- Ziel und Zweck der Planung
Die Änderung des Flächennutzungsplanes dient der Ausweisung von Wohnbauflächen und redaktionellen Korrekturen im Stadtteil Hoyern.
Da die im Flächennutzungsplan getroffenen Darstellungen nicht mit der geplanten Nutzung der 11. Änderung „Ferienwohnungen“ des Bebauungsplanes Nr. 50 „Nördlich der Schachener Straße“ Bebauungsplanänderung übereinstimmen, ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.
Die zur Umsetzung der Planung erforderliche Änderung des Flächennutzungsplanes und 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 50 „Nördlich der Schachener Straße“ werden im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt.
- Abgrenzung der Änderungsbereiche
Die Änderungsbereiche liegen im südlichen Bereich des Stadtteiles Hoyren. Insgesamt umfassen die Änderungsbereiche eine Größe von ca. 3,2 ha. Nördlich des Planungsbereiches grenzen teilweise die Nachbargemeinde Bodolz und der Lindauer Bereich Giebelbach an, östlich die Giebelbachwiesen. Den südlichen Abschluss bildet die Schachener Straße. Im Westen befindet sich der Nachbarort Bodolz.
Insgesamt werden 4 Teilbereiche des Flächennutzungsplanes geändert, welche zusammen die 4. Änderung bilden. Die weiteren Flächen der 11. Änderung des BP Nr. 50 stimmen mit den Darstellungen des Flächennutzungsplanes überein, sodass keine parallele Änderung notwendig ist.
Übersicht über die zu ändernden Bereiche (rot: Änderungsbereiche 4. Flächennutzungsplanänderung; blau: 11. Änderung BP Nr. 50):
- Änderung des Flächennutzungsplanes
Der Flächennutzungsplan aus dem Jahr 2013 der Stadt Lindau (B) bildet mit der 1. und der 2. Änderung die Grundlage für die gegenständliche 4. Flächennutzungsplanänderung. Die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes befindet sich aktuell noch in Aufstellung.
Der Flächennutzungsplan stellt für den größten Teil des Änderungsbereiches der 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 50 Wohnbauflächen dar. Aus diesen Wohnbauflächen werden nun in Übereinstimmung mit § 8 Abs. 2 BauGB im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung allgemeine und reine Wohngebiete entwickelt. Die 11. Änderung des Bebauungsplanes entspricht jedoch nicht in allen Teilen den Zielen des Flächennutzungsplanes (FNP).
Nachfolgend ist aufgeführt, welche Festsetzungen der Bebauungsplan Nr. 50 “Nördlich der Schachener Straße“, 11. Änderung trifft, ob eine Änderung erforderlich ist und wenn ja welche:
Aktuelle Darstellung FNP
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Festsetzung BP Nr. 50, 11. Änderung
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Änderung des FNP?
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Darstellung der 4. FNPä
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Gemeinbedarfsfläche Enzisweilerstraße 26
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Allgemeines Wohngebiet
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Parallele Änderung ist erforderlich.
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Wohnbaufläche
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Gemeinbedarfsfläche an der ehemaligen Grundschule Schachen mit Zweckbestimmung Schule
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Gemeinbedarfsfläche bleibt wie im Ursprungsbebauungsplan festgesetzt. Die Flächen werden aktuell für eine Kita genutzt. Die schulische Nutzung soll jedoch prinzipiell weiter möglich bleiben.
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Es ist keine Änderung erforderlich.
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Fläche für Wald am Spieglerweg 8a
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Reines Wohngebiet (jedoch bereits schon seit der 7. Änderung 1997 so festgesetzt)
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Parallele Änderung ist erforderlich.
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Wohnbaufläche
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Zwei Flächen für Bodendenkmäler Enzisweiler Straße / Kapellenweg
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Kleinere Fläche und andere Abgrenzung bzw. Entfall der Fläche.
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Parallele Änderung ist nicht zwingend erforderlich (nachrichtliche Übernahme), aber zweckmäßig.
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Weiterhin Darstellung als Wohnbaufläche bzw. im nordwestlichen Änderungsbereich als Gemeinbedarfsfläche „Schule“.
Das Bodendenkmal wird gemäß der aktuellen Abgrenzung des Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege (Stand 01.06.2021) angepasst.
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Liebträgerweg 18, teilweise Fläche der Landesbiotopkartierung auf der Grundstücksfläche dargestellt. Fläche ist mit dem Bau des EFH seit mindestens 2002 nicht mehr vorhanden.
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Reines Wohngebiet
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Parallele Änderung ist erforderlich.
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Biotop entfällt, Wohnbaufläche bleibt wie bereits dargestellt
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Durch die Abweichungen wird die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebiets nicht beeinträchtigt, die Grundaussagen des FNP (Wohnbauflächen) bleiben unberührt.
Der FNP soll jedoch in einem parallelen Änderungsverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB geändert und ergänzt werden, um eine Identität der des vorbereitenden Bauleitplanes (FNP) zum verbindlichen Bauleitplan (Bebauungsplan) herzustellen.
Alle weiteren grafischen und textlichen Aussagen des Flächennutzungsplanes der Stadt Lindau bleiben unberührt.
- Ausgangslage
Der Stadtrat der Stadt Lindau hat in seiner Sitzung am 24.06.2021 die Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Im Weiteren wurde vom Stadtrat in der Sitzung am 24.06.2021 der Vorentwurf der 4. Flächennutzungsplanänderung in der Planfassung vom 01.06.2021 gebilligt, sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. In der Sitzung des Stadtrates am 27.10.2021 wurde dann der Entwurf gebilligt, sowie die die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
- Prüfung und Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen zur Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu dem Entwurf der 4. Flächennutzungsplanänderung einschließlich seiner Begründung und Umweltbericht mit Stand vom 20.09.2021 fand in der Zeit vom 15.11.2021 bis 17.12.2021 statt. Während dieser Zeit konnten Stellungnahmen zu der Planung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Lindau (B) vorgebracht werden.
Von Seiten der Öffentlichkeit gingen zum Entwurf mit Stand vom 20.09.2021 keine Stellungnahmen ein.
- Prüfung und Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen zur Behörden- und Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Die Unterlagen mit Stand vom 20.09.2021 zur Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden am 03.11.2021 an insgesamt 24 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange verschickt.
Die vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der Stadt Lindau geprüft und abgewogen wie in der Anlage 1 dargestellt.
Aufgrund der vorgebrachten Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung und zur Trägerbeteiligung muss keine Planänderung und -ergänzung gegenüber dem Entwurf zur 4. Flächennutzungsplanänderung mit Stand vom 20.09.2021 vorgenommen werden. Die 4. Flächennutzungsplanänderung erhält das Datum vom 23.02.2022.
- Weiteres Verfahren
Durch den Stadtrat soll nun der Feststellungsbeschluss zur 4. Flächennutzungsplanänderung im Bereich des Bebauungsplans Nr. 50 "Nördlich der Schachener Straße" erfolgen.