Aufhebung der Dienstanweisung für das Rechnungsprüfungsamt


Daten angezeigt aus Sitzung:  14. Sitzung des Stadtrates, 14.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 14. Sitzung des Stadtrates 14.12.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

In Vollzug eines Stadtratsbeschlusses erließ der damalige Oberbürgermeister Steurer am 13.11.1984 eine „Dienstanweisung für das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Lindau (B)“.
Diese Dienstanweisung griff die zum damaligen Zeitpunkt gültigen gesetzlichen Verpflichtungen der Rechnungsprüfung auf und hatte schon damals nur deklaratorische Bedeutung.

Fachliche Bewertung

Gem. Art. 104 Abs. 2 Satz 3 der Gemeindeordnung (GO) ist das Rechnungsprüfungsamt bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. 
Eine Notwendigkeit für eine zusätzliche Dienstanweisung ist nicht gegeben. Zudem ist die Dienstanweisung inhaltlich heute nicht mehr zutreffend.
Die Dienstanweisung ist verzichtbar. Weil sie vom Stadtrat beschlossen wurde, ist für ihre Aufhebung ein Stadtratsbeschluss erforderlich.

Beschluss

Die Dienstanweisung für das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Lindau (B) vom 13.11.1984 wird aufgehoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 27, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Die Stadträtinnen Sommerweiß und Norff sind zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Raum.

Datenstand vom 21.12.2022 12:04 Uhr