Daten angezeigt aus Sitzung:
3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 20.05.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Es liegt ein Bauantrag für die Sanierung und Aufstockung der Mehrfamilienhäuser der GWG in der Heyderstraße 2, 2a, 4 und 6 in Aeschach vor. Schräg gegenüber befinden sich weitere Mehrfamilienhäuser der GWG gleichen Typs (Heyderstraße 3, 5, 7, 9, 15 und 17), die in einem weiteren Bauabschnitt saniert und aufgestockt werden sollen. Der jetzige Bauantrag stellt den ersten Bauabschnitt dar und legt somit die Grundform der Überplanung im größeren Rahmen fest. Aus diesem Grunde wurde das Bauvorhaben dem Gestaltungsbeirat in seiner Sitzung am 17.05.2024 zur Beurteilung vorgestellt.
Die Empfehlungen des Gestaltungsbeirates wurden in der Planung nur in Teilen berücksichtigt. Nicht berücksichtigt wurde insbesondere die Empfehlung die Flachdächer als Satteldächer mit geringerer Traufhöhe herzustellen. Auch bleibt der Vorschlag die Fahrräder in die angehobene Balkonzone zu integrieren, um den zusammenhängenden Grünzug zu erhalten sowie der Vorschlag die Balkonzone deutlich weniger massiv auszugestalten unberücksichtigt. Umgesetzt wurde die Empfehlung die Feuerwehrzufahrt zum Schutz des alten Baumbestandes entlang der Bahnlinie zu verlegen und direkt von der Heyderstraße zuzufahren. Auch wurden die Balkone zur besseren Belichtung transparenter gestaltet.
Eine vom Gestaltungsbeirat vorgeschlagen Wiedervorlage nach Überarbeitung hat nicht stattgefunden (siehe auch Anlage, Protokoll des Gestaltungsbeirates). In der Bauausschusssitzung vom 12.11.2024 wurde abgestimmt, dass eine Wiedervorlage beim Gestaltungsbeirat nicht nochmals stattfindet, jedoch auf Grund der Ablehnung der Flachdachausführung nochmals im Bau- und Umweltausschuss im Januar besprochen werden würde. Die Wiedervorstellung wurde nun auf den aktuellen Bauausschuss 20.05.2025 verlegt
Es wurde am 07.03.2025 eine Variante mit Satteldächern eingereicht. Die Situation mit dem separaten Unterstellplatz, den Balkonen sowie der Feuerwehrzone blieb, wie bereits im Sachverhalt beschrieben, unverändert.
3 Gebäude (2,4,6) erhalten ein zusätzliches Geschoss + Satteldach. Somit entstehen 6 neue Wohnungen. Haus 2a bleibt beim Dachgeschossausbau unverändert (Bestand). Es werden dort keine 2 neue Wohnungen entstehen.
Die Empfehlung des Gestaltungsbeirates Satteldächer mit geringere Traufhöhe herzustellen, wurde nicht berücksichtigt. Bei Haus 2,4,6 wurde auf die Aufstockung ein flaches Satteldach geplant. Somit werden diese Gebäude nochmals um das Satteldach höher (ca. um 2,30 m), als zuvor mit der Flachdachvariante.
Die Variante mit den Flachdächern würde 8 neue Wohnungen schaffen und erscheint im Vergleich zum aufgesetzten Satteldach mehr zurückhaltend (v.a. bei den Giebelwänden).
Fachliche Bewertung
Das Vorhaben befindet sich im unbeplanten Innenbereich und beurteilt sich nach § 34 BauGB. Gemäß § 34 Abs. 1 BauGB sind hier Vorhaben zulässig, wenn sie sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Die Erschließung muss gesichert sein.
Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht einem Allgemeinen Wohngebiet (WA) nach §4 BauNVO. Die beabsichtigte Wohnnutzung ist hier allgemein zulässig und fügt sich daher hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung gem. § 34 Abs. 2 BauGB in die Eigenart der näheren Umgebung ein.
Ebenso fügt sich das Vorhaben hinsichtlich der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung ein.
Durch die Aufstockung + aufgesetzten Satteldach erhöht sich die Traufhöhe um ca. 2,80 m (Mittelwert) von bisher ca. 10,00 m (Bestand) auf ca. 12,80 m (Mittelwert). Die Firsthöhe ist um 2,30 m höher geworden. Die Geschossigkeit erhöht sich von 3 Geschosse auf 4 Geschosse.
In der direkten Umgebung (Heyderstraße 7+9) ist bereits ein 4 Geschossiger Wohnungsbau mit Satteldach, Traufhöhe ca.12,87m Firsthöhe 15,90m (gleicher Baustil-Typ wie Bestand) vorhanden.
An der Straßenecke Wackerstraße/Jungfernburgstraße ein 7 geschossiges Gebäude und an der Straßenecke Jungfernburgstr/Holdereggenstr ebenfalls 4 geschossige Wohnhäuser vorhanden, jedoch mit Flachdächern.
Das Vorhaben ist nach §34 (1) BauGB zulässig.
Auswirkungen auf die Klimaziele der Stadt Lindau
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Kurzerläuterung und (bei neg. Auswirkungen)
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Alternativen / Optimierungsmöglichkeiten
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entspricht dem Ziel der Klimaneutralität 2035
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Finanzielle Auswirkungen
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einmalig
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laufend
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Finanzielle Auswirkungen:
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Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
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Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
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Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der Zulässigkeit des Vorhabens nach § 34 Abs. 3a BauGB zu.
Datenstand vom 20.05.2025 07:45 Uhr