Erlass einer Verordnung der Stadt Lindau (Bodensee) über verkaufsoffene Sonn-/ Feiertage im Jahr 2025


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Stadtrates, 19.02.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 2. Sitzung des Stadtrates 19.02.2025 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Abteilung Citymarketing und Eventmanagement des Kulturamts schlägt wie in den Vorjahren die Freigabe von 4 verkaufsoffenen Sonntagen gemäß § 14 LadSchlG in Lindau (B) vor:

1.    am Sonntag, 27.04.2025 anlässlich der Lindauer Psychotherapiewochen,
2.    am Sonntag, 08.06.2025 anlässlich des Lindauer Kunsthandwerkermarktes
(festgesetzter Markt),
3.   am Sonntag, 09.11.2025 anlässlich des Lindauer Jahrmarktes (festgesetzter Markt) und
4.    am Sonntag, 30.11.2025 anlässlich der Lindauer Hafenweihnacht (festgesetzter Markt)

jeweils von 12.00 bis 17.00 Uhr.

Fachliche Bewertung

1. Rechtliche Voraussetzungen
In Bayern gilt nach wie vor das Gesetz über den Ladenschluss des Bundes (LadSchlG). Gemäß § 14 Abs. 1 LadSchlG dürfen Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen, bei denen erhebliche Besucherzahlen erwartet werden, an höchstens vier Sonn-/Feiertagen im Jahr (à max. 5 Stunden) geöffnet sein, wenn diese Tage von der Gemeinde durch Rechtsverordnung freigegeben werden. Eine Sonntagsöffnung setzt jedoch einen räumlichen Bezug zur konkreten anlassgebenden Veranstaltung voraus (BVerwG, Urteil vom 11.11.2015, Az 8 CN 2.14).
Die zulässige Gesamtzahl wäre damit eingehalten bzw. wird voll ausgeschöpft.
Die Erfahrungen der vergangenen Jahre bestätigen, dass die oben genannten Veranstaltungen bzw. Märkte geeignet sind, einen beträchtlichen Besucherstrom anzuziehen. Sie rechtfertigen auf Grund ihrer Größe und des jeweils zu erwartenden Besucherstroms, auch von außerhalb, sowie ihrer jeweiligen Festsetzung als Marktveranstaltung die Freigabe als verkaufsoffene Sonntage (ausführliche Begründung siehe Anhörungsschreiben Anlage 2). 

2. Anhörverfahren
Im Anhörverfahren zum Erlass der entsprechenden Rechtsverordnung gingen folgende Stellungnahmen ein:
Die katholische Kirche verweist auf ihre grundsätzliche Haltung zum Schutz des Sonntags. Der arbeitsfreie Sonntag ist in deren Augen der Garant dafür, dass alle Menschen ohne schwierige Planung und Organisation die Möglichkeit zur Gemeinschaft haben und das soziale Gefüge so stabilisiert wird. Die katholische Kirche tritt daher mit Nachdruck für einen arbeitsfreien Sonntag ein. Allerdings wären vier verkaufsoffene Sonntage keine Bedrohung des hohen Gutes „arbeitsfreier Sonntag“. Der Pfingstsonntag wäre allerdings ein Tag, der den Familien wehtun würde.
Die vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hat wie bereits in der Vergangenheit ihre Bedenken hinsichtlich verkaufsoffener Sonn- und Feiertage kundgetan. Zum einen gilt dies für die rechtliche Zulässigkeit der Sonn- und Feiertagsöffnungen, als auch auf grundsätzliche Auswirkungen der Sonn- und Feiertagsarbeit in gesellschaftlicher Hinsicht. Insbesondere hinsichtlich der gesellschaftlichen Auswirkungen hätten sich ihre Befürchtungen immer mehr bestätigt. Mit der ,,Allianz für den freien Sonntag", an der sich vor allen Dingen Kirchen, Gewerkschaften aber auch einzelne Arbeitgeber beteiligen, will Ver.di versuchen, den Wert eines gemeinsamen freien Tages für einen Großteil der Bevölkerung wieder bewusst zu machen. Es könne nicht Ziel unserer Gesellschaft sein, die Sonntage und Feiertage zu einem „normalen“ Werktag zu machen und damit gesellschaftliche Interessen den wirtschaftlichen Interessen unterzuordnen.
Die IHK Schwaben hat sich nach der Anhörungsfrist noch gemeldet. Allerdings hat die IHK Schwaben keinerlei Bedenken gegen die geplanten verkaufsoffenen Sonntage.
Das Landratsamt Lindau (B), die evangelische Kirche und die Kreishandwerkerschaft haben keine Stellungnahme abgegeben.

3. Erlass der Verordnung
Das Bürger- und Ordnungsamt sieht durch die rechtlich zulässigen verkaufsoffenen Sonntage u.a. die Möglichkeit der Stadt gegeben, die heimische Wirtschaft zu unterstützen und erhebt gegen die Durchführung der verkaufsoffenen Sonntage grundsätzlich keine Einwände.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den Erlass der als Anlage 1 beigefügten „Rechtsverordnung über verkaufsoffene Sonntage“ im Jahr 2025.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 6

Dokumente
Anlage 1 SR-2025-02-19-TOPÖ (.pdf)
Anlage 2 SR-2025-02-19-TOPÖ (.pdf)

Datenstand vom 05.03.2025 13:45 Uhr