Daten angezeigt aus Sitzung:
4. Sitzung des Stadtrates, 07.05.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
- Allgemeine Angaben
Gebietsbezeichnung: Sanierungsgebiet VI „Soziale Stadt – Lindau-Zech“
Gebietsgröße: ca. 137 ha
Förmliche Festlegung: 12.06.2003 (Stadtratsbeschluss)
Rechtskraft: 29.08.2003 (Bekanntmachung Lindauer Bürgerzeitung)
Verfahrensart: vereinfachtes Verfahren
Genehmigungspflichten: gem. § 144 Abs. 1 BauGB
(§ 141 Abs. 2 BauGB findet keine Anwendung)
- Rechtlicher Rahmen
Nach § 162 Abs. 1 BauGB sind Sanierungssatzungen aufzuheben, wenn
1.) die Sanierung durchgeführt ist oder
2.) die Sanierung sich als undurchführbar erweist oder
3.) die Sanierung aus anderen Gründen aufgegeben wird oder
4.) die nach § 142 Abs. 3 Satz 3 oder 4 BauGB für die Durchführung der Sanierung
festgelegte Frist abgelaufen ist.
Der Beschluss, durch den die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets ganz oder teilweise aufgehoben wird, hat als Satzung zu ergehen und ist ortsüblich bekannt zu machen (§162 Abs. 2 BauGB). Mit der Bekanntmachung wird die Satzung rechtsverbindlich.
- Sachverhalt
Im Jahr 2000 wurde der Stadtteil Zech in das Städtebauförderungsprogramm „Stadt- und Ortsteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - die Soziale Stadt“ aufgenommen.
Im Stadtteil kamen seinerzeit bauliche Mängel und ein im Vergleich zur restlichen Stadt deutlich höherer Migrantenanteil sowie ein überdurchschnittlich hoher Anteil älterer Bewohner bei gleichzeitig hohem Anteil von Bewohner unter 18 Jahren zusammen.
Ein Integriertes Handlungskonzept legte folgende Schwerpunkte fest: Es sollten Angebote für Kinder und Jugendliche geschaffen und Maßnahmen zur Förderung von Bildung und Integration ergriffen werden. Durch Neubau und Sanierung sollte eine bauliche Aufwertung erfolgen, benötigt wurden vor allem Angebote für junge Familien und altersgerechtes Wohnen. Um dieses Ziel zu unterstützen, erfolgte im Jahr 2003 die Festlegung zum Sanierungsgebiet im vereinfachten Verfahren.
Fachliche Bewertung
Die rechtlichen Voraussetzungen zum Aufheben der Sanierungssatzung liegen vor. Die Sanierungsziele sind weitestgehend erreicht und die Sanierung ist abgeschlossen. Durch Aufwertung bestehender Gebäude und durch Neubauten des flächenmäßig größten Eigentümers GWG wurde das Angebot an Wohnungen insgesamt erhöht, ausdifferenziert und für alle Bevölkerungsgruppen aktiviert. Auch der Anteil an barrierefreien Wohnungen stieg.
Mit dem Treffpunkt Zech besteht ein anerkannter, beliebter und vitaler Treffpunkt für den Ortsteil, der auf vielfältige Weise soziale Arbeit leistet.
Die Aufwertung öffentlicher Räume, zuletzt durch die Neugestaltung des Spielplatzes am Max-Halbe-Weg durch die GTL, gelang in Teilbereichen.
Zusammenfassend wird empfohlen, das Sanierungsgebiet formal aufzuheben.
Auswirkungen auf die Klimaziele der Stadt Lindau
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Kurzerläuterung und (bei neg. Auswirkungen)
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Alternativen / Optimierungsmöglichkeiten
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entspricht dem Ziel der Klimaneutralität 2035
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Finanzielle Auswirkungen
Keine finanziellen Auswirkungen.
Die letzten Fördermittel im Sanierungsgebiet VI wurden abgerufen.
Die Abrechnung der Sanierungssatzung ist bereits vollständig erfolgt.
Diskussionsverlauf
Stadtrat Manz möchte wissen, ob die Aufhebung Auswirkungen auf den Treffpunkt Zech und das Mehrgenerationenhaus hat.
Die Leiterin der Abteilung Stadtplanung, Umwelt und Vermessung, Frau Möller, antwortet, dass es keine Auswirkungen hat und dies ein formeller Abschluss ist.
Stadträtin Dr. Lorenz-Meyer ist der Auffassung, dass der Stadtteil Reutin weitere soziale Probleme aufweist und beantragt, dass man die Soziale Stadt Reutin in Auftrag geben soll.
Oberbürgermeisterin Dr. Alfons antwortet, dass Förderprogramme abgeprüft wurden und es derzeit keine vergleichbaren Förderprogramme gibt. Zudem müssten dann auch die Eigenmittel vorhanden sein.
Stadtrat Obermayr führt aus, dass Engagement vorhanden sei und man daran anknüpfen müsse. Seiner Auffassung nach sind Fördermittel der zweite oder dritte Schritt. Im ersten Schritt müsse der Sachstand erhoben werden.
Auch wenn es kein konkretes Förderprogramm gibt, so Stadträtin Sommerweiß, sollte man Reutin weiterverfolgen. Sie möchte wissen, ob es schon etwas Neues zum Runden Tisch mit allen Akteuren in Reutin gibt.
Die Leiterin des Hauptamtes, Frau Bohnert, verneint dies, da das erst vergangene Woche in der Fraktionsvorsitzendenbesprechung angesprochen wurde.
Stadtrat Kaiser schlägt vor, bei einer Hochschule anzufragen, die hier evtl. eine Evaluation vornehmen könnten. Aus der Erfolgsgeschichte in Zech muss seiner Meinung nach etwas gemacht werden.
Stadträtin Rundel bittet um einen gemeinsamen Termin mit den Schulleitungen der Grund- und Mittelschule Reutin.
Auch Bürgermeisterin Dorfmüller hält es für wichtig, einen Runden Tisch zu implementieren, zu dem neben den Schulen auch die GWG, die Polizei, Sozialarbeiter und auch die Bürger eingebunden werden.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die Aufhebung nach § 162 Abs. 1 Nr. 1 BauGB für das Sanierungsgebiet VI „Soziale Stadt – Lindau-Zech“.
Anlagen:
Abstimmungsergebnis
Dafür: 27, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.05.2025 15:44 Uhr