Bebauungsplan Nr. 73 "Erweiterung des Gewerbegebietes", 8. Änderung “Beherbergungsbetriebe“: - Abwägung der Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung - Billigung des Entwurfs zur Bebauungsplanänderung - Beschluss zur förmlichen Auslegung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Stadtrates, 29.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 3. Sitzung des Stadtrates 29.03.2022 ö beschließend 8

Sachverhalt

  1. Anlass zur Aufstellung des Bebauungsplanes, Ziel und Zweck der Planung

Das Plangebiet befindet sich im zentralen Teilbereich des Gewerbegebietes an der Robert-Bosch-Straße im Stadtteil Reutin und ist ca. 17,10 ha. Der Planbereich ist bereits durch eine gewerblich genutzte Bebauung geprägt, es sind jedoch noch einige Baulücken vorhanden, welche für weitere bauliche Entwicklungen zur Verfügung stehen.

Mit der Änderung des Bebauungsplanes wird das Ziel verfolgt, in dem bestehenden Ge­wer­be­­gebiet, zusätzlich zu den bereits vorhandenen Ausschlüssen von Nutzungen, Be­her­ber­gungs­­betriebe auszuschließen. 

Folgende städtebaulichen Ziele werden durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 73, 8. Änderung verfolgt:
  • Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung
  • Steuerung der vorhandenen Nachverdichtungspotentiale
  • Sicherung der bestehenden gewerblichen Struktur
  • Stärkung des produzierenden Gewerbes und Büros

Die vorhandenen, ausgewiesenen Gewerbegebiete sollen aus aufgeführten Gründen zur An­sied­lung von Gewerbebetrieben, vorzugsweise produzierendem Gewerbe, zur Verfügung stehen. Eine Nutzungssteuerung zur Sicherung der städtebaulichen Ziele durch Änderung des Bebauungsplanes ist demnach notwendig.

  1. Bisheriges Planungsrecht

Für den Planbereich besteht ein rechtskräftiger Bebauungsplan Nr. 73 “Erweiterung des Ge­werbe­gebietes” (rechtsverbindlich seit 29.01.1976). Er sieht im überwiegenden Teil des Geltungsbereiches ein Gewerbegebiet vor. Ziel des Bebauungsplanes war die Schaffung von weiteren Bauplätzen für Gewerbebetriebe im Anschluss an das vorhandene Ge­werbe­gebiet „Heuried“. Der Ursprungsbebauungsplan wurde in der Folge mit sieben Änderungen, teil­weise nur in einzelnen Teilbereichen, überformt. 

Im Zuge der Änderungen wurde unter anderem die Art der baulichen Nutzung hinsichtlich der Zulässigkeiten von Einzelhandelsbetrieben, Schank- und Speise­wirt­schaften sowie Ver­gnü­gungs­stätten eingeschränkt. Des Weiteren wurde eine Aus­nahme für bestehende Einzel­handelsbetriebe ergänzt. Ausnahmsweise können gem. § 31 Abs. 1 BauGB bestehende Ein­zel­handelsbetriebe erweitert werden, soweit sie nicht die in § 11 Abs. 3 BauNVO ge­setzten Grenzen überschreiten.

  1. Festsetzungen des Bebauungsplanes

Im Änderungsbereich ist ein Gewerbegebiet festgesetzt. Um die Nutzungen innerhalb dieses Gewerbegebietes steuern zu können, werden einzelne Nutzungen im Sinne von § 1 Abs. 5 BauNVO als nicht zulässig festgesetzt. Durch die 8. Änderung werden nun zusätzlich zu Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften und Vergnügungsstätten auch Be­triebe des Beherbergungsgewerbes ausgeschlossen. 

Damit sollen vor allem die vorhandenen Gewerbeflächen dem produzierenden und ver­ar­bei­ten­den Gewerbe vorbehalten und die Ansiedlung von Gast- und Ver­gnü­gungs­stätten ver­mieden werden. Eine Ausweitung würde zu ordnungsrechtlichen Pro­blemen und durch den nächtlichen Zu- und Abfahrtsverkehr zu Immissionsbelastungen auch in entfernter liegenden Wohnbereichen führen. Die vorhandenen Betriebe haben Bestands­schutz. Durch den Ausschluss der Betriebe des Beherbergungsgewerbes soll die Schwächung anderer touristisch geprägter Teilbereiche im Stadtgebiet vermieden werden. 

Um den bestehenden Einzelhandelsbetrieben eine Erweiterung nicht zu verwehren, wird die bereits in der 3. Änderung aufgeführte Ausnahme zur Erweiterung von Einzel­handels­be­trieben weiter aufgeführt. Demnach können bestehende Einzelhandelsbetriebe in räum­lichem Zusammenhang mit den bestehenden Betriebsanlagen erweitert werden. Dadurch soll eine Bestandssicherung erfolgen und die vorhandene Nahversorgung für die Be­völ­ke­rung weiterhin gesichert werden. Bei vorhandenen Ein­zelhandelsbetrieben ist die Gesamt­ver­kaufsfläche einschließlich der überdachten und sonstigen Freiflächen auf 4.000 m² be­grenzt (Verkaufsfläche für Baumarkt und Gartenmarkt jeweils max. 2.000 m²).

  1. Art der Verfahrensbearbeitung

Da die Voraussetzungen für ein beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB auf Grund der Über­schreitung des dort definierten Grenzwertes der zulässigen Grundfläche nicht gegeben sind, wird für die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 73 “Erweiterung des Gewerbe­gebietes“ das klassische Vollverfahren gewählt wird.

Parallel befinden sich drei weitere Bebauungspläne im Gewerbegebiet (BP 33 “Lehmgrubenweg”, 1. Änderung “Beherbergungsbetriebe”, BP 79 “Rickenbacher Wiesen”, 6. Änderung “Beherbergungsbetrieb” und BP Nr. 96 “Gewerbe­ge­biet an der Auto­bahn”, 2. Änderung “Beherbergungsbetriebe”) in Aufstellung. Auch bei diesen Bebauungs­plan­änderungsverfahren wird jeweils die Art der baulichen Nutzung mit den gleichen städte­bau­lichen Zielen geändert, sodass sich ein enger sachlicher, räumlicher und zeitlicher Zu­sammen­hang ergibt. 

  1. Ausgangslage

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 73 “Erweiterung des Gewerbegebietes”, 8. Änderung “Be­her­ber­gungsbetriebe” wurde am 24.06.2020 durch den Stadtrat be­schlossen. 

Der Stadtrat der Stadt Lindau hat in seiner Sitzung am 27.10.2021 den Vorentwurf des Be­bau­ungsplanes in der Planfassung vom 10.09.2021 gebilligt sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

  1. Prüfung und Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen zur Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu dem Bebauungsplanvorentwurf einschließlich seiner Begründung mit Stand vom 10.09.2021 fand in der Zeit vom 08.11.2021 bis 08.12.2021 statt. Während dieser Zeit konnten Stellung­nahmen zu der Planung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Lindau (B) vor­gebracht werden. 

Von Seiten der Öffentlichkeit gingen zum Entwurf mit Stand vom 10.09.2021 keine Stellungnahmen ein. 

  1. Prüfung und Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen zur Behörden- und Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Die Unterlagen zur frühzeitigen Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurden am 03.11.2021 an insgesamt 27 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange verschickt.

Die vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der Stadt Lindau geprüft und abgewogen wie in der Anlage 1 dargestellt.

Aufgrund der vorgebrachten Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung und zur Träger­be­teiligung müssen keine Planänderungen und -er­gän­zungen gegenüber dem Vorentwurf zum Be­bauungsplan mit Stand vom 10.09.2021 vorgenommen werden. Allerdings wurde die Be­grün­dung redaktionell und inhaltlich ergänzt. Die überarbeitete Bebauungsplanänderung er­hält das Fassungsdatum vom 10.03.2022.

Fachliche Bewertung

Auf den Abwägungsvorschlag mit der Stellungnahme der Verwaltung in Anlage 1 wird ver­wiesen. 

Die Billigung des Entwurfes zum Bebauungsplan Nr. 73 "Erweiterung des Gewerbegebietes", 8. Änderung "Beherbergungsbetriebe" und die Durchführung der förmlichen Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB wird zur Sicherung der in der Begründung aufgeführten Planungsziele empfohlen. 

Finanzielle Auswirkungen

Keine. 

Beschluss

  1. Der Stadtrat der Stadt Lindau beschließt die von der Verwaltung vorgeschlagene Abwägung der Stellungnahmen. 

  1. Der Stadtrat billigt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 73 "Erweiterung des Gewerbegebietes", 8. Änderung „Beherbergungsbetriebe“ mit Stand vom 10.03.2022. 

  1. Der Stadtrat beschließt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 26, Dagegen: 2

Dokumente
Anlage 1: Abwägungstabelle 3-1 und 4-1 (.pdf)
Anlage 2: Plan (Entwurf) (.pdf)
Anlage 3: Begründung (Entwurf) (.pdf)
Anlage 4: Umweltbericht (.pdf)
Anlage 5: Artenschutzrechtlicher Kurzbericht (.pdf)

Datenstand vom 12.04.2022 08:37 Uhr