Satzung zur Durchführung einer repräsentativen Befragung zur Erstellung eines Gutachtens über die Nettokaltmiete für die Stadt Lindau (B)


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Finanzausschusses, 20.02.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss (Stadt Lindau) 2. Sitzung des Finanzausschusses 20.02.2025 ö beratend 3

Sachverhalt

Die Stadt Lindau (B) erhebt seit dem 01.01.2006 eine Zweitwohnungssteuer.
Bemessungsgrundlage für die Veranlagung der Zweitwohnungssteuer ist seit dem 01.01.2020 die Nettokaltmiete. Bei vermieteten, zweitwohnungssteuerpflichtigen Wohnungen kann die Nettokaltmiete dem Mietvertrag entnommen werden.
Für den überwiegenden Teil der zweitwohnungssteuerpflichtigen Wohnungen gibt es aber keine vertraglich festgelegte Nettokaltmiete, da die Wohnungen von den Eigentümern selbst genutzt werden. In diesen Fällen muss die Stadt Lindau (B) die Nettokaltmiete schätzen.
Um diese Schätzung auf einer weitestgehend rechtssicheren Grundlage durchführen zu können, hat die Stadt Lindau (B) im Jahr 2020 das EMA-Institut für empirische Marktanalysen in Sinzing mit der Ermittlung der Nettokaltmiete und dem Erstellen eines entsprechenden Gutachtens beauftragt.
Zur Aktualisierung der Nettokaltmiete als Bemessungsgrundlage für die Zweitwohnungssteuer hat die Stadt Lindau (B) vor, ein neues Gutachten erstellen zu lassen und die Nettokaltmiete ab dem 01.01.2026 entsprechend anzupassen. 
Aufgrund der mit der Firma EMA gewonnenen positiven Erfahrungen sowie des bereits vorhandenen Berechnungsmoduls für die Nettokaltmiete schlägt die Stadt Lindau (B) vor, das Gutachten erneut von der Firma EMA erstellen zu lassen.
Hierfür würde zunächst wie im Jahr 2020 eine repräsentative Befragung Lindauer Haushalte über Fragebögen und anschließend eine entsprechende Auswertung erfolgen.
Im Gegensatz zur Befragung im Jahr 2020 sollte die bevorstehende Befragung verpflichtend sein, da hierdurch die Antworten qualitativ höherwertiger ausfallen und damit besser verwertbar sind. Auch ist die Anzahl der zurückgesandten Fragebögen entsprechend höher, wodurch weniger Haushalte angeschrieben werden müssen, was letztendlich zur Minderung der Portokosten führen wird.

Fachliche Bewertung

In der Stadt Lindau (B) werden aktuell ca. 520 Wohnungen zur Zweitwohnungssteuer veranlagt, davon ca. 15 % Mietwohnungen und ca. 85 % Eigentumswohnungen. 
Die jährlichen Einnahmen betragen ca. 900.000 €.

Durch die Aktualisierung der Nettokaltmieten aufgrund des Gutachtens werden mit großer Wahrscheinlichkeit höhere Einnahmen aus der Zweitwohnungssteuer erzielt.   

Auswirkungen auf die Klimaziele der Stadt Lindau

 positive Auswirkungen
Kurzerläuterung und (bei neg. Auswirkungen)
 negative Auswirkungen
Alternativen / Optimierungsmöglichkeiten
 keine Auswirkungen
     
 entspricht dem Ziel der Klimaneutralität 2035


Finanzielle Auswirkungen


einmalig
laufend


      30.000 €


Haushaltsstelle

03000.65580


Diskussionsverlauf

Stadtrat Obermayr hat die nachfolgenden Fragen bereits vor der Sitzung angefragt, die von der Verwaltung, per E-Mail, an alle Mitglieder des Finanzausschusses beantwortet wurden.
In der Sitzung wird es nochmal wiedergegeben.
  1. Auch im Mikrozenzus wurden meines Wissens Daten zur Miete erhoben. Sind die vergleichbar und wären sie als Datengrundlage für die Zweitwohnsitzsteuer belastbar?
       
Antwort Verwaltung: 
Ein Gutachten über die Höhe der ortsüblichen Nettokaltmiete ist eine rechtssichere Grundlage für die Erhebung der Zweitwohnungssteuer. Die Daten vom Mikrozensus sind hierfür nicht ausreichend, da diese die ortsübliche Vergleichsmiete nicht abbilden. Laut dem Bayerischen Landesamt für Statistik werden hier nur stichprobenartig einzelne Straßen und deren Objekte herangezogen.  Zudem werden beim Mikrozensus bestimmte - für die Höhe der Nettokaltmiete in einer bestimmten Gemeinde/Stadt entscheidende Faktoren (z.B. Fußbodenausstattung, Aufzug, Einbauküche, etc.) - nicht abgefragt.

  1. Wenn Daten mit Ortsbezug erhoben werden, sollten die auch für eine Auswertung zur Verfügung stehen. Beispielsweise um Mietpreise oder den Anteil von Mietwohnungen in den verschiedenen Quartieren zu vergleichen. Die Quartiere sollten dabei eine vernünftige Größe haben, um die Anonymität der einzelnen Datenpunkte sicherzustellen, andererseits klein genug um genügend Cluster zu bekommen. Ist das vorgesehen?

Antwort Verwaltung:
Zweck der Durchführung der Befragung ist die Bestimmung der ortsüblichen Nettokaltmiete zur Erhebung der Zweitwohnungssteuer in Lindau (B). Diese Datenerhebung ist durch Satzung 
anzuordnen (Art 23 Satz 1 des Bayerischen Statistikgesetzes (BayStatG)). Ein anderer Zweck ist in dieser Satzung nicht vorgesehen und müsste auch dem Zweck nach begründet werden. Die von Ihnen erwähnten Vergleiche wären auch aus dem zu erstellenden Gutachten nicht zu entnehmen. Hierfür wäre grundsätzlich ein anderer Arbeitsauftrag notwendig, der weitere Kosten verursachen würde.

Stadtrat Müller möchte wissen, ob durch die Umfrage höhere Einnahmen zu erwarten sind und wie hoch die Kosten für das Gutachten sind.

Leiterin der Stadtkämmerei, Birgitt Richter, antwortet, dass die Kosten für das Gutachten bei 30.000 € bis ca. 45.000 € liegen werden. 30.000 € sind im Haushalt eingeplant, bei höheren Kosten wird es über das Amtsbudget abgedeckt.
Leiter der Steuerabteilung, Michael Schäfer antwortet, dass es langfristig mit höheren Einnahmen zu rechnen ist. Zahlen kann er nicht nennen.

Stadträtin Rundel möchte wissen, ob Bußgelder verhängt werden können, wenn die Abfrage verpflichtend ist.

Leiter der Steuerabteilung meint, dass die Verhängung von Bußgeldern wahrscheinlich möglich wäre. Diese Möglichkeit wird geklärt und die Antwort nachgereicht.

Stadtrat Freiberg möchte wissen, warum ein teures Gutachten benötigt wird; ob eine Indexierung nicht ausreichend wäre und ob die Befragung und Auswertung nicht von der Verwaltung gemacht werden kann.

Leiterin der Stadtkämmerei antwortet, dass eine Indexierung nicht rechtssicher ist. Nur ein Gutachten oder ein Mietspiegel geben Rechtssicherheit. 
Von der Verwaltung kann die Auswertung nicht gemacht werden, da es sich um eine empirische Auswertung mit Fachwissen handelt.

Stadtrat Hübler meint, dass das Landratsamt Lindau ähnliche Daten erhebt, vielleicht kann man dort nachfragen und die Daten für das Gutachten verwenden.

Leiter der Steuerabteilung bedankt sich für den Hinweis und sagt zu beim Landratsamt anzufragen.

Stadtrat Hotz warnt davor einen Mietspiegel für Lindau einzuführen. Die Kosten für die Erstellung würden sich auf ca. 200.000 € belaufen und die Mieten würden enorm steigen, da eine Mieterhöhung mit einem Mietspiegel viel einfacher ist.

Die Oberbürgermeisterin meint, dass man über diesen Beschlussvorschlag abstimmen kann, unabhängig davon, ob man die Daten vom Landratsamt benutzen kann oder nicht. Eine Nachfrage beim Landratsamt wird erfolgen.

Beschluss

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat den als Anlage beigefügten Entwurf der 

„Satzung zur Durchführung einer repräsentativen Befragung zur Erstellung eines Gutachtens über die Nettokaltmiete für die Stadt Lindau (B)“

als Satzung.

Lindau, 20.02.2025

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.03.2025 12:41 Uhr