Beitritt zum Behindertenbeirat im Landkreis Lindau Bodensee e.V.; hier: Antrag der SPD-Fraktion


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Stadtrates, 19.02.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 2. Sitzung des Stadtrates 19.02.2025 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die SPD-Fraktion hat mit Schreiben vom 16. Januar 2025 beantragt, dass die Stadt Lindau dem Behindertenbeirat im Landkreis Lindau Bodensee e. V. mit einem Jahresbeitrag von derzeit 75 € beitreten solle. Der Antrag mit dem genauen Wortlaut und Begründung ist der Vorlage als Anlage 1 beigefügt. 

Fachliche Bewertung

Mitglieder im Behindertenbeirat sind u.a.:
  • Der Landkreis Lindau 
  • Der überwiegende Teil der Gemeinden des Landkreises sind Mitglieder (genaue Nennung aus Datenschutzgründen nicht möglich).
  • Einige Behindertenbeauftragte
  • Viele Behindertengruppen
  • Der Hörgeschädigten-Verein
  • Blindenbund
  • Sportgruppen etc.
  • Eine Reihe von Einzelmitgliedern
Die Mitglieder haben gem. der Satzung beratenden Status.

Die Ziele des Behindertenbeirats sind:
Der „Beirat für Menschen mit Behinderung im Landkreis Lindau (B)" wurde 1998 von mehreren Interessensgruppen und -verbänden gegründet.
2013 entstand dann daraus der Verein Behindertenbeirat im Landkreis Lindau (B).
Der Beirat ist ein unabhängiges, nicht weisungsgebundenes und ehrenamtlich tätiges Gremium zur Interessensvertretung für die Belange der Menschen mit Behinderungen im gesamten Landkreis Lindau im Sinne des Bundesgleichstellungsgesetzes.

Die Verwirklichung des Satzungszweckes erfolgt im Besonderen durch:
  • Interessenwahrnehmung aller Mitmenschen mit Behinderung
  • Bündelung der Interessenvertretung unterschiedlicher Behindertengruppen
  • Beratung von politischen Gremien, Ausschüssen und der Verwaltung in allen Fragen, die die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, der Bestimmungen nach dem Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz - BGG) und des Bayerischen Gesetzes zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (Bay. Behindertengleichstellungsgesetz — BayBGG) betreffen
  • Vertretung der Interessen und Belange behinderter Menschen durch Anregungen, Anfragen, Empfehlungen und Stellungnahmen gegenüber politischen Gremien, Ausschüssen und der Verwaltung
  • Aufklärung der Öffentlichkeit über Belange der Menschen mit Behinderungen
  • Förderung fachlicher Weiterbildung
  • Förderung von Veranstaltungen und Publikationen

Bereits jetzt arbeitet die Stadt Lindau bei einzelnen Projekten mit dem Behindertenbeirat im Landkreis Lindau Bodensee zusammen, z.B. bei Beratungen zur Umsetzung von Projekten, wie zum Beispiel Spielplätzen. 

In der Vergangenheit erhielt die Stadt Lindau bereits Einladungen zur Jahreshauptversammlung des Behindertenbeirates im Landkreis Lindau Bodensee e.V., an der Stadträtin Dr. Lorenz-Meyer als Behindertenbeauftragte in Vertretung von Oberbürgermeisterin Dr. Alfons teilnahm. 

Die Verwaltung steht daher einem Beitritt zum Behindertenbeirat im Landkreis Lindau Bodensee e.V. positiv gegenüber.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, dem Behindertenbeirat im Landkreis Lindau Bodensee e.V. beizutreten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 27, Dagegen: 0

Dokumente
Antrag SPD-Fraktion (.pdf)
Satzung des Behindertenbeirates im Landkreis Lindau (.pdf)

Datenstand vom 05.03.2025 13:45 Uhr