Versenkbare Sperrpoller in der Fußgängerzone; Inbetriebnahme der versenkbaren Poller und künftige Ausnahmegenehmigungen zum Befahren der Maximilianstraße


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Hauptausschusses, 04.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss (Stadt Lindau) 2. Sitzung des Hauptausschusses 04.05.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

  1. Vorgeschichte
Das vorgegebene Ende der Lieferzeit in den Lindauer Fußgängerzonen wird seit jeher nicht von allen mit der erforderlichen Konsequenz eingehalten und der Schutzbereich einer Fußgängerzone ist dadurch nur unzureichend gegeben. Im Jahr 2020 wurden von der kommunalen Verkehrsüberwachung (KVÜ) 264 Verwarnungen für das Parken in Fußgängerbereichen ausgestellt und auch in den vergangenen Jahren bei wiederkehrenden Kontrollen mit KVÜ und Polizei unzählige Sensibilisierungsgespräche mit unberechtigt eingefahren Fahrzeugführern gehalten. Leider besserte sich die Situation nicht wesentlich und die durchgeführten Kontrollen zeigten kaum Erfolg.
Aufgrund dieser Umstände wurde auf Antrag der Stadtratsfraktion „Freie Wähler“ im Werkausschuss der Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau am 12. Februar 2020 in einem ersten Schritt der Einbau von versenkbaren Pollern in der Maximilianstraße bzw. Cramergasse zur Sicherung der Fußgängerzone außerhalb der Lieferzeiten beschlossen. Die Ausfahrt aus der Maximilianstraße und Cramergasse sollte lt. Sachstandsbericht im Hauptausschuss vom 16.10.2018 bzw. vorgenanntem Werkausschussbeschluss jederzeit mittels Kontaktschleife ermöglicht werden. Eine Kameraüberwachung für verspätetes Ausfahren sollte geprüft werden.
In einem zweiten Schritt sollen dann versenkbare Poller in der Fußgängerzone am Seehafen folgen.

  1. Aktuelle Entwicklung
Der Einbau der versenkbaren Poller mit Kontaktschleife für die Ausfahrt aus der Maximilianstraße bzw. Cramergasse ist zwischenzeitlich baulich abgeschlossen und die Softwarevoraussetzungen sind geschaffen worden.

Fachliche Bewertung

Die Verwaltung hat Stellungnahmen u.a. von der Polizei und der IHK erholt, die in der nachstehenden Bewertungen wiedergegeben werden und Berücksichtigung finden.

  1. Derzeitige Situation

Eine Fußgängerzone ist eine Verkehrsfläche, auf der Fußgänger ein ausschließliches Nutzungsrecht gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern haben. Hierbei handelt es sich demnach um einen geschützten Bereich, in welchem die Fußgänger außerhalb der Lieferzeiten das Vertrauen haben dürfen, auf keinen bzw. nur gelegentlichen Fahrzeugverkehr zu treffen.
Die Lieferzeiten gelten Montag bis Freitag von 06.30 Uhr bis 11.00 Uhr und samstags von 06.30 Uhr bis 09.00 Uhr. Die nachstehend genannten Uhrzeiten bezüglich 11.00 Uhr beziehen sich analog auch immer auf das Ende der Lieferzeit am Samstag um 09.00 Uhr.

Die genehmigten Zufahrten außerhalb der Lieferzeiten beliefen sich im Jahr 2020 auf rund
  • 300 Stück für Anwohner (z.B. „Großeinkauf“ an Getränken, Keller räumen, Möbelstück ein-/ausladen, Umzug)
  • 50 Stück für gewerbliche Einfahrten z.B. Umzugsfirmen
  • 120 Stück für An-/Abreise Ferienwohnungsgäste (weite Anreise, späte Ankunft, viel Gepäck)
  • 7 Jahresausnahmegenehmigungen für private Stellplatzinhaber

Bei den 244 ausgestellten Handwerkerparkkarten ist ein Einfahren und ggf. 2 Stunden Parken in der Fußgängerzone im Notfall (z. B. Wasserrohrbruch) gestattet.

Um den Schutzbereich der Fußgängerzone in der Maximilianstraße herzustellen, soll der Fahrzeugverkehr weitestgehend ausgeschlossen werden. Hierbei gilt es den Konflikt zwischen dem Schutz der Fußgängerzone und den Belangen der Anwohner, Einzelhändler, Beherbergungsbetriebe und Handwerker möglichst gering zu halten.

Im Vorgriff auf die geplanten Poller hat die Verwaltung bereits im letzten Jahr einige Dauerausnahmegenehmigungen für regelmäßig „verspätet notwendige“ Anlieferungen auslaufen lassen und die Antragsteller darauf hingewiesen, dass diese künftig nur noch im Rahmen der Lieferzeiten stattfinden können bzw. ggf. von außen abzuwickeln sind.

  1. Bewertung der Verwaltung

Die Verwaltung hat zuletzt Anwohnern der Fußgängerzone Ausnahmegenehmigungen aus den beispielhaft genannten Gründen auf Antrag stets zukommen lassen.
Auch Mietern von Ferienwohnungen wurde kurzfristig mdl. oder per Email eine Ausnahmegenehmigung erteilt, um das Entladen mit viel Gepäck zu ermöglichen. Diese Praxis entspricht letztlich auch der akt. Beschilderung für Hotelübernachtungsgäste (Be-/ Entladen frei).

  1. Ausnahmeregelungen

Es stellt sich die Frage, wie die Verwaltungspraxis in Zukunft aussehen soll, insbesondere ob an einigen Stellen der Wunsch nach einer restriktiveren Handhabung seitens der Hauptausschussmitglieder besteht. Es sind verschiedene Regelungen denkbar:

  • Anwohner bekommen auf Antrag bedarfsweise eine Einmal-PIN oder pro Haushalt lediglich eine gewisse Anzahl max. PINs / Jahr.
Schwerbehinderte Anwohner mit Merkzeichen „aG“ können gegen Pfand einen Einfahrtschip/-transponder erhalten (z.B. Abholung zum Arzt durch Familienangehörigen), eine Telefonnummer hinterlegen lassen oder einen ganzjährigen PIN erhalten.
Anwohner, die in oder aus der Maximilianstraße oder Cramergasse ziehen, bekommen für den Umzugszeitraum einen PIN.
  • Beherbergungsgäste (Inselgraben und Insel-Hotel) / Mieter von Ferienwohnungen (ca. 10 an vier Standorten) bekommen weiterhin einen Einmal-PIN oder müssen bei verspäteter Anfahrt künftig mit Hotelier oder Vermieter hausinterne Lösungen suchen.
  • Gewerbetreibende mit begründeter AG (akt. 2) können, damit Lieferdienst aufrecht erhalten werden kann, gegen Gebühr / Pfand einen Einfahrtschip/-transponder erhalten, eine Telefonnummer hinterlegen lassen oder einen ganzjährigen PIN erhalten.
  • Arztbesuche von Schwerbehinderten mit Merkzeichen „aG“ oder frisch operierte Patienten bekommen bei Bedarf einen einmaligen PIN für ihren jeweiligen Arzt in der Fußgängerzone. 
  • Taxen erhalten im begründeten Ausnahmefall einen einmaligen PIN.
  • Private Stellplatzinhaber müssen über die Seitengassen zu- und abfahren. Die zukünftigen fixen Poller in den Seitengassen (vgl. Anlage) werden erst nach den Zufahrten zu den jeweiligen Stellplätzen in den Seitengassen installiert.
  • Handwerker müssen die Einfahrt in die Maximilianstraße gesondert zur Handwerkerparkkarte beantragen. Diese werden dann je nach Dauer der Baustelle / Notwendigkeit gegen Gebühr mit PIN genehmigt.
  • Feuerwehr und Polizei können mit Dreikantschlüssel oder PIN zufahren.
  • nicht bedachte spezielle Einzelfälle werden nach schriftlichen Antrag von der Verwaltung gesondert geprüft.

  1. Einrichtung einer Lieferzone
Da die Umsetzung des Lindauer Logistikkonzeptes (LiLo) erst mittelfristig in ca. 2 - 3 Jahren erfolgen kann, könnte erwogen werden, einen Lieferbereich für nicht rechtzeitig eingetroffene Lieferverkehre einzurichten, damit diese die Möglichkeit haben, bei verspäteter Anfahrt (z.B. nach Stau) noch ihre Waren ausliefern zu können. Nachdem dies in der Zeppelinstraße wegen dem dortigen Busverkehr offiziell nicht möglich ist, käme nur der obere Bereich des Inselgrabens in Betracht. Hierfür müssten dann allerdings drei Kurzzeit-Parkplätze aufgelassen werden. In dem verkehrsberuhigten Bereich Alter Schulplatz, Marktplatz und Reichsplatz ist ein Entladen außerhalb gekennzeichneter Flächen ohnehin zulässig.
Sowohl der Mobilitätsbeauftragte der Stadt und des Stadtrates als auch die Polizei halten die Ausweisung von Lieferzonen generell für kontraproduktiv, da diese letztlich eine verspätete Lieferung jederzeit ermöglichen würden und dies wiederum einkalkuliert werden würde, vom Grundsatz her aber gar nicht ermöglicht werden sollte.
Vor diesem Hintergrund sollte von einer offiziellen Lieferzone im Inselgraben, die überwiegend leer stehen würde und letztlich unnötig zu Lasten von öffentlichen Parkplätzen ginge, Abstand genommen werden. Dies wäre dann auch wieder für die Etablierung des LiLo zuträglich.

  1. Jederzeitige Ausfahrt mittels Kontaktschleife

  • Kameraüberwachung
Die Prüfung des Einsatzes eine Kameraüberwachung zur Sanktionierung einer verspäteten Ausfahrt hat ergeben, dass dies nicht mit datenschutzrechtlichen Vorschriften in Einklang zu bringen ist. Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 18.12.2018, Az. 1 BvR 142/15, darf eine automatische Kraftfahrzeugkennzeichenkontrolle im öffentlichen Straßenraum nicht erfolgen, da dies einen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung darstellt, selbst wenn im Falle eines Nichttreffers das Kennzeichen nur für einen Bruchteil einer Sekunde vorliegt und danach automatisch und spurenlos gelöscht wird. Zur Freiheitlichkeit des Gemeinwesens gehört es, dass sich die Bürger grundsätzlich fortbewegen können, ohne dabei beliebig staatlich registriert zu werden, hinsichtlich ihrer Rechtschaffenheit Rechenschaft ablegen zu müssen und dem Gefühl eines ständigen Überwachtwerdens ausgesetzt zu sein.
Da an der Poller-Ausfahrt regelmäßig auch berechtigte Fahrzeugführer vorfahren, kann eine dauerhafte Videoüberwachung insofern nicht vorgenommen würden. Im Übrigen wäre ein täglicher Abgleich mit den Videoaufnahmen zu aufwändig.

-        Einführung einer 2. Lieferzeit
Nachdem das Zeitfenster für die Lieferfirmen unter der Woche bis 11.00 Uhr ohnehin schon begrenzt ist, da eine Vielzahl der Gewerbetreibenden auf der Insel vor 09.00 Uhr gar nicht öffnen / erreichbar sind, könnte über eine 2. Lieferzeit, z.B. Mo. - Do. von z.B.. 18.00 Uhr - 20.00 Uhr nachgedacht werden. So gibt es z.B. eine abendliche Lieferzeit in Überlingen von 18.00 - 19.00 Uhr, in Friedrichshafen und Bregenz von 18.00 - 20.00 Uhr und in Ravensburg von 18.00 - 22.00 Uhr.
Von dieser Variante sollte aber zum Schutze von Gastronomie, Handel und Besucher der Fußgängerzone sowohl aus Sicht der Verwaltung, der Polizei und auch der IHK kein Gebrauch gemacht werden.
Seitens der IHK wird eine Lieferzeit bis 11.00 Uhr für ausreichend angesehen. Sollte es Überlegungen für eine Ausdehnung bis 11.30 Uhr oder maximal 12.00 Uhr geben, könnte die IHK dies mittragen. Darüber hinaus würden die IHK eine Lieferzeit ablehnen.

-        Automatisches Hochfahren der Poller mit Ende der Lieferzeit 
Es wurde verschiedentlich die konkrete Erwartungshaltung an die Stadtverwaltung herangetragen, dass der Lieferverkehr pünktlich um 11.00 Uhr beendet sein muss und die Fahrzeuge die Fußgängerzone dann bereits verlassen haben müssen. Zu diesem Zweck solle die Ausfahrt nach 11 Uhr dann faktisch nicht mehr möglich sein, sondern vielmehr von der Etablierung einer die Ausfahrt stets ermöglichenden Kontaktschleife abgesehen und stattdessen eine faktische Barriere durch hoch gefahrene Poller geschaffen werden. Diese solle dann nur mittels Anruf in der Verwaltung, bei der man einen PIN erfragen müsste, möglich sein.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass dies bis zuletzt so nicht beabsichtigt war und in den vorbereitenden Sitzungen im Hauptausschuss (16.10.2018) und Werkausschuss (02.12.2020) entsprechend dargestellt wurde. Es war stets die jederzeitige Ausfahrmöglichkeit über eine Kontaktschleife vorgesehen.

Die Verwaltung gibt insofern Folgendes zu bedenken, sollten die Poller um 11 Uhr auch für Ausfahrten hochgefahren bleiben:  

Lieferanten, die Kenntnis von der Poller bedingten „Deadline“ hätten, würden wohlmöglich, wenn Ihnen die Zeit – aus welchem Grund auch immer- ausginge, versuchen,  mit erhöhter Geschwindigkeit noch vor 11 Uhr zur Ausfahrt zu gelangen. Dies könnte zu gefährlichen Situationen führen.

Durch die Sperrung der Ausfahrt mittels des Pollers kann es ferner zu gefährlichen Wendemanövern bzw. Rückwärtsfahrten kommen, weil man sich –in Unkenntnis der Sperrung der Seitengassen mittels ortsfester Poller- die Umstände der Freigabe (Telefonat / Ersuchen um Freigabe des Pollers …) ersparen will. Dies wäre letztlich sehr gefährlich und gilt es aus Sicht der Verwaltung zu vermeiden. Hier kann es ggf. sogar zu einem Rückstau vor der Ausfahrt mit laufenden Motoren kommen und womöglich eine Überstauung der Rettungszufahrt bedingen.

Letztlich wäre das Freigabeverfahren für die Verwaltung aufwändig. Außerhalb der städtischen Dienstzeiten müsste hier wieder auf die Polizei zurückgegriffen werden, die einerseits Bereitschaft  signalisiert hat, andererseits aber erwartet, dass es sich hierbei eher um besondere Ausnahmefälle bei einer notwendigen Einfahrt nach Beginn der Lieferzeit handelt. Insofern ist auch gar nicht daran gedacht, bei den Pollern entsprechende Hinweise auf eine „Notfallnummer“ anzubringen.

  • Ausfahrmöglichkeit mittels Kontaktschleife jederzeit

Vor dem Hintergrund der zu erwartenden, teils gefährlichen Begleitumstände, die ein nicht automatisches Absenken der Poller bei der Ausfahrt mit sich bringen würden, ist aus Sicht der Verwaltung zu empfehlen, die Ausfahrt mittels Kontaktschleife jederzeit zuzulassen. Mit der künftig nicht mehr möglichen Einfahrt nach 11 Uhr ist bereits der positive Verbesserungseffekt gegeben, dass unerlaubte Einfahrten effektiv verhindert werden. Durch diese Maßnahme ist zu erwarten, dass sich die Anzahl unerlaubter Fahrzeuge in der Fußgängerzone nach 11 Uhr deutlich reduzieren wird. Gleichzeitig können weiterhin gezielte Kontrollen gemeinsam mit der Polizei vorgenommen werden, um unerlaubt verbliebene Fahrzeuge zu verwarnen.

Diskussionsverlauf

Stadtrat Gebhard sieht den Einsatz von Pollern als Möglichkeit, den Lieferverkehr in der Fußgängerzone in Griff zu bekommen. Jedoch sollten die Anwohner und Geschäftstreibenden nicht zusätzlich behindert werden. Aus seiner Sicht sind hier verstärkte Kontrollen notwendig.

Stadträtin Sommerweiß hält verstärkte Kontrollen ebenfalls als zwingend notwendig. Aus ihrer Sicht wäre der Sinn ohne jegliche Sanktionierung verfehlt.  

Stadtrat Fehrer plädiert dazu, den Vorschlag der Verwaltung anzunehmen, das Geschehen zu beobachten und gegebenenfalls nachzubessern.
 

Beschluss 1

Der Hauptausschuss stimmt dem automatischen Absenken der Poller nach Ende der Lieferzeit bei der Ausfahrt mittels Kontaktschleife zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 4

Beschluss 2

Der Hauptausschuss lehnt die Einführung einer 2. Lieferzeit von Montag bis Donnerstag in den Abendstunden ab.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 12

Beschluss 3

Der Hauptausschuss stimmt dafür, Ausnahmegenehmigungen für Anwohner auf Anforderung bedarfsorientiert zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 4

Der Hauptausschuss lehnt Ausnahmegenehmigungen für Beherbergungsgäste / Mieter von Ferienwohnungen ab.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 9

Beschluss 5

Der Hauptausschuss beschließt, die Ein- und Ausfahrt für Beherbergungsgäste / Mieter von Ferienwohnungen künftig nur im Rahmen der Lieferzeiten zu gewähren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 4

Beschluss 6

Der Hauptausschuss fasst den Beschluss, Ausnahmegenehmigungen für Arztbesuche (Schwerbehinderte), Taxen, private Stellplatzinhaber, Handwerker, Feuerwehr und Polizei sowie für soziale Dienste und den Rettungsdienst wie beschrieben zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 7

Auf Antrag des Stadtrates Reich, fasst der Hauptausschuss folgenden Beschluss:

Der Hauptausschuss empfiehlt aus verkehrsrechtlicher Sicht die Nachrüstung eines versenkbaren Pollers in der Schafgasse.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 3

Beschluss 8

Stadtrat Gebhard stellt den Antrag zur Geschäftsordnung auf namentliche Abstimmung. Dieser wird einstimmig angenommen.  

Der Hauptausschuss beschließt, die Poller in den Seitengassen („Vollpfosten“) laut beigefügten Plan sofort zu installieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 4

Abstimmungsbemerkung
Ja: Dr. Alfons, M. Kaiser, Reich, Norff, Mayer, Jäger, Dr. Adams, Sommerweiß Nein: Eschbaumer, Fehrer, Gebhard, Jöckel

Datenstand vom 26.05.2021 11:01 Uhr