BA/153/2024: Neubau Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage in der Hepachstraße 2; Fl.Nr. 16/5 Oberreitnau


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 20.05.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Lindau) 3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.05.2025 ö beschließend 11

Sachverhalt

Das Vorhaben sieht die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 13 Wohneinheiten und Tiefgarage vor. Die Schmalseite des Grundstücks grenzt an die Bodenseestraße = Ortsdurchfahrt durch Oberreitnau. Die Längsseite und Adresse orientiert sich zur Hepachstraße, einer Nebenstraße.  Das Vorhaben wurde bereits am 22.02. und 17.05.2024 im Gestaltungsbeirat behandelt. Die Vorschläge des Gestaltungsbeirats wurden im Bauantrag nicht umgesetzt.

Fachliche Bewertung

Das betreffende Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich gem. § 34 BauGB.

Nach § 34 Abs. 1 BauGB sind hier Vorhaben zulässig, wenn sie sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Die Erschließung muss gesichert sein.

Entspricht die Eigenart der näheren Umgebung einem Baugebiet nach BauNVO, beurteilt sich gem. § 34 Abs. 2 BauGB die zulässige Art der baulichen Nutzung allein danach, ob es in dem entsprechenden Baugebiet allgemein zulässig wäre.

Art der baulichen Nutzung
Das nähere Umfeld des betreffenden Grundstücks entspricht einem Mischgebiet (MI). Die beabsichtigte Wohnnutzung ist hier allgemein zulässig; die Zulässigkeit der Art der baulichen Nutzung gem. § 34 Abs. 2 BauGB ist gegeben.

Maß der baulichen Nutzung
Das Vorhaben ist mit einer Gebäudelänge von 33 m, zuzüglich 4 m Garagenanbau an der Süd-Westseite, geplant. Die Gebäudebreite variiert zwischen 9 m und 13,5 m. 
In der prägenden Umgebung sind Gebäude von max. 23 m Länge zu finden. Die Gebäudelänge ist für die Umgebung untypisch.

Mit einer Grundfläche von 388,5 m² zu einer Grundstücksfläche von 732 m² ergibt sich eine GRZ von 0,53 ohne und 0,56 mit Nebengebäuden.
In der näheren Umgebung ist eine GRZ von 0,2 bis max. 0,45 (mit Nebengebäuden) vorzufinden. Das Vorhaben übersteigt den Bebauungsgrad der Umgebungsbebauung erheblich. 

Ebenfalls wird die für das Gebiet typische Traufhöhe in Teilen des Gebäudes um 2-5 m überschritten. Die Firsthöhe variiert zwischen 11,40 m und 13,40 m.
Die Firsthöhe in der Hepachstraße überschreitet die in der Umgebung vorhandenen Firsthöhen um ca. 3 m. In Betracht auf die Bodenseestraße ist die Firsthöhe von 13 m in der Umgebung ebenfalls zu finden.

Hinsichtlich der Geschossigkeit sind höhere Gebäudehöhen entlang der Bodenseestraße, II - III + D (meist mit Sockel) und niedrigere Gebäude in der Hepachstraße, vorwiegend I - II + D vorzufinden. Ein durchgehender Gebäudekörper von II-III + D Geschossen fügt sich so nicht mehr in die Umgebung ein.

Das Vorhaben fügt sich in der Gesamtschau hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung nicht in die Eigenart der nähere Umgebung ein. Ebenfalls wurden die Vorschläge des Gestaltungsbeirats mit einer optischen Auflösung in zwei Baukörper, sowie die Anpassung der Höhen an die jeweiligen Nachbarn (nördlich angepasst an die Hepachstraße, südlich angepasst an die Bodenseestraße) nicht beachtet.

Das Vorhaben kann nach § 34 Abs. 1 BauGB nicht zugelassen werden.

Auswirkungen auf die Klimaziele der Stadt Lindau

 positive Auswirkungen
Kurzerläuterung und (bei neg. Auswirkungen)
 negative Auswirkungen
Alternativen / Optimierungsmöglichkeiten
 keine Auswirkungen
     
 entspricht dem Ziel der Klimaneutralität 2035


Finanzielle Auswirkungen


einmalig
laufend
Finanzielle Auswirkungen:
     
     
Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
   












Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss lehnt das Vorhaben gemäß § 34 Abs. 1 BauGB ab.

Datenstand vom 20.05.2025 07:45 Uhr