Fischergasse – Freigabe des Fahrradverkehrs entgegen der Einbahnstraße in den Monaten Oktober- April


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Hauptausschusses, 04.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss (Stadt Lindau) 2. Sitzung des Hauptausschusses 04.05.2021 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Hauptausschuss fasste am 04.02.2019 unter anderem den Beschluss, die Fischergasse probeweise in den Wintermonaten für Fahrradfahrer entgegen der Einbahnstraße freizugeben. Nun wurde die Maßnahme von der Straßenverkehrsbehörde während der Wintermonate 2019/20 bzw. 2020/21 evaluiert.

Die Polizei wurde um Stellungnahme zu der Probephase gebeten. Diese teilte mit, dass es bisher noch keine durch die Freigabe verursachten Unfälle gegeben habe. Es wurden im Zeitraum einige Verkehrsunfälle aufgenommen, bei denen Fahrzeugführer Poller oder andere Fahrzeuge gestreift haben. Die Beschilderung habe sich als ungünstig erwiesen. Denn bei Kontrollen der Polizei wurde von hauptsächlich ortsunkundigen Radfahrern immer wieder angegeben, dass an dem Schild, welches die Einfahrt verbietet, schließlich mit Zusatzzeichen das Einfahren für Radfahrer erlaubt sei. Das weitere Zusatzzeichen, welches darunter auf die Sommer- / Winterregelung hinweist, wurde von nahezu allen Radfahrern angeblich übersehen.

Auch im weiteren Verlauf bei der Einmündung vom Reichsplatz in die Ludwigstraße übersehen nach Beobachtungen der Polizei viele Radfahrer, dass die Ludwigstraße in diesem Bereich eine reine Fußgängerzone ist. Die Polizei empfiehlt daher bei abweichender Winter- und Sommerregelung, das Zusatzzeichen über die Sommermonate ganz zu entfernen. Man halte auch eine ganzjährige Öffnung für vertretbar, da keinerlei Beschwerden oder Unfälle durch die Öffnung bekannt sind und es auch gelebte Praxis ist, die Fischergasse entgegen der Fahrtrichtung zu befahren.

Die Stabstelle Mobilitätsplanung teilte auf Nachfrage mit, dass die Öffnung der Einbahnstraße für Radfahrer beibehalten werden sollte und verweist insofern auf die geltenden Richtlinien. Demnach dürfen Einbahnstraßen für den Radverkehr freigegeben werden, wenn eine Mindestfahrbahnbreite von 3,50 Metern vorhanden ist. Dies sei der Fall. Die Begegnung mit dem Bus sei außerdem unproblematisch, da es sich bei der Fischergasse um einen verkehrsberuhigten Bereich handle, in dem besonders aufeinander Rücksicht genommen werden sollte. Weiterhin handle es sich bei der Fischergasse um eine Fahrrad-Hauptroute der Kategorie 1, die weiter gefördert werden sollte. Deshalb sei die Freigabe der Fischergasse auch im Nahmobilitätskonzept unter Nummer 117 als Maßnahme aufgenommen worden.

Der Stadtbus wurde ebenfalls um Stellungnahme gebeten. Die Verantwortlichen teilten daraufhin mit, dass die Freigabe der Einbahnstraße für Radfahrer zu gefährlichen Situationen führe, die vermeidbar wären. Die Verkehrsführung sei so ganzjährig nicht in Ordnung.

Zusätzlich wurde der Mobilitätsbeauftragte Marc Hübler beteiligt. Dieser teilte mit, dass er den Ausführungen aller Beteiligten etwas abgewinnen könne. Er wies aber auch auf die Begehung der Fischergasse mit dem AGFK (Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen) hin. Damals wurde angesprochen, ob die Fischergasse für Radfahrer freigegeben werden sollte. Die AGFK habe klar ausgedrückt, dass eine saisonale Regelung nicht empfehlenswert sei, weil Nebeninformationen wie Zeiten oder Monate nicht wahrgenommen würden. Genauso sei die Situation in der Fischergasse. Laut Herrn Hübler sei es im Sommer teilweise so eng, dass (derzeit verbotswidrig fahrende) Radfahrer beschimpft würden. Weiterhin spreche auch die Stadtbuslinie gegen die Öffnung, da durch die Freigabe von Fahrradfahrern die Gefahr von Zeitverzögerungen beim Stadtbus steige. Insofern spricht sich der Mobilitätsbeauftragte generell gegen eine Öffnung bzw. auch gegen eine Winteröffnung der Fischergasse aus.

Fachliche Bewertung

Die Freigabe der Einbahnstraße in der Fischergasse ist aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht ein guter Beitrag zur Förderung der Nahmobilität. Jedoch hat sich gezeigt, dass die Durchsetzung der Regelung im Sommer schwierig ist. Will man diese beibehalten, so müssten die Schilder im Sommer demontiert werden. Auch ist zu befürchten bzw. konkret festzustellen, dass die Lindauer Radfahrer die Regelung auch im Sommer ohne Beschilderung weiterpraktizieren.

Zu beachten ist auch, dass der Rad- und Pedelecverkehr weiter zunehmen wird. Dies wird auch bei mildem Winterwetter weiterhin der Fall sein. Leider wird durch die zunehmende Beschleunigung des Radverkehrs oftmals auch durch Radfahrer die im verkehrsberuhigten Bereich geltende Schrittgeschwindigkeit missachtet. Die Freigabe der Einbahnstraße für Fahrradfahrer im Sommer birgt aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht ein hohes Konfliktpotential. Dabei sei auch angemerkt, dass es schon heute des Öfteren an anderen Stellen zu Beschwerden kommt, weil es Konflikte zwischen Fußgängern und Radverkehr gibt (z.B. am Bahndamm). Weitere kritische Stellen, an denen durch die Enge der Fahrbahn Konflikte wahrscheinlich werden, sollten nicht geschaffen werden.

Die Freigabe des Fahrradverkehrs hat andererseits den Vorteil, dass Fahrradfahrer, die über die Heidenmauer einfahren, außerhalb der Saison ohne Behinderungen durch die Fischergasse passieren können. Dies steigert die Attraktivität der Insel für Fahrradfahrer. Eine ganzjährige Öffnung würde zu einer Etablierung der Fahrradroute und einer konsistenten -für alle Verkehrsteilnehmer eindeutigen- Regelung führen.

Finanzielle Auswirkungen


einmalig
laufend
Finanzielle Auswirkungen:
Für die einmalige Demontage der Schilder 150 Euro
Für die saisonale Montage und Demontage der Schilder 300 Euro                              
Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
GTL





Diskussionsverlauf

Frau Sugg, Sachbearbeiterin der Straßenverkehrsbehörde, fügt dem hinzu, dass laut der Polizei die jetzige Beschilderung kaum bis gar nicht beachtet wird.

Stadtrat M. Kaiser hält die Freigabe des Fahrradverkehrs als unproblematisch, da dies, wie es aus dem Sachverhalt hervorgeht, für die Linie 1 des Stadtbusses ebenfalls kein grundlegendes Problem darstellt.

Beschluss 1

Der Hauptausschuss lehnt eine generelle Untersagung des Fahrradverkehrs entgegen der Einbahnstraße in der Fischergasse ab.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 7

Beschluss 2

Der Hauptausschuss lehnt eine ganzjährige Freigabe des Fahrradverkehrs entgegen der Einbahnstraße in der Fischergasse ab.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 7

Beschluss 3

Der Hauptausschuss beschließt, die Freigabe des Fahrradverkehrs in der Fischergasse entgegen der Einbahnstraße in den Monaten Oktober – April, unter Entfernung der Zusatzzeichen, beizubehalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 6

Datenstand vom 26.05.2021 11:01 Uhr