Jahresabschluss Stadtverkehr Lindau (B) GmbH
Daten angezeigt aus Sitzung:
9. Sitzung des Stadtrates, 28.09.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Nach Satzung und Gesellschaftsverträgen der Tochtergesellschaften der Stadtwerke Lindau (B) GmbH & Co. KG (SWL KG), Stadtverkehr Lindau (B) GmbH (SVL) und Telekommunikation Lindau (B) GmbH (TKL), entscheidet die Gesellschafterin, also die SWL KG über alle Interessen der SVL.
Dies bedeutet, das der personenidentische Geschäftsführer der drei genannten Gesellschaften, der zugleich Geschäftsführer der Stadtwerke Lindau Verwaltungs-GmbH (SWL GmbH) ist, die ihrerseits Geschäftsführerin der SWL KG ist, über seine eigene Entlastung und alle weitern Beschlüsse entscheiden könnte. Diese Selbstentlastung ist gesetzlich verboten.
Aus diesem Grund handelt der Geschäftsführer für derartige Beschlüsse nicht in eigenem Interesse sondern als Bote des Stadtrates, der das oberste Gesellschaftergremium der Unternehmensgruppe Stadtwerke bildet. Er entlastet sich also nicht im eigenen Interesse selbst sondern gem. Weisung des Stadtrates.
Beschluss
Demzufolge berechtigt der Stadtrat den Geschäftsführer der SWL GmbH als Vertreter der Gesellschafterin SWL KG in der Gesellschafterversammlung Stadtverkehr Lindau (B) GmbH
- Den Jahresabschluss 2021 festzustellen, wobei kein Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses zu fassen ist.
Dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2021 die Entlastung zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Stadträtin Sommerweiß und Stadtrat Kaiser sind zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Raum.
Dokumente
2022-09-28_Stadtrat_SVL_Jahresabschluss-2021 (.pdf)
Datenstand vom 14.10.2022 14:14 Uhr