Antrag Außenbestuhlung "TropiCool-Café", Schmiedgasse 16


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Hauptausschusses, 04.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss (Stadt Lindau) 2. Sitzung des Hauptausschusses 04.05.2021 ö beschließend 8

Sachverhalt

Das „TropiCool-Café“ hat einen Sondernutzungsantrag für die Außenbestuhlung zweier Flächen im Bereich des ehemaligen Bäckereiverkaufsladens Schmiedgasse 16 eingereicht. Beantragt wird die jährliche, saisonale Nutzung dieser Flächen von 01. April bis 30. September.

Die Bestuhlung ist direkt vor dem Café und schräg gegen auf der Fläche von drei öffentlichen Parkplätzen geplant (vgl. anliegender Lageplan).

Fachliche Bewertung

  1. Straßenverkehrsbehörde

Die Bewirtungsflächen im Freien liegen im verkehrsberuhigten Bereich der Schmiedgasse (Ecke Kirchplatz; dort gilt Schrittgeschwindigkeit. Vergleichbar der Außenbewirtung am Marktplatz wäre die Bewirtungsfläche unmittelbar vor dem Ladengeschäft aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde unbedenklich. Den Fußgängern sollte jedoch weiterhin ein öffentlicher Durchgang von z.B. 1,50 Meter zur Verfügung stehen, damit diese -wenn auch verkehrsberuhigter Bereich- nicht zwingend auf die dortige „Fahrgasse“ ausweichen müssen.

Gegen die saisonale Bestuhlungsfläche auf den gegenüber liegenden drei Schrägparkplätzen werden aus verkehrsrechtlicher Sicht ebenfalls keine Einwände erhoben. Allerdings muss hier im Hinblick auf den hohen Parkdruck im Inselkern im Allgemeinen und insbesondere auf den auch nächtlichen Parkbedarf der Inselbewohner hingewiesen werden.

Das „TropiCool-Café“ hätte für die Inanspruchnahme der drei gebührenpflichtigen Schrägparkplätze kraft der Sondernutzungssatzung eine erhöhte Sondernutzungsgebühr in Höhe von 135 € mtl. je Stellplatz zu entrichten.


  1.  Fachbereich Sondernutzung

Aus rechtlicher Sicht des Straßen- und Wegerechtes spricht folgende Beurteilung gegen die Außenbestuhlung auf den drei Parkflächen:
Gem. Sondernutzungssatzung § 7 Abs. 2 Nr. 2 soll die Sondernutzung versagt werden, wenn diese gleichermaßen an anderer Stelle erfolgen kann und dadurch der Gemeingebrauch weniger beeinträchtigt wird.
Der Wegfall der Parkflächen stellt eine solche Beeinträchtigung des Gemeingebrauchs dar.
Die Bestuhlung kann, wenn auch in verminderter Größe, an anderer Stelle erfolgen, nämlich in örtlicher Nähe zum Gewerbebetrieb vor dem Gebäude Schmiedgasse 16, siehe Anlage/Lageplan „Alternativlösung“.
Eine Sondernutzungsfläche von 17 m² für das Mischgewerbe Einzelhandel/Café kann im Vergleich zu gleichgelagerten Gewerbebetrieben durchaus als angemessen beurteilt werden.

Zudem ist darauf hinzuweisen, dass baugenehmigungsfreie Sondernutzungsflächen –wie hier vom Antragsteller begehrt– ohnehin nur bis zu einer Maximalfläche von 40 m² genehmigt werden können. Insofern käme hier letztlich nur die Genehmigung für eine der beiden beantragten Flächen in Betracht.

Diskussionsverlauf

Seitens den Mitgliedern des Hauptausschusses wird der Appell geäußert, dass man den Gastronomen, aufgrund der ohnehin erschwerten Corona-Situation, bei der zu entrichtenden erhöhten Sondernutzungsgebühr für die Inanspruchnahme gebührenpflichtiger Parkplätze entgegenkommen sollte.
Die Oberbürgermeisterin wird dies an das Bauamt, als zuständiges Fachamt für Sondernutzungen weitergeben.

Beschluss 1

Der Hauptausschuss lehnt die Außenbestuhlung auf der im beigefügten Lageplan eingezeichneten Fläche von drei öffentlichen Parkplätzen schräg gegenüber des Cafés ab.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 10

Beschluss 2

Der Hauptausschuss beschließt, die Genehmigung auf Sondernutzung für die Außenbestuhlung des TropiCool-Cafe für die im beigefügten Lageplan eingezeichnete Fläche, direkt vor dem Gebäude Schmidgasse 16, zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 4

Datenstand vom 26.05.2021 11:01 Uhr