An der Bösenreutiner Steig, Gemarkung Reutin, soll eine Lagerhalle mit befestigtem Treibholzlagerplatz für das Wasserwirtschaftsamt Kempten (WWA) errichtet werden. Der aktuelle Standort des Treibholzlagerplatzes befindet sich an der Kläranlage auf städtischen Flächen. Aufgrund des Neubaus der GTL und der dadurch bedingten Reduzierung der Flächen, ist nun eine Standortverlagerung notwendig. Um die Umsetzung des Vorhabens planungsrechtlich zu sichern, soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan erstellt werden.
- Projektbeschreibung
- Standort
Der geplante Lagerplatz liegt an der Bösenreutiner Steig im Stadtgebiet Lindau (B) auf Grundstück Fl.-Nr. 1435/8 der Gemarkung Reutin, Stadt Lindau (vgl. Anlage 1 und 3).
- Kurzbeschreibung der Anlage
Der Lagerplatz hat eine Flächengröße von ca. 4.350 m², davon werden ca. 4.000 m² bituminös befestigt. Die Fläche wird mit einem ca. 1,8 m hohen Maschendrahtzaun eingezäunt und mit einem ca. 5 m breiten Tor verschlossen. Auf dem Lagerplatz wird eine Lagerhalle mit 150 m² Grundfläche errichtet (Grundriss, Ansicht und Schnitt in Anlage 4). Die Lagerhalle befindet sich am aktuellen Treibholzlagerplatz und wird versetzt. Die Außenwände sind aus Holz und das Dach mit einer Wellblechdeckung versehen.
In der Lagerhalle werden Maschinen, Kleingeräte und Baumaterial der Seemeisterstelle Lindau gelagert. Neben der Halle wird zusätzlich ein Waschplatz eingerichtet.
Die Lagerfläche wird mit Asphalt bituminös befestigt. Auf dem Platz soll Treibholz sowie Schnittgut von Baumen und Sträuchern zeitweilig zwischengelagert werden.
Das Treibholz wird mittels LKWs in Containern an- und abgefahren. Es wird entweder unzerkleinert wieder abgefahren oder am Lagerplatz mit mobilen Zerkleinerungsgeraten zerkleinert und mit Ladegeräten (Radlader, Bagger) in Container geladen und abgefahren.
Die maximale Durchsatzleistung der eingesetzten Gerätschaften beträgt ca. 100 m³ Treibholz pro Stunde. Die Durchsatzleistung pro Tag beläuft sich auf maximal 1.000 m³, was in etwa 300 Tonnenso so entspricht. Die max. Lagermenge beträgt ca. 8.000 m³.
Bei den Materialien handelt es sich um nicht besonders überwachungsbedürftige Abfalle.
Die Lagerzeit beträgt jeweils weniger als ein Jahr.
- Erschließung
Die straßenverkehrliche Erschließung erfolgt direkt über die Kreisstraße Li 1 „Bösenreutiner Steig“ und einen vorhandenen öffentlichen Weg auf Fl.-Nr. 1477 Gem. Reutin, Eigentümer Stadt Lindau (B) (vgl. Anlage 5).
Versorgungsleitungen (Strom, Wasserversorgung, Schmutzwasser, Telekomunikation, etc.) können vorrausichtlich problemlos angeschlossen werden. Aufgrund des Untergrundes (ehemalige Deponie) wird das Regenwasser in einen Kanal eingeleitet und nicht ins Grundwasser.
- Rahmenbedingungen
- Flächennutzungsplan
Der rechtskräftige Flächennutzungsplan (Ausschnitt in Anlage 2) stellt im Bereich des geplanten Treibholzlagerplatzes Waldfläche mit Schutzfunktion dar. Zusätzlich ist eine Fläche Aufschüttungen dargestellt. Die Fläche wurde früher als Mülldeponie genutzt.
- Landschaftsplan
Die Karte 8.2 „Planungsvorgaben - Forstwirtschaft“ definiert die Schutzfunktion ‚Landschaftsbild‘ für den Bereich des Vorhabens.
- Bebauungsplan
Aktuell im Bereich der Planung kein Bebauungsplan vor.
- Weitere Planungsgrundlagen
Das ISEK 2030 trifft für diese Fläche keine Aussage, ebenso wenig das Freiraumkonzept. Weitere relevante Plangrundlagen liegen für diese Fläche nicht vor.
- Standortbedingungen
Der aktuelle Treibholzlagerplatz des Wasserwirtschaftsamtes befindet sich neben der Kläranlage Lindau auf Grundlage einer Vereinbarung zwischen der Stadt Lindau und dem WWA Kempten von 1994. Der Eigentümer dieser Fläche ist die Stadt Lindau, die baulichen Einrichtungen wurden vom Wasserwirtschaftsamt hergestellt.
Die GTL meldete 2017 Eigenbedarf für die Flächen an, sodass das WWA gebeten wurde die Flächen zu räumen. Im Zuge dessen wurde durch die Liegenschaften nach sonstigen stadteigenen Flächen gesucht, die als Lagerfläche dienen können. Neben der bereits vorgestellten Variante „Bösenreutiner Steig“ wurde ein Lagerplatz an der Seemeisterstelle vorgeschlagen. Diesen lehnte jedoch die Untere Naturschutzbehörde aufgrund des Landschaftsschutzgebietes ab.
Weitere Flächen kommen im Stadtgebiet Lindau nicht in Frage (u.a. aufgrund der Topografie, Lage und Größe).