Weiterentwicklung des Stadtbusses


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Stadtrates, 16.10.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 11. Sitzung des Stadtrates 16.10.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

1.        Sachverhalt und Rahmenbedingungen

Der Landkreis Lindau (Bodensee) trägt gemäß dem Bayerischen Gesetz über den Öffentlichen Personennahverkehr (BayÖPNVG) die Verantwortung für die Planung, Organisation und Sicherstellung des straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in seinem Zuständigkeitsgebiet. Auf Wunsch der Großen Kreisstadt Lindau (Bodensee) hat sie diese Verantwortung für den Stadtverkehr Lindau seit 30 Jahren übernommen. Zuletzt wurde die Aufgabenträgerschaft bis Ende 2025 an die Stadt übertragen. Der Betrieb des Stadtverkehrs Lindau wird seit 2018 von der Stadtverkehr Lindau (B) GmbH (SVL) im Rahmen eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (öDA) betrieben. Die Stadtwerke Lindau (B) gleichen dabei das jährliche Defizit des Stadtverkehrs Lindau (B) von bis zu 1,7 Mio. € aus. Ein darüberhinausgehendes Defizit wird von der Stadt Lindau (B) über den Kernhaushalt getragen.

Die letzten Jahre waren für den Stadtverkehr Lindau, bedingt durch die Corona-Pandemie sowie den Ukraine-Krieg, von einem unsicheren Umfeld geprägt. Die hohe Inflation der letzten Jahre, die durch Corona und unbefriedigenden Pünktlichkeit bedingten rückläufigen Nutzerzahlen sowie zuletzt Änderungen an der Einnahme-Aufteilungsverfahren innerhalb des Bodos erfordern eine Neubetrachtung des Lindauer Stadtverkehrs. In den kommenden Jahren drohen so die Kosten des Stadtbusses massiv anzusteigen. Diese Herausforderungen fallen zeitlich in eine haushaltstechnische Konsolidierungsphase, bei der die Stadt ihre Aufgaben priorisieren muss, um insgesamt handlungsfähig zu bleiben. 

Obwohl die Durchführung des Stadtverkehrs in dieser Form keine Pflichtaufgabe der Stadt ist, stellt die Bereitstellung eines angemessenen ÖPNV-Angebotes eine Daseinsvorsorge für alle Bevölkerungsgruppen dar. Dies wird unterstützt durch die Beschlüsse des Stadtrates zur Klimaneutralität 2035, die mit Beschluss des Klimaschutzkonzeptes im Jahre 2023 nochmals gefestigt wurden. Die Stadt stehen hier zwei maßgebliche Handlungsfelder zu Verfügung, um diese Ziele zu erreichen: die Wärmeversorgung im Stadtgebiet sowie die Mobilität. Die Sicherung und Weiterentwicklung des Lindauer Stadtverkehrs ist aus dieses Gründen eine gleichermaßen schwierige wie wichtige Aufgabe. Es geht darum, die Lebensqualität in Lindau unter Berücksichtigung der bestehenden finanziellen Herausforderungen nachhaltig zu sichern.

Insbesondere auf Grund der veränderten wirtschaftlichen, aber auch verkehrlichen Rahmenbedingungen (u.a. Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungsgesetz, Deutschlandticket, Energie-/Kostensteigerungen) stellt sich die Frage nach der zukünftigen Ausrichtung des Stadtverkehrs Lindau (B). Dies betrifft sowohl die konkrete verkehrliche Ausgestaltung des Stadtverkehrs, aber insbesondere auch die vorgelagert zu beantwortende Frage, ob und wenn ja, wie Stadtverkehr zukünftig organisatorisch aufgestellt werden soll. In diesem Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, dass die Stadt aktuell nur noch bis Ende 2025 auf Grund einer vom Landkreis Lindau (B) erlassenen Verordnung für die Planung, Organisation und Sicherstellung des Stadtverkehrs zuständig. Entsprechend ist zunächst eine Grundsatzentscheidung darüber zu treffen, ob die Stadt für den Stadtverkehr zukünftig überhaupt weiter verantwortlich sein will und die Zuständigkeit für den Stadtverkehr an den Landkreis zurückfallen soll. Nur wenn die Stadt weiter für den Stadtverkehr Lindau (B) auch tatsächlich verantwortlich bleiben will, stellen sich die Frage nach der organisatorischen wie auch verkehrlichen Weiterentwicklung des Stadtverkehrs Lindau (B).

Angesichts der bevorstehenden Fristenden für die Aufgabenträgerschaft der Stadt und den öDA muss die Stadt Lindau schon jetzt über die zukünftige Ausrichtung des Stadtverkehrs entscheiden. Zudem besteht eine Dringlichkeit hinsichtlich der zu erwartenden Belastungen im Haushalt, den dringenden Ersatz der Hälfte der Busflotte und Lösungen zur Verbesserung der Pünktlichkeit. Die Aufgabenstellung für Lindau ist zeitlich aber so gesetzt, dass akuter Lösungsbedarf besteht.


2.        Prüfung der Strukturmodelle und deren Kosten

Um eine entsprechende Grundsatzentscheidung zu treffen, wurden in der Stadtratssitzung am 24.01.2024 verschiedene Strukturmodelle (u.a. Rückfall der Zuständigkeit an Landkreis sowie Sicherstellung des Stadtverkehrs in eigener Zuständigkeit vor- und zur politischen Diskussion gestellt. In dieser Stadtratssitzung wurden sodann die Beschlüsse gefasst, dass zum einen das Modell „Stadtverkehr in eigener Zuständigkeit/Weiterentwicklung Stadtbus als integrierter Mobilitätsdienstleister“ konkreter untersucht und insbesondere eine wirtschaftliche Betrachtung vorgenommene werden sollte

In diesem Zusammenhang hat das Bauamt mit Unterstützung von Ernst & Young Law GmbH (EY Law) und Price Waterhouse Coopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC) folgende Strukturmodelle zur langfristigen Sicherstellung des Stadtverkehrs untersucht, bewertet und im Laufe des Jahres weiter konkretisiert. 

  1. Modell: Direktvergabe der Stadt Lindau an die SVL als vollwertiges Verkehrsunternehmen:
    Erneute wettbewerbsfreie Direktvergabe eines öDA durch die Stadt Lindau an die SVL, bei der die SVL (wie aktuell) für die Durchführung des Stadtverkehrs Lindau zuständig ist (Status Quo).

  1. Modell: Direktvergabe der Stadt Lindau an die SVL als integrierter Mobilitätsdienstleister:
    Wie Modell 1, aber zusätzliche Anreicherung der Tätigkeiten der SVL um die Parkraumbewirtschaftung in der Stadt Lindau.

  1. Modell: Direktvergabe der Stadt Lindau an die SVL als Verkehrsmanagementgesellschaft:
    Erneute wettbewerbsfreie Direktvergabe eines öDA durch die Stadt Lindau an die SVL, bei der die SVL (wie aktuell) für die Durchführung des Stadtverkehrs Lindau zuständig ist, aber für die gesamte operative Fahrleistung an einen oder mehrere private Verkehrsunternehmen im Rahmen von wettbewerblichen Ausschreibungsverfahren einsetzt.

  1. Modell: Wettbewerbliche Ausschreibung der Stadt Lindau:
Ausschreibung des Stadtverkehrs Lindau im Rahmen eines EU-weiten wettbewerblichen Verfahrens und Beauftragung des Ausschreibungsgewinners mit der Durchführung des Stadtverkehrs.

  1. Modell: Rückfall der Aufgabenträgerschaft von der Stadt Lindau zum Landkreis Lindau:
    Die Stadt Lindau gibt die Rolle als Aufgabenträger des Stadtverkehrs Lindau wieder an den Landkreis Lindau zurück, der damit die Verantwortung für die Planung, Organisation und die Sicherstellung des ÖPNV in Lindau gemäß seiner originären Zuständigkeit übernimmt.

Die Prüfung der Kosten der jeweiligen Strukturmodelle erfolgte auf Grundlage der bestehenden Struktur des SVL (Status-Quo-Betrachtung), also im Hinblick auf das aktuelle Liniennetz, das Rendez-Vous-Systems sowie der aktuelle Kosten, die dann auf die Folgejahre hochgerechnet wurden. Um auch eine Antwort auf die Frage der Kosten der Elektrifizierung des Stadtbusses geben zu können wurde die Kostenberechnungen auch hierauf geprüft. Es zeigt sich, dass ein elektrifizierter Stadtbus bei allen Strukturmodellen günstiger als ein Dieselbetrieb ist. Dies liegt v.a. an den stark reduzierten Energiekosten (durch selbstproduzierten Strom) sowie an der in Zukunft zu erwartenden CO2-Bepreisung beim Dieselbetrieb. 

Die folgende Tabelle zeigt die Ergebnisse der wirtschaftlichen Bewertung. Als Referenzjahr wurde das Planjahr 2024 zugrunde gelegt.

Abbildung 1: Wirtschaftliche Bewertung der Modelle bei Berücksichtigung des privaten Lohntarifs Baden-Württemberg in den Modellen 3 bis 5

In der Sitzung am 4. Juni 2024 hat der Bau- und Umweltausschuss dem Stadtrat die Empfehlung ausgesprochen, „eine Weiterentwicklung des Stadtverkehr Lindau (Stadtbussystem) auf Grundlage der Strukturmodelle 1, 2 und 3 vorzunehmen“, da diese die kostengünstigsten Varianten darstellten.

Die folgende Abbildung zeigt die Ergebnisse der wirtschaftlichen Bewertung ausgehend vom Planjahr 2024 bis zum Jahr 2037 (ohne Berücksichtigung der einmaligen Abfindungszahlungen).

Abbildung 1:        Wirtschaftliche Bewertung der Modelle

Vor dem Hintergrund der Ergebnisse aus der wirtschaftlichen sowie der qualitativen Bewertung wurde in der Stadtratssitzung am 18. Juli von pwc empfohlen, das Modell 1 bzw. das Modell 2 als Erweiterung des aktuell bestehenden Modells 1 (Status quo) zur langfristigen Sicherstellung des Stadtverkehrs Lindau zu wählen. 

Die finanziellen Vorteile von Modell 2 gegenüber Modell 1 können in Zukunft bei einem steigenden ÖPNV-Defizit noch weiter zunehmen. Wie bereits erwähnt ist auch über das Jahr 2028 hinaus die Elektrifizierung des Stadtverkehrs Lindau auf Grundlage des Konzepts der Hochschule Kempten gegenüber dem Dieseleinsatz langfristig wirtschaftlich vorteilhaft.

Beim Modell 3 sind Einsparungen nur zu erwarten, wenn das beauftragte Verkehrsunternehmen den privaten Lohntarif Bayern anwendet. Hiervon ist mit Blick auf die aktuelle Marktlage, insbesondere unter Berücksichtigung des branchenweiten Fahrermangels, aber aktuell nicht auszugehen. Aber auch in diesem Fall würden die Einsparungen verhältnismäßig gering ausfallen. Zudem stehen den möglichen Einsparungen einmalige Abfindungszahlungen als Risikoposition gegenüber. Unter Berücksichtigung des WBO-Tarifs Baden-Württemberg ist in Modell 3 sogar eine Zunahme des Finanzierungsbedarfs gegenüber Modell 1 zu erwarten.

Ein weiterer Vorteil besteht in den Modellen 1 und 2 darin, dass keine Abhängigkeit von Dritten, die insbesondere im Zuge der angestrebten Elektrifizierung des Stadtverkehrs bestehen, die ein betriebliches Risiko darstellen könnten.

In der Stadtratssitzung vom 18 Juli 2024 wurde somit beschlossen, dass auf Grundlage von Modell 2 einen Vorschlag für eine Mobilitätsgesellschaft zu erarbeiten und erneut im Stadtrat zum Beschluss vorzulegen ist.

Fachliche Bewertung

1.        Fachliche Beurteilung des Modells 2 
1.1        Prüfergebnis Modell 2
Um den Stadtverkehr Lindau (B) entsprechend der politischen Vorstellung der Stadt Lindau (B) weiter selbst unmittelbar ausgestalten zu können, ist es erforderlich, dass die Stadt Lindau (B) zukünftig weiterhin die für die Planung, Ausgestaltung und Organisation des Stadtverkehrs zuständige örtliche Behörde (Verordnung [EG] Nr. 1370/2007) und zuständiger Aufgabenträger nach dem BayÖPNVG bleibt bzw. wird. Mit einem Rückfall der Zuständigkeit an den Landkreis Lindau (B) würde die Stadt ihren unmittelbaren gestalterischen Zugriff auf den Stadtverkehr verlieren, bliebe aber in der Pflicht den dann allein durch den Landkreis organisierten Stadtverkehr aus dem städtischen Haushalt (mit-) zufinanzieren. Die Möglichkeit zur Nutzbarmachung des steuerlichen Querverbunds entfiele. 

Die vorgenommene Wirtschaftlichkeitsuntersuchung der verschiedenen Strukturmodelle durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat ergeben, dass unter gleichen verkehrlichen Rahmenbedingungen im Stadtverkehr das Strukturmodell „Stadtverkehr in eigener Zuständigkeit/Weiterentwicklung Stadtbus als integrierter Mobilitätsdienstleister“ wirtschaftlich (Modell 2; auf Grund der Verbreiterung des steuerlichen Verrechnungspotentials und der dadurch insgesamt eintretenden Steuereffekte) am günstigsten erscheint. 

Darüber hinaus bietet das Modell 2 die Möglichkeit den Stadtverkehr Lindau (B) zukünftig integriert über die verschiedenen Verkehrsarten (MIV und ÖPNV) zu betrachten und Synergien durch eine ganzheitliche Gestaltung und Planung herbeizuführen.

1.2        Gründung einer Mobilitätsgesellschaft
Die Stadtwerke sind und bleiben ein zentraler Akteur für die Zukunftssicherung der Stadt Lindau. Der ÖPNV ist, obwohl keine originäre Pflichtaufgabe einer Kommune in Bayern, dennoch ein wesentlicher Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Die SWLi sorgt dafür, dass alle Bürger durch den Zugang zu zuverlässigen und erschwinglichen Verkehrsmitteln mobil sind.

Die aktuellen Rahmenbedingungen erlauben es den SWLi, sich in der Energie- und Mobilitätsversorgung weiterzuentwickeln, in dem der Regiebetrieb Parkraumbewirtschaftung mit dem SVL zusammengeführt und eine neue Mobilitätsgesellschaft gegründet wird. 

Diese Entwicklungen sind in mehreren Städte zu beobachten. Energieversorger engagieren sich zunehmend als Mobilitätsanbieter für Sharing-Systeme, Stadtbusse und Parkierungsanlagen aus mehreren Gründen:

  • Sektorenkopplung: Durch die Integration von Energie- und Mobilitätsdiensten können Synergien genutzt werden. Beispielsweise können Elektrofahrzeuge mit erneuerbarer Energie geladen werden, was die Nutzung von grünem Strom fördert.
  • Umweltfreundlichkeit: Durch den ÖPNV Betrieb tragen Stadtwerke zur Reduzierung von CO2-Emissionen bei und fördern eine nachhaltige Mobilität.
  • Wirtschaftliche Vorteile: Die Diversifizierung ihrer Dienstleistungen ermöglicht es Energieversorgern, neue Einnahmequellen zu erschließen und ihre Marktposition zu stärken.
  • Kundenzufriedenheit und Bindung: Durch das Angebot integrierter Dienstleistungen können Energieversorger ihren Kunden einen Mehrwert bieten und die Kundenbindung erhöhen.
  • Steuerliche Vorteile über den „steuerlichen Querverbund“: In einigen Regionen gibt es politische und regulatorische Anreize, die die Integration von Energie- und Mobilitätsdiensten fördern.

Diese Faktoren machen den Betrieb von Mobilitätsangebote durch Stadtwerke zu einer wichtigen Aufgabe für die kommunale Infrastruktur und tragen dazu bei, dass Städte und Gemeinden effizienter und umweltfreundlicher werden.

Idee einer möglichen, zukünftigen Aufbaustruktur könnte wie folgt aussehen:


1.3        Kostentabelle der Mobilitätsgesellschaft für Liniennetzvarianten 3 und 4 

pwc hat auf Grundlage des Strukturmodells 2 die wirtschaftlichen Auswirkungen der Liniennetzvarianten 3 und 4 analysiert. Die Ergebnisse zeigen, dass der Finanzierungsbedarf, den die Stadt trägt, deutlich begrenzt wird. Hierfür muss deutlich gemacht werden, dass die Gewinne aus der Parkraumbewirtschaftung nicht mehr der Stadt Lindau zufließen, sondern direkt innerhalb der Mobilitätsgesellschaft der Stadtwerke Lindau verbleiben. Die Einnahmen des Parkens subventionieren damit direkt den Stadtbus. Diese Veränderung ist bei der Verhandlung der künftigen Defizitübernahme der Stadtwerke Lindau zu berücksichtigen. 

Abbildung 3: Ergebnisse Variantenvergleich 3 und 4 im Modell 2

Es zeigt sich, dass bei einer Beibehaltung der bestehenden Defizitübernahme der SWLi der verbleibende städtische Finanzierungsbedarf deutlich verringert.

2.        Abschließende Bewertung

Auf Grund der Untersuchungen empfiehlt die Verwaltung, die Weiterentwicklung der SVL durch Integration des Regiebetriebes Parkraumbewirtschaftung zur Mobilitätsgesellschaft Lindau GmbH als Tochtergesellschaft der SWLi. Die Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung können so direkt dem Stadtverkehr zugutekommen. Die in Zukunft eintretenden Defizite können abgemildert werden. Aus fachlicher Sicht sollte die Liniennetzvariante 4 umgesetzt werden, da sie für Fahrgäste und für die Ziele der Mobilitätswende das bessere Angebot bereithält. 

Aus rein wirtschaftlicher Sicht ist die Liniennetzvariante 3 vorzuziehen, da diese finanziell besser abbildbar ist. Die Erläuterungen zu den Liniennetzvarianten sind in der BV ö 3 zu finden.

Auswirkungen auf die Klimaziele der Stadt Lindau

Der Stadtbus ist für das Erreichen der Klimaziele unerlässlich. Ohne einen attraktiven ÖPNV sind weitere Fahrgastverluste unausweichlich. Diese Fahrten werden v.a. auf das Auto verlagert. Dies wird negative Auswirkungen auf das Lindauer Verkehrsnetz haben und den CO2-Aussoss des Lindauer Verkehrs erhöhen statt zu reduzieren.

Dagegen kann eine Elektrifizierung des Stadtbusses signifikante CO2-Reduzierungen erreichen. Die Fahrleistung eines Stadtbusses liegt bei von rund 1 Mio. km/Jahr. Dieser Ausstoß kann völlig vermieden werden.

Sowohl Liniennetzvariante 3 und 4 wirken sich positiv auf die Lindauer Klimaziele aus.

Finanzielle Auswirkungen

Ausweislich der Ergebnisse der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC erscheint das Modell 2 „Mobilitätsdienstleister“ als wirtschaftlich günstiges Modell bezogen auf den Stadtverkehr Lindau (B) und bietet zudem auch die Möglichkeit weitere Synergien zur integrierten Gestaltung des Stadtverkehrs zu erschließen

Eine weitere Entlastung des städtischen Haushaltes hängen zudem von den weiteren Gesprächen mit dem Landkreis Lindau (B) über die weitere Ausgestaltung des Verhältnissen zwischen der Stadt und dem Landkreis betreffend die ÖPNV-Gestaltung ab.

Diskussionsverlauf

Stadtrat Brombeiß möchte wissen, ob die Ladeinfrastruktur bei Verlegung des ZUPs eingerechnet ist und ob beim Modell 2 das Parkhaus aus Mitteln von Modell 2 finanziert werde bzw. ob die Kosten eingerechnet sind. 

Der Leiter des Stadtbauamtes, Herr Koschka, führt aus, dass die Kosten für das Parkhaus nicht enthalten sind und noch verhandelt werden müssen. Die Baukosten für den ZUP sind nicht enthalten. 

In der Umfassenden Diskussion bringt Bürgermeister Hotz den Vorschlag, die Ziffer 2 des Beschlussvorschlages wie folgt zu formulieren:

Der Stadtrat beauftragt die Stadtwerke Lindau GmbH und die Stadtverwaltung das Modell 2 zu verfolgen und im nächsten Schritt eine Rentabilitätsbetrachtung für Modell 2 vorzunehmen.

Beschluss

  1. Die Stadt Lindau (Bodensee) beschließt zur zukünftigen Ausgestaltung des Stadtverkehrs Lindau (B) das Strukturmodell 2 „Direktvergabe der Stadt Lindau an die SVL als integrierter Mobilitätsdienstleister “ als favorisiertes Modell.

2.        Der Stadtrat beauftragt die Stadtwerke Lindau GmbH und die Stadtverwaltung das Modell 2 zu verfolgen und im nächsten Schritt eine Rentabilitätsbetrachtung für Modell 2 vorzunehmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 1

Dokumente
STR-2024-10-16-Ö03 (.pdf)

Datenstand vom 20.11.2024 15:45 Uhr