Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes: Einwände gegen die Einziehung der öffentlichen Verkehrsfläche "Laimenholzweg"


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 04.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Lindau) 2. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 04.04.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Einwände gegen das im städtischen Bau- und Umweltausschuss vom 07.02.2022 beschlossene Einziehungsverfahren für die Fläche 62/2 Gemarkung Unterreitnau des öffentlich gewidmeten Feld- und Waldweg Laimenholzweg.

Fachliche Bewertung

Gegen das Einziehungsverfahren des öffentlich gewidmeten Feld- und Waldweg Laimenholzweg wurden am 28.02.2022 durch das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Kempten Einwände erhoben. Die Zufahrtsmöglichkeit zu dem Waldgebiet „Laimenholzweg“ Flurstück 62/2 Gemarkung Unterreitnau muss zur Bewirtschaftung erschlossen bleiben. Das Waldgebiet Laimenholz besitzt als einzige, dem öffentlich Gebrauch gewidmete Zufahrtsmöglichkeit den Feld- und Waldweg Laimenholzweg.
Der gewidmete öffentliche Feld- und Waldweg stimmt im oberen Bereich (Obstplantage s. Anlage) nicht mehr mit dem tatsächlichen Verlauf überein und muss den neuen Gegebenheiten angepasst werden.

Beschluss

Der städtische Bau- und Umweltausschuss beschließt das Einziehungsverfahren für die Fläche 62/2, Germarkung Unterrreitnau des öffentlich gewidmeten Laimenholzweg, durch die Stadt Lindau (B) als zuständige Straßenbaubehörde nach Art. 8 BayStr.WG auszusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Dokumente
NÖFW-153 Laimenholzweg_Obstplantage (.pdf)

Datenstand vom 04.07.2022 13:49 Uhr