum Ausdruck, es sollte keine Überreglementierung entstehen, sondern ein für die Verhältnisse in der Stadt Lindau (B) geeigneter Regelungsumfang angestrebt werden. Die Regelungen sollten sich auf die bestehenden Notwendigkeiten und die tatsächlich betroffenen Bereiche beschränken. Nachdem sich die Fraktionen nochmals eingehender mit der Materie beschäftigen wollten, wurde kein Beschluss gefasst.

Fachliche Bewertung

  1. Rechtsgrundlage

Eine entsprechende Satzung beruht auf den Art. 23, 24 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern. Demnach können die Gemeinden die Benutzung ihres Eigentums und ihrer öffentlichen Einrichtungen durch Satzungen regeln.
 
2.  Beschränkung auf bestimmte öffentliche Park- und Grünflächen
 
Die Entscheidung, ob und welche Grünanlagen einer Benutzungssatzung unterworfen werden, obliegt dem Stadtrat. Die evtl. bestehende Absicht, nur diejenigen Grünbereiche aufzunehmen, in denen ein hoher Nutzungsdruck oder besondere Problemsituationen festzustellen sind (z.B. Grünanlagen am Seeufer bzw. mit Ausblick auf den See wie z.B. rund ums Hoyerbergschlössle oder am Bismarckdenkmal), ist schlüssig und steht im Verhältnis zum angestrebten Zweck.
Zu bedenken ist jedoch, dass eine Festlegung vollziehbarer Regelungen nur für bestimmte Bereiche die Verlagerung unerwünschter Verhaltensweisen in andere, nicht geregelte Bereiche bewirken kann.

3.  Wesentlicher Regelungsbedarf, resultierend aus den Erfahrungen vergangener Jahre

Aus Sicht/Erfahrung der GTL und des Ordnungsamts wären Regelungen bzgl. folgender Sachverhalte zuträglich: 
  • Offene Feuerstellen
  • Alkoholgenuss, soweit andere dadurch mehr als unvermeidbar belästigt werden
  • Glasbruch
  • Zelten und Nächtigen
  • Verunreinigungen, insbesondere durch Wegwerfen oder Liegenlassen von Gegenständen (Flaschen, Verpackungsmüll, Zigarettenkippen) oder das Nichtentfernen von Hundekot
  • Freilaufende Hunde in Liegebereichen der Freibadegelände oder auf Spielplätzen
  • Seezugänge in Badebereichen

Lärm durch Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte etc. ist vielfach problematisch, jedoch ausreichend durch die Lärmschutzverordnung der Stadt Lindau (B) sowie andere Immissionsschutzvorschriften geregelt.
Das Rauchen auf dem Gelände räumlich abgegrenzter und vom Träger gewidmeter Kinderspielplätze ist ebenfalls bereits lt. Gesundheitsschutzgesetz Bayern verboten, kann aber in einer Benutzungssatzung nochmals als Verbot aufgenommen werden.
 
4.  Sanktionen, Vollzug und Überwachung

In der Satzung über die Benutzung städtischer öffentlicher Grünanlagen und Spielplätze können Zuwiderhandlungen gegen Benutzungsregeln als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße belegt werden.
Die Polizei bzw. Vollzugsbeauftragte können bei Zuwiderhandlungen vor Ort Platzverweise erteilen sowie Ordnungswidrigkeiten zur Anzeige bringen.

Diskussionsverlauf

Die Oberbürgermeisterin fasst zusammen, dass nun darüber eine Entscheidung getroffen werden muss, ob die Erarbeitung einer Grünanlagensatzung gewünscht ist, welche Flächen geregelt und vor allem was geregelt werden soll.

Stadtrat Dr. Adams hätte sich gewünscht, dass den Mitgliedern des Hauptausschusses vorab ein Satzungsentwurf als Grundlage für die Entscheidungsfindung zur Verfügung gestellt wird.
Stadträtin Sommerweiß stimmt dem zu. Ihr fehle hierzu eine Entscheidungsgrundlage.  

Die Oberbürgermeisterin erklärt, dass hier gezielt kein Satzungsentwurf vorbereitete wurde, um im Vorfeld darüber zu beraten, welcher Regelungsbedarf besteht. Für einen Entwurf gäbe es hierzu zu viele Alternativen, welche eine Entscheidungsfindung verkomplizieren würden. Daher sollen heute im ersten Schritt alle Eckpunkte festgelegt werden, damit im nächsten Schritt ein Entwurf seitens der Verwaltung erarbeitet werden kann.

Laut der Leiterin des Bürger- und Rechtsamtes, Frau Bohnert besteht auf den Sommer hin gesehen an vielen Orten im Stadtgebiet dringender Regelungsbedarf. Ein Glasverbot in Ufernähe dient der Gefahrenvermeidung. Der Hauptausschuss sollte sich die Frage stellen, ob ein Glasverbot gewünscht ist.

Stadträtin Dr. Lorenz-Meyer hat kein Problem mit dem geplanten Vorgehen. Gerne möchte Sie zum Ausdruck bringen, dass solch eine Satzung nicht dazu dient, die Bürgerinnen und Bürger in ihrer Freiheit zu berauben und in irgendeiner Weise einzuschränken. Ganz im Gegenteil stellt diese schöne, gepflegte und vor allem saubere Grünanlagen sicher. Hierbei handle es sich nicht um Verbote, sondern um gewissen Regeln, die für das soziale Zusammenleben nötig sind. Aus ihrer Sicht sollten auch Plätze ausgewiesen werden, an denen Hundebesitzer ihre Hunde frei laufen und baden lassen können.

Stadtrat Reich wünscht sich eine Auflistung aller öffentlichen Badestellen sowie Landschaftsschutzgebieten und sonstigen städtischen Grünflächen.  

Stadtrat Reich ist während der Wintermonate auf der Insel vermehrt aufgefallen, dass Hundekotbeutel überall herumliegen und nicht ordnungsgemäß entsorgt werden. Er möchte wissen, wie dagegen vorgegangen werden kann.
Die Leiterin des Bürger- und Rechtsamtes, Frau Bohnert antwortet, dass es sich genau genommen dabei sogar um einen Straftatbestand handelt, da Hundekot hochbakteriell ist. Ein Verbot der unsachgemäßen Entsorgung von Hundekote kann in der Satzung mit aufgenommen werden. Jedoch stellt sich die Frage, ob sich daran etwas ändern wird.
Laut Stadtrat Reich gibt es in Spanien Hinweisschilder, welche auf ein Bußgeld von 650 € verweisen und möchte wissen, ob dies bei uns ebenfalls umsetzbar wäre.
Die Leiterin der Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Frau Maucher antwortet, dass eine derartige Regelung in der Grünanlagensatzung mit aufgenommen und mit einem Bußgeld belegt werden kann. Jedoch fällt der Vollzug das Abfallwirtschafts- sowie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in den Zuständigkeitsbereich des Landratsamtes.
Frau Bohnert wird den Bußgeldkatalog beim Landratsamt anfordern.

Stadtrat Gebhard spricht sich für eine Grünanlagensatzung für alle Grünanlagen im gesamten Stadtgebiet aus. Die Satzung muss möglichst konkret sein. Durch Beschilderungen soll auf die geltenden Regeln hingewiesen werden. Er hält Regelung zu offenen Feuerstellen, zum Zelten und Nächtigen sowie für Seezugänge in Badebereichen für sinnvoll. Er schlägt vor für die Regelungen auf Spielplätzen eine eigene Satzung zu erlassen. Der Lärm durch Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte etc. sollten ebenfalls durch entsprechende Beschilderung in Griff bekommen werden.

Stadträtin Norff hält es ebenfalls für sinnvoll, die Regelungen auf alle Grünflächen im Stadtgebiet auszuweiten und für Spielplätze eine gesonderte Satzung zu erlassen. Sie spricht sich für weniger Verbote, dafür aber für bessere Kontrollen aus.
Ihr ist die Hundekotbeutelproblematik auf der Insel über die Wintermonate ebenfalls aufgefallen. Sie schlägt hierzu vor, die Öffentlichkeit diesbezüglich aufzuklären und zu sensibilisieren und durch entsprechende Beschilderung auf mögliche Bußgelder hinzuweisen.

Stadtrat M. Kaiser ist der Meinung, dass man die Regelungen für Spielplätze durchaus in der Grünanlagensatzung mit aufnehmen kann. Um Verdrängungseffekte zu vermeiden, hält er eine Ausweitung auf alle Grünflächen im Stadtgebiet für sinnvoll. Damit die Polizei gegen Verstöße vorgehen kann, müssen die Hinweisschilder sanktioniert sein.

Stadtrat Fehrer ermüdet die Diskussion. Aus seiner Sicht ist die Beschlussvorlage seitens der Verwaltung sehr gut aufbereitet worden. Er plädiert an dieser Stelle zur Abstimmung.

Stadtrat Eschbaumer spricht sich für den Erlass einer Grünanlagensatzung mit Ausweitung auf das gesamte Stadtgebiet aus. Gleichzeitig sollte man sich Gedanken über die Ahnung machen und gegebenenfalls Personal einplanen. Grünflächen an denen Hundebesitzer ihre Hunde frei herum laufen lassen dürfen sowie Badestellen für Hunde und Plätze an denen gefeiert werden darf, sollten durch eine Positivliste definiert werden.
Aus Sicht des Stadtrats M. Kaiser muss zur Kontrolle kein extra Ordnungsdienst beauftragt werden, da dies die Polizei übernimmt. Er begrüßt den Vorschlag Eschbaumers, eine Positivliste zu erstellen. Die Präsentation der Werkausschusssitzung GTL vom 25. März 2021 und die Satzung über die Anleinpflicht von Hunden im Holdereggenpark sollten zur Erarbeitung eines Satzungsentwurfes herangezogen werden.

Die Leiterin des Bürger- und Rechtsamtes schlägt vor, über die Hundekotproblematik in der Bürgerzeitung zu berichten und in diesem Zuge für die ordnungsgemäße Entsorgung zu sensibilisieren.
Eine Kontrolle durch einen privaten Sicherheitsdienst ist sehr kostenintensiv. Des Weiteren kann dieser nicht selbst ahnden. Daher muss die Kontrolle durch die Polizei erfolgen.

Stadtrat Reich schlägt vor, sich auf ein Glasverbot an Badestellen zu einigen.

Nach umfangreicher Diskussion fasst der Hauptausschuss folgende Beschlüsse:

Beschluss 1

Der Hauptausschuss beauftragt die Verwaltung einen Satzungsentwurf zur Regelung der städtischen Grünanlagen (Grünanlagensatzung) zu erarbeiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

Beschluss 2

Der Geltungsbereich soll sich auf die im beigefügten Grünanlagenverzeichnis eingezeichneten Flächen erstrecken (s. Präsentation des Werkausschusssitzung GTL vom 25.03.2021 ab Seite 5).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Stadträtin Mayer befand sich bei Beschlussfassung nicht im Raum.

Beschluss 3

In der Grünanlagensatzung sollen folgende Sachverhalte geregelt werden:

  • Offene Feuerstellen
  • Glasverbot an Badestellen und auf Spielplätzen
  • Zelten und Nächtigen
  • Verunreinigungen, insbesondere durch Wegwerfen oder Liegenlassen von Gegenständen (Flaschen, Verpackungsmüll, Zigarettenkippen) oder das Nichtentfernen von Hundekot
  • Freilaufende Hunde in Liegebereichen der Freibadegelände oder auf Spielplätzen
  • Drohnenflug

Seitens der Verwaltung soll ein Vorschlag erarbeitet werden, wie bei Verstoß gegen diese Regelungen geahndet wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 4

Stadtrat Jöckel stellt den Antrag, die Grünanlagensatzung auch auf Schulgelände und Parkplätze auszuweiten.
Dieser wird abgelehnt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 12

Datenstand vom 26.05.2021 11:01 Uhr