vBP Nr. 82 "Bleiche", 4. Änderung "Erweiterung Lindaupark" - Änderung des Durchführungsvertrags (geänderter Vorhaben- und Erschließungsplan)


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Stadtrates, 28.05.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 5. Sitzung des Stadtrates 28.05.2025 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 82 „Bleiche“, 4. Änderung „Erweiterung Lindaupark“, ist seit dem 22.10.2022 rechtskräftig. Zuletzt wurde in der Stadtratssitzung vom 23.10.2024 der Wechsel des Vorhabenträgers beschlossen, da der Lindaupark einen neuen Eigentümer und somit neuen Vorhabenträger für die Ausführung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes hat.  In gleicher Sitzung wurde die Durchführungsfrist vom 23.10.2024 um zwei Jahre bis zum 22.10.2029 verlängert.

Der neue Vorhabenträger, die LiPa GmbH, plant gegenüber dem rechtskräftigen Vorhaben- und Erschließungsplan eine Neugestaltung, um dem Lindaupark insbesondere bzgl. der Außenfassade ein attraktiveres Erscheinungsbild zu geben. 

Hierbei ist es vorgesehen, neben Veränderungen im Inneren des Einkaufszentrums auch die Fassade zu erneuern und einer neuen Gestaltungsidee zu unterwerfen. Im Bereich der Fassade sind Aufenthaltsmöglichkeiten für gastronomische Nutzungen im Freien vorgesehen. Durch die veränderte Architektur der Fassade soll zudem das Gesamtbild des Lindauparks eingefasst, gegliedert und modernisiert werden.

Dem Bau- und Umweltausschuss wurden die geplanten Änderungen in der Sitzung vom 21.01.2025 bereits vorgestellt und die Empfehlung der Änderung des Durchführungsvertrags und der Vorhaben- und Erschließungspläne an den Stadtrat beschlossen. 

Beschreibung des Vorhabens

Die beabsichtigte Neugestaltung des Lindauparks sieht vor, die bisherige Fassade aus horizontalen Lamellen, Gitterrostebenen und Treppen sowie die nachträglich angebauten Boxen rückzubauen. Im 1. Obergeschoss sowie im Dachgeschoss werden Terrassen geschaffen, die die Aufenthaltsqualität erhöhen. Der Eingang wird akzentuiert, die Ausstellungsfläche des Blumenladens und das Café werden in den Eingangsbereich integriert. Um die verschiedenen Bereiche zu verbinden, erhält die Südansicht eine Einfassung aus sandfarbenen Sichtbetonstützen. Zusätzlich werden zwei Fluchttreppenhäuser hinter der Säulenreihe platziert.  
 
Entlang der Kemptener Straße können im Bereich der heutigen Anlieferung „Müller“ überdachte Fahrradstellplätze entstehen. Die Fassaden sollen über Putz oder Fliesen an das Material der neuen Stützen angeglichen werden. Das Fluchttreppenhaus erhält eine Fassade aus gekantetem Blech ähnlich der Parkhausfassade von Haus N, so dass der Lindaupark sich visuell Haus N annähert und somit Eingang zum 4-Linden-Quartier wird.  
 
Die neue Fassade zum Berliner Platz schafft räumlich eine klare Kante, die durch die heutige gegliederte Fassade nicht gegeben ist.  
 
Durch die Anforderungen an die Fluchttreppenhäuser sowie die Breite der Terrasse im Dachgeschoss von 3m, die sich aus einem Tisch für vier Personen sowie einer Fluchtwegebreite von 1,20m ergibt, verschiebt sich die Vorderkante der Stützen mit 0,85m über die derzeitige Baugrenze. Der leicht hervorgeschobene Eingangsbereich liegt 1,32m über der Baugrenze. Die Überschreitung liegt bei gesamt 69m².  

Zu den bereits genehmigten VEP-Plänen von 2022 ergeben sich, neben der neuen Fassade,  folgende Änderungen bzw. Klarstellungen:

  • Der Bereich Technik im Nord-Westen konnte 2m niedriger ausgeführt werden, da die geplanten Rückkühler auf dem Dach durch interne, technische Kompensation entfallen konnten.
  • Die Pufferspeicher und das Treppenhaus an der Südfassade des Technikturms haben die Standorte miteinander getauscht.
  • Gemäß Protokoll des Gestaltungsbeirats vom 21.03.2025 könnte auf die Überdachung der Fahrradstellplätze an der Kemptener Straße aus gestalterischer Sicht verzichtet werden. Die VEP-Pläne enthalten auf Wunsch des Bauherren eine Überdachung.
  • In den VEP-Plänen gibt es, wie im genehmigten Bauantrag ein neuen Fluchttreppenhaus an der Kemptener Straße, das in die Überdachung und Fassade integriert werden soll. Nach heutigem Planungsstand kann aus statischen und organisatorischen Gründen die Machbarkeit garantiert werden.  

Im Gebäudeinneren:
  • Die Rolltreppe im EG wird verschoben, um die Zugänglichkeit aus der Tiefgarage attraktiver zu machen.
  • Im 1.OG gibt es keine Änderungen
  • Die Fläche des Foodcourts im DG hat sich verkleinert.
  • Die auf den Plänen angegebene Flächenbezeichnung „Einzelhandelsfläche“ ist nicht mit der Verkaufsfläche gleichzusetzen. Da es zum heutigen Stand noch nicht für alle Mietflächen Mieter gibt, sind in dieser Fläche auch die Nebenräume wie Lager, Mietarbeiterumkleiden etc. enthalten.  

Gestaltungsbeirat
Das Vorhaben wurde am 06.12.2024 und am 21.03.2025 im Gestaltungsbeirat behandelt. Die Beruhigung der Fassade mittels einer umgreifenden neuen Gebäudehülle wird seitens des Gestaltungsbeirats begrüßt. 
Dass die neue Gebäudehülle durch Aufenthaltsangebote und Außengastronomieflächen zu einer Interaktion von Innen- und Außenraum und damit zu einer Belebung der Platzfläche vor dem Gebäude beitragen soll, wird ebenfalls ausdrücklich begrüßt. Unterstützt wird dies durch die im Rahmen des Gebäudeumbaus geplante Verlagerung des Zu- und Ausfahrtsverkehrs weg vom Berliner Platz hin zur Kemptener Straße. So kann die Platzfläche des Berliner Platzes zukünftig durch teilweise Entsiegelung und Pflanzung großkroniger Bäume stadtklimatisch und atmosphärisch deutlich aufgewertet werden.

Abgleich mit bestehendem Baurecht
Gegenüber dem bestehenden, rechtskräftigen Bebauungsplan wird mit der aktuell vorliegenden Planung die Baugrenze im Haupteingangsbereich um ca. 69 m² mit Fassadenbauteilen überschritten. Nach Auffassung der Bauverwaltung kann eine Befreiung von der Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in Aussicht gestellt werden, da bei einem Vorhaben in der Größe des Lindauparks eine Überschreitung der Baugrenze in dem geplanten Ausmaß noch verhältnismäßig erscheint und städtebaulich vertretbar ist. Die Form der Baugrenze ist weiterhin eingehalten und der Vorplatz bietet noch eine ausreichende Größe um die dargestellte Erweiterung aufzunehmen. 

Fachliche Bewertung

Aus Sicht des Bauamtes ist für die Neukonzeption des Lindauparks die Änderung des Durchführungsvertrags hinsichtlich der Vorhaben- und Erschließungspläne erforderlich. Eine Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist auf Grund der in Aussicht gestellten Befreiung zur Überschreitung der Baugrenze nicht erforderlich. 
Die Zustimmung zu der Änderung des Durchführungsvertrages mit den vorliegenden neuen Vorhaben -und Erschließungsplänen mit Stand vom 28.05.2025 wird empfohlen. 

Auswirkungen auf die Klimaziele der Stadt Lindau

 positive Auswirkungen
Kurzerläuterung und (bei neg. Auswirkungen)
 negative Auswirkungen
Alternativen / Optimierungsmöglichkeiten
 keine Auswirkungen
Ziel der ursprünglichen Planung zur Änderung und Erweiterung des Lindauparks war nach Aussage des Architekten die Einsparung von mindestens 55 % des CO² Ausstoßes. Die neue Fassade trägt zur Beschattung des Gebäudes bei und verlangsamt die Aufheizung des Gebäudes.  
 entspricht dem Ziel der Klimaneutralität 2035


Finanzielle Auswirkungen


einmalig
laufend
Finanzielle Auswirkungen:
     
     
Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
   





Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Lindau (Bodensee) stimmt der Änderung des Durchführungsvertrages und den neuen Vorhaben- und Erschließungsplänen zu. 

Dokumente
Anlage 1 - VEP Lageplan (.pdf)
Anlage 2 - VEP UG (.pdf)
Anlage 3 - VEP EG (.pdf)
Anlage 4 - VEP OG1 (.pdf)
Anlage 5 - VEP OG2 (.pdf)
Anlage 6 - VEP Dachaufsicht (.pdf)
Anlage 7 - VEP Ansichten (.pdf)
Anlage 8 - VEP Ansichten Fassadentypen (.pdf)
Anlage 9 - VEP Schnitte (.pdf)
Anlage 10 - VEP Außenanlagenplanung (.pdf)

Datenstand vom 28.05.2025 12:07 Uhr